Community / / Ryanair holt sich von Kunden Geld am...

Beitrag 1 - 15 von 15
Beitrag vom 13.10.2021 - 14:00 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
Wie "Irish Times" und "Guardian" berichteten, erfuhren viele Betroffene erst kurz vor Reiseantritt von der Sperrung. Den neuen Flug hatten sie trotzdem buchen können.

Und dann am Gate darf man kurzfristig sein "Schulden" begelichen oder die Reise abbrechen.
Das dürfte irgendwo nahe am Straftatbestand der Nötigung sein... Passt mal wieder zu Ryanair.
Beitrag vom 13.10.2021 - 14:11 Uhr
UserRunway
User (2875 Beiträge)
Wie "Irish Times" und "Guardian" berichteten, erfuhren viele Betroffene erst kurz vor Reiseantritt von der Sperrung. Den neuen Flug hatten sie trotzdem buchen können.

Und dann am Gate darf man kurzfristig sein "Schulden" begelichen oder die Reise abbrechen.
Das dürfte irgendwo nahe am Straftatbestand der Nötigung sein... Passt mal wieder zu Ryanair.

Bin weiß Gott kein Freund von Ryanair aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Gehen wir mal von (dem eher unwahrscheinlichen) Fall aus das die Forderung von Ryanair berechtigt ist. Warum soll dann ein solches Vorgehen eine Nötigung sein?

Wenn Polizisten bei einer Routinekontrole einen Ausländer erwischen der eine alte Strafe nicht bezahlt hat so wird m. W. nach der Knabe festgehalten bis er diese bezahlt hat. Was ist daran zu beanstanden?
Beitrag vom 13.10.2021 - 14:25 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
Wie "Irish Times" und "Guardian" berichteten, erfuhren viele Betroffene erst kurz vor Reiseantritt von der Sperrung. Den neuen Flug hatten sie trotzdem buchen können.

Und dann am Gate darf man kurzfristig sein "Schulden" begelichen oder die Reise abbrechen.
Das dürfte irgendwo nahe am Straftatbestand der Nötigung sein... Passt mal wieder zu Ryanair.

Bin weiß Gott kein Freund von Ryanair aber ganz so einfach ist die Sache nicht. Gehen wir mal von (dem eher unwahrscheinlichen) Fall aus das die Forderung von Ryanair berechtigt ist. Warum soll dann ein solches Vorgehen eine Nötigung sein?

Am Gate ist es erst mal ein Behauptung Ryanairs...
Daraufhin wird der Kunde zur sehr kurzfristien Zahlung gezwungen oder er verpasst seinen Flug. Ob Ryanair dann das bereits gezahlte Geld für diesen neuen Flug wiederum freiwillig erstatten würde, da sie ja den Kunden diesmal abgewiesen haben, wage ich jetzt auch mal zu bezweifeln...

Wenn Polizisten bei einer Routinekontrole einen Ausländer erwischen der eine alte Strafe nicht bezahlt hat so wird m. W. nach der Knabe festgehalten bis er diese bezahlt hat.
Was ist daran zu beanstanden?

Ein staatliche Strafe? Vom Gericht rechtskräftig verhängt? Nichts.
Das ist aber was ganz anderes...



Dieser Beitrag wurde am 13.10.2021 14:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.10.2021 - 14:46 Uhr
Usercontrail55
User (4580 Beiträge)
Wie "Irish Times" und "Guardian" berichteten, erfuhren viele Betroffene erst kurz vor Reiseantritt von der Sperrung. Den neuen Flug hatten sie trotzdem buchen können.

