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Community / / Passagier löst Notrutsche aus

Beitrag 1 - 15 von 40
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Beitrag vom 27.11.2009 - 09:05 Uhr
Userdiego
User (107 Beiträge)
Wie hoch diese "Rechnung" wohl ausfallen wird?
Beitrag vom 27.11.2009 - 09:09 Uhr
User
User ( Beiträge)
Gute 15.000 Dollar.
Beitrag vom 27.11.2009 - 09:41 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
...zuzüglich der Kosten für die kurzfristige Bereitstellung der anderen Maschine und den Ausfall der betroffenen 757.

Gegenüber Condor wird der Mensch aus der Haftung wohl nicht rauskommen. Allerdings sollte er sich schon mal eine plausible Erklärung für seine Haftpflichtversicherung überlegen.
Beitrag vom 27.11.2009 - 10:18 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)
Eine Erklärung für die Haftpflichtversicherung hat er doch schon abgegeben: aus Versehen. Das wird der Herr auch nicht widerrufen, warum auch - er wird bestimmt nicht behaupten, er habe absichtlich die Notrutsche aktiviert.
Und Zeugen gibt es ja auch genug, die Maschine war bestimmt nicht leer und das schöne ist: sollten die Paxe die Plätze nicht getauscht haben, kann man sogar lückenlos klären, wer neben ihm gesessen hat...
Beitrag vom 27.11.2009 - 11:26 Uhr
UserUltravoxreunion
User (408 Beiträge)
"Aus Versehen"? Das kann doch eigentlich gar nicht sein. Ich muss gestehen, dass ich die Klappe und den Mechanismus nicht bildlich vor Augen habe, obwohl ich geschäftlich alle paar Wochen fliege, aber ich kann mir nicht vorstellen dass jemand so blöd ist, das aus Versehen zu machen, oder?
Beitrag vom 27.11.2009 - 11:30 Uhr
Userdaniel1138
User (512 Beiträge)
Ich kann mir das "aus Versehen" zwar auch nicht vorstellen, juristisch wird es auf der anderen Seite aber auch problematisch werden den "Vorsatz" nachzuweisen... und dann heisst es wohl: In dubio pro reo
Beitrag vom 27.11.2009 - 11:33 Uhr
Userandiboy
User (42 Beiträge)
So dumm kann man doch eigentlich nicht sein, daß aus Versehen zu machen....ist doch groß und breit zu sehen, was es ist und mit einem Knöpchen drücken ists auch nicht getan, da muß man schon mehr betätigen. Schließlich haben sich die Konstrukteure ja was dabei gedacht und auch solche "Versehen" mit eingeplant.
Beitrag vom 27.11.2009 - 12:00 Uhr
Userdaniel1138
User (512 Beiträge)
Juristisch gesehen gibt es keine Grenze für Dummheit. Es bleibt dabei, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss.

Oder anders: Vielleicht war die Einweisung der Kabinencrew so lebendig, dass der Pasagier gedacht hat, dass es in der Startphase zum Notfall gekommen ist und er die Maschine so schnell wir möglich verlassen wollte ;-)
Beitrag vom 27.11.2009 - 12:30 Uhr
UserB-2707
User (375 Beiträge)
Hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche, so dass auch eine Haftung wegen fahrlässigen Handelns in Betracht kommt. Der Grundsatz in "dubio pro reo" gilt nur im Strafrecht. Es wird letztlich auf die Frage hinauslaufen, ob aus technischer Sicht oder durch Warnhinweise eine unbefugte Benutzung hinreichend ausgeschlossen war. Mal im Ernst wer so einen Blödsinn macht, der soll für alles, insbesondere Verzögerungsschäden bei anderen Passagieren, voll aufkommen.
Beitrag vom 27.11.2009 - 12:33 Uhr
UserUltravoxreunion
User (408 Beiträge)
Hey daniel 1138, kann es sein dass Du Dich für die Verteidigung von dem Rentner empfehlen willst ;-)

Es hatte ja wahrscheinlich keiner ausdrücklich mitgeteilt, dass KEIN Notfall vorliegt. Der Rentner musste daher davon ausgehen, dass die Maschine notgewassert ist, da die Stewardessen so gelbe Schwimmwesten trugen. Er hat sich somit vorbildlich verhalten, sollte das einen Orden bekommen und die Stewardessen sollten den Schaden bezahlen.

