Beitrag vom 24.10.2016 - 17:11 Uhr
Hier können die Passagiere gem. VO (EG) Nr. 261/2004 ihre Rechte geltend machen oder sich gleich an eines der Verbraucherunterstützungsportale wenden, die die Rechte durchsetzen und dafür ca. 30% der Entschädigungsleistung im Erfolgsfall fordern.
Beitrag vom 24.10.2016 - 17:49 Uhr
ich hätte mich noch am selben Tag in die Bahn oder einen Mietwagen gesetzt und die Kosten rückwirkend geltend gemacht. Auf 20 Stunden Warterei kann ich gut und gerne verzichten.
Beitrag vom 24.10.2016 - 21:31 Uhr
Wenn Eurowings das passiert wäre, würden sich die Kommentare hier überschlagen.
Beitrag vom 25.10.2016 - 09:12 Uhr
Da hat er aber sowas von recht, der Gordon.