Und dann am Gate darf man kurzfristig sein "Schulden" begelichen oder die Reise abbrechen.
Das dürfte irgendwo nahe am Straftatbestand der Nötigung sein... Passt mal wieder zu Ryanair.
Ah, der Stammtisch. "dürfte irgendwo nahe" Mehr Konjunktiv geht ja kaum ;-)
Nötigung wäre es, wenn man rechtswidrig zu einer Handlung genötigt wird. Das ist erst mal nicht so, denn man hat ja bestätigt, dass man die AGBs gelesen hat und weiß worauf man sich einlässt. Bisher sind die AGBs so nicht in Frage gestellt.
Da Ryanair scheinbar weiß, wer das Geld zurückbeordert hat, ist der Zeitpunkt zu hinterfragen, an dem man den Transport verweigert. Nicht gleich beim Buchungsprozess, sondern man lockt den Kunden sozusagen in die Falle. Hier könnten Chancen bestehen, von Ryanair alle Mehrkosten zurückzufordern die auflaufen, wenn man am Gate nicht zahlt sondern zurücktritt und alternativ reist.
Das Produkt funktioniert einfach so gut, dass man Kundenbindung als Ballast empfindet. Kann man machen.
Beitrag vom 13.10.2021 - 17:30 Uhr
UserMacrole
User (96 Beiträge)
Wenn der Flug statt gefunden hat, von dem ich das Geld über die Kreditkarte zurück holte. Ist es wirklich eine extreme Grauzone.
Für mich aber typisch Ryanair, dem Kunden, die Pistole auf die Brust zu setzen.
Beitrag vom 13.10.2021 - 22:36 Uhr
UserDaedalos1504
User (513 Beiträge)
Wer Ryanair bucht, ist doch selber schuld, wenn er wie Dreck behandelt wird. Ich jedenfalls habe kein Mitleid für diese "Kunden". Bei Ryanair weiß man vorher, vorauf man sich einlässt.
Beitrag vom 14.10.2021 - 08:03 Uhr
UserSchorseWF
User (31 Beiträge)
Wer Ryanair bucht, ist doch selber schuld, wenn er wie Dreck behandelt wird. Ich jedenfalls habe kein Mitleid für diese "Kunden". Bei Ryanair weiß man vorher, vorauf man sich einlässt.

genau so ist es... you get what you pay for

davon abgesehen, es soll sich ja um ca. 850 Kunden gehandelt haben. Eine irre Summe die da zusammen kommt für Ryanair, 850x7,99€... :)

Dieser Beitrag wurde am 14.10.2021 08:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2021 - 08:42 Uhr
Usercontrail55
User (4580 Beiträge)
Wer Ryanair bucht, ist doch selber schuld, wenn er wie Dreck behandelt wird. Ich jedenfalls habe kein Mitleid für diese "Kunden". Bei Ryanair weiß man vorher, vorauf man sich einlässt.

genau so ist es... you get what you pay for
Scheinbar wissen das einige nicht. You get what you singed for. Man stelle sich vor, Ryan würde sind nicht an die eigenen AGBs halten… oder gar Lufthansa.
davon abgesehen, es soll sich ja um ca. 850 Kunden gehandelt haben. Eine irre Summe die da zusammen kommt für Ryanair, 850x7,99€... :)
Nun, jetzt wissen es 851 und steigend.
Beitrag vom 14.10.2021 - 11:09 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1629 Beiträge)
Wer Ryanair bucht, ist doch selber schuld, wenn er wie Dreck behandelt wird. Ich jedenfalls habe kein Mitleid für diese "Kunden". Bei Ryanair weiß man vorher, vorauf man sich einlässt.

genau so ist es... you get what you pay for

davon abgesehen, es soll sich ja um ca. 850 Kunden gehandelt haben. Eine irre Summe die da zusammen kommt für Ryanair, 850x7,99€... :)

Und trotzdem steigen die Passagierzahlen weiter und weiter bei Ryanair und Co (vor Covid) und das obwohl, die seit Jahren so mit ihren Kunden verfahren.
So schlimm scheinen es die Kunden dann wohl doch nicht zu finden, solange denn der Preis stimmt.
Beitrag vom 14.10.2021 - 11:15 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
Ah, der Stammtisch. "dürfte irgendwo nahe" Mehr Konjunktiv geht ja kaum ;-)

Seit wann sind Stammtische für übermäßigen Gebrauch des Konjunktivs bekannt?
Ich verbinde mit "Stammtisch" eher das Gegenteil ...

Nötigung wäre es, wenn man rechtswidrig zu einer Handlung genötigt wird.

Eben.
Die Weigerung, der Beförderungspflicht eines Linienflugs aufgrund eines behaupteten (im Gegensatz zum gerichtlich festgestellten) Zahlungsverzugs des Kunden nachzukommen, könnte durchaus auch in Irland rechtswidrig sein.