Fall gelöst, Honrarrechnung kann geschickt werden. ;-) (
Beitrag vom 27.11.2009 - 12:35 Uhr
Userdaniel1138
User (512 Beiträge)
Kann es sein, dass Du den Passagier schon vorverurteilt hast?! - Du unterstellst ihm Blödsinn gemacht zu haben, ohne die Umstände des Vorfalls zu kennen.
Beitrag vom 27.11.2009 - 12:39 Uhr
User
User ( Beiträge)
als ich vor vielen Jahren noch am Check-in gearbeitet habe bzw im Bodendienst, durften Rentner nicht an Notausgänge gesetzt werden. Klingt schwamming, aber alle die altersmässig in diese Rubrik fielen, wurden woanders hingesetzt. Seit der Ausweiskontrolle ist das einfacher zu bestimmen. Ich weiss auch dass LH und AB idR schon daruaf achten, wer am Notausgang sitzt - auch KLM und SAS sind da recht streng.
Beitrag vom 27.11.2009 - 13:03 Uhr
Userdaniel1138
User (512 Beiträge)
An Notausgängen dürfen/sollten allgemein keine Rentner, Kinder oder Behinderte sitzen - das hat aber nichts damit zu tun, dass diese sich eventuell dusselig/fahrlässig anstellen könnten, sondern eher damit, dass sie im Notfall nicht im Weg rumstehen - ganz im Gegenteil: Passagiere an den Notausgängen sollten bei einer eventuellen Evakuierung aktiv mithelfen können.

Edit: So könnte nämlich für die Fluggesellschaft der Schuss auch nach hinten losgehen: Wenn es (und davon gehe ich aus) bei der Fluggesellschaft ähnliche Restriktionen bei der Besetzung der Notausgänge gibt, dann trägt das Check-In-Personal eine gewisse Mitschuld, diesem "älteren" Menschen einen Platz am Notausgang zugewiesen zu haben. Ob man nun mit 64 Jahren zu den "Älteren" zu zählen ist - das ist dann die Aufgabe des Gerichts.

Dieser Beitrag wurde am 27.11.2009 13:11 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.11.2009 - 13:13 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
An einer Haftung besteht für mich da eigentlich gar kein Zweifel - zumindest ist sowas immer fahrlässig. Interessant ist allerdings, wo man bei sowas die Grenze zu grober Fahrlässigkeit zieht - davon wird letztlich abhängen, ob ggf. eine Haftpflicht des Verursachers einspringt oder ob er das tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen muss.

Allerdings ist nur der Schaden ersatzfähig, der Condor selbst entstanden ist. Die anderen Passagiere gehen leer aus - der "Verzögerungsschaden" wäre ein Vermögensschaden, der nach deutschem Deliktrecht nicht ersatzfähig ist. Ihren Vertragspartner Condor können die anderen Passagiere ebenfalls nicht haftbar machen, da Condor wohl kein Vertretenmüssen zuzurechnen ist.
Beitrag vom 27.11.2009 - 13:15 Uhr
UserCharlie-Alpha
User (308 Beiträge)
Hallo allerseits,

ich kann jetzt zwar nur vom A320 reden, aber eigentlich sollte am Boden jedes Notausgangspaar mit mindestens einem FB gesichert bleiben um genau derartige Vorfälle zu vermeiden oder im Zweifelsfall auch eine Evakuierung schnel und kontrolliert einleiten zu können. Wie verhält es sich auf der B753, deren Notausgänge etwas dezentraler liegen? Handelte es sich um einen Notausgang oder einem Notfenster? Die 15.000 Dollar reichen nicht einmal für den Materialwert. Da würde ich noch einmal 10.000 Dollar drauf packen. Mal abgesehen von den außerdem noch anfallenden Kosten.

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