Und ja, natürlich muss man als Ryanair "Kunde" mit so einem Verhalten rechnen, stimmt schon.

Dieser Beitrag wurde am 14.10.2021 11:22 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.10.2021 - 11:38 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1629 Beiträge)
Ist das Prozedere wirklich so unüblich, wenn man jetzt mal außerhalb der Luftfahrt schaut? Wenn ein Kunde eines Industrieunternehmens seine Rechnungen nicht begleicht, dann werden auch weitere Lieferungen zurück gehalten. Aufträge kann er weiterhin platzieren, nur geliefert wird halt nicht.

Einzige Unterschied ist da sicherlich die Kommunikation und dass man die Tickets bei Buchung schon bezahlt. Aber wenn der Kunde einmal sein Geld über die Kreditkartenfirma zurückholt, wer garantiert dann, dass er es nicht nochmal tut?

Also teilweise kann ich Ryanair da schon verstehen... ob es sich am Ende für die Beträge lohnt negative Presse zu haben ist dann ne andere Frage; aber Ryanair lebt ja oft von der negativen Presse; der Erfolg blieb ja, egal wie schlecht die Presse gerade berichtet hat. Von daher stört man sich daran wohl auch einfach nicht.
Beitrag vom 14.10.2021 - 14:33 Uhr
Usercontrail55
User (4580 Beiträge)
Ah, der Stammtisch. "dürfte irgendwo nahe" Mehr Konjunktiv geht ja kaum ;-)

Seit wann sind Stammtische für übermäßigen Gebrauch des Konjunktivs bekannt?
Ich verbinde mit "Stammtisch" eher das Gegenteil ...

Nötigung wäre es, wenn man rechtswidrig zu einer Handlung genötigt wird.

Eben.
Die Weigerung, der Beförderungspflicht eines Linienflugs aufgrund eines behaupteten (im Gegensatz zum gerichtlich festgestellten) Zahlungsverzugs des Kunden nachzukommen, könnte durchaus auch in Irland rechtswidrig sein.
Woraus leiten Sie eine Beförderungspflicht ab?
Und ja, natürlich muss man als Ryanair "Kunde" mit so einem Verhalten rechnen, stimmt schon.
Beitrag vom 14.10.2021 - 18:23 Uhr
Usercontrail55
User (4580 Beiträge)
Ah, der Stammtisch. "dürfte irgendwo nahe" Mehr Konjunktiv geht ja kaum ;-)

Seit wann sind Stammtische für übermäßigen Gebrauch des Konjunktivs bekannt?
Ich verbinde mit "Stammtisch" eher das Gegenteil ...

Nötigung wäre es, wenn man rechtswidrig zu einer Handlung genötigt wird.

Eben.
Die Weigerung, der Beförderungspflicht eines Linienflugs aufgrund eines behaupteten (im Gegensatz zum gerichtlich festgestellten) Zahlungsverzugs des Kunden nachzukommen, könnte durchaus auch in Irland rechtswidrig sein.

Und ja, natürlich muss man als Ryanair "Kunde" mit so einem Verhalten rechnen, stimmt schon.
Das ist jetzt aber Stammtisch und falsch.
Es gibt keine Beförderungspflicht. Die Beförderung kann aus den unterschiedlichsten Gründen verweigert werden.
Was es gibt ist eine Vertragspflicht (wie die gesetzliche Kankenkasse. Die muss Sie nehmen, egal wie krank Sie bereits sind), im Unterschied zur Vertragsfreiheit. Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern. Hier wird die Beförderung wegen Vertragsbruches abgelehnt. Das ist auch nicht Ryanair exklusiv, diese Regel findet man auch in den ABBs von United und auch Lufthansa und weiterer Airlines.
Somit ist das Verhalten von Ryanair völlig legal und rechtens.
Beitrag vom 14.10.2021 - 18:57 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
Das ist jetzt aber Stammtisch

Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten

Es gibt keine Beförderungspflicht.

Und was ist mit §21 LuftVG?
 https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.

Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.

Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.

Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?

Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.

Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
Beitrag vom 14.10.2021 - 20:12 Uhr
Usercontrail55
User (4580 Beiträge)
Das ist jetzt aber Stammtisch

Ich könnte Sie jetzt auch hier ständig als LH-Sprachrohr bezeichen, würde aber gerne auf gegenseitige Respektlosigkeiten verzichten
Och, damit könnte ich leben. Es sagt nichts über die Richtigkeit oder Hintergründe der Aussagen aus.
Es gibt keine Beförderungspflicht.

Und was ist mit §21 LuftVG?
 https://www.buzer.de/gesetz/2468/a35042.htm
Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.
Was soll damit sein? Steht doch da wann es nicht gilt.
Sind Beförderungen von Personen mit - erst mal nur behaupteten - Außenständen der Airline gegenüber juristisch eindeutig "unzumutbar"?
Soweit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen...
Das müssen Sie auch nicht. Die unzumutbaren Gründe stehn doch in den AGBs. Oder wollen Sie behaupten, die ABGs wären unrechtens. Sie haben leider in Ihrem Gesetzeszitat den Teil davor vergessen.
"(2)Flugpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Anwendung von Flugplänen, Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn dadurch die öffentlichen Verkehrsinteressen nachhaltig beeinträchtigt werden" Scheinbar verstoßen der Beförderungsbedingungen nicht dagegen, oder haben Sie da andere Quellen?
Und weitergehende AGBs toppen keine Gesetzeslage.
Stimmt. Aber das Gesetz gibt hier ja explizit eine Öffnung für die Gestaltung der Unzumutbarkeit. Das ist auch Usus, dass Gesetze offen formuliert sind und die Gerichtsbarkeit mit dem Feintuning beschäftigt ist. Bisher wurden die AGBs noch nicht angezweifelt, daher kann man davon ausgehen, dass der Passus einer Überprüfung standhält. Bis das nicht widerlegt ist gilt er. Ob einem das gefällt oder nicht.

Eine Linienfluggesellschaft muss Ihnen daher ein Ticket verkaufen, muss Sie aber nicht befördern.

Also das Geld nehmen darf sie? Und dann "pech gehabt" sagen? Ja, so hätten das viele Firmen gerne ... Was ist denn das für eine Einstellung ggü Kunden?
Das ist Gesetzeslage und hat nichts mit der Einstellung zu tun, heißt Kontrahierungszwang. Die Bahn, Linienfluggesellschaften und alle Unternehmen in Monopolstellung, die Dienstleistungen erbringen, auf die jede Person angewiesen ist ( z.B. Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe) darf Ihnen den Vertrag nicht verweigern, darf aber von der Erfüllung des Vetrages Abstand nehmen, wenn diese Erfüllung für sie unzumutbar ist.
Wenn Ryanair im Bestellprozess abgelehnt hätte, hätte der Kunde zumindest die Wahl gehabt, sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen.
Das ist wohl so, aber dazu gibt es keine Verpflichtung. Der Kunde hätte ja noch bis zur letzten Sekunde seine Schulden begleichen können. Er hat ja auch eigenmächtig gehandelt. Klar kann man darüber streiten welche Handlung fair oder unfair ist. Spielt aber für den Sachverhalt keine Rolle.
Erst am Gate bei Abflug mit Nicht-Beförderung zu drohen (obwohl ein neuer Vertrag zustande kam und Ryanair dafür schon Geld genommen hat) halte ich weiterhin für Nötigung.
Können Sie auch, spielt aber auch keine Rolle.
Der Paragraph bei United ist da eindeutig...
"UA hat das Recht, die Beförderung dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern...
F-
Nicht erfolgte Zahlung – Wann immer ein Passagier nicht den maßgeblichen Tarif für ein Ticket, Gepäck oder die jeweiligen Servicegebühren, der für die Reise erforderlichen Serviceleistungen bezahlt oder unbeglichene Schulden bzw. Gerichtsurteile nicht gezahlt oder UA nicht in ausreichender Form nachgewiesen hat, dass es sich bei ihm um einen autorisierten nicht zahlenden Passagier handelt, oder verbotene Praktiken der in Regel 6 bezeichneten Art angewendet hat."
Da ist der Ryanpassus nicht unähnlich
"Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde."


Dieser Beitrag wurde am 14.10.2021 20:17 Uhr bearbeitet.