Community / / US-Gericht weist Klage von Germanwin...

Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 29.03.2017 - 21:55 Uhr
UserNeilArmstrong
User (422 Beiträge)
Also auch in einer Luftfahrtzeitschrift vom Absturz zu lesen enttäuscht dann doch sehr. Ein Absturz ist ein freier, unkontrollierter Fall auf den Boden. Das war nachweislich bei dem Airbus nicht der Fall. Er flog - nach allen Veröffentlichungen - bis zur letzten Sekunde und ist an einer Felswand kontrolliert zerschmettert worden. Wo bitte ist da ein Sturz? Oder kollidiert hier die inzwischen überall und ständig von ganz besondern Kluggeistern gepriesene "Genialität" mit der Realität? Es war also eine Zerstörung oder Zerschmetterung und kein Absturz.

Das Zweite sind die psychischen Probleme. AL hatte zum Zeitpunkt seiner Tat sicherlich keine Depression. Ganz einfach: fragen Sie einfach einmal einen depressiven Menschen, ob er früh um 4 Uhr aufsteht, einen Flug vorbereitet und um 6 oder 7 Uhr für mehrere Stunden ein Flugzeug durch Europa fliegt. Das funktioniert bei einer depressiven Person mangels Antrieb und Konzentration nicht. Auch bei AL hätte es nicht funktioniert wäre er depressiv gewesen. Er hat es aber geschafft. Sicher war er krank, das bestätigt auch die ignorierte Krankschreibung durch den Arzt, aber es war sicherlich keine Depression. Kann denn nicht einmal mehr ein Fachjournalismus recherchieren und publizieren? Wieso müssen sie sich an einer 82% GrüFRI Fraktion der untauglichen Journaille anhängen? Das haben sie doch überhaupt nicht nötig.

Drittens fragt man sich was das amerikanische Gericht sich einbildet? Entweder entscheidet es nach US-amerikanischem Recht und läßt die Klage zu oder lehnt sie ab. Aber das von einer Klage in Europa abhängig zu machen, zeugt von einer qualitativen Arroganz und Kenntnislosigkeit zur Anwendung eines herrschenden Rechts. Unser römisch-germanischer Rechtskreis in Deutschland funtioniert nun einmal anders als ein angelsächsischer Rechtskreis wie in den USA. Außerdem erlaubt sich hier ein US-Gericht einen Eingriff in die staatliche Souveränität eines europäischen Landes. Das steht diesen Richtern in keiner Weise zu.



Dieser Beitrag wurde am 29.03.2017 22:03 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 11:07 Uhr
Usersunjet
User (199 Beiträge)
Nö, er hatte vielleicht an dem Tage keine Depression aber arbeiten trotz Krankschreibung ist ja auch nicht ganz normal. Davon mal abgesehen, ist Depression kein Schnupfen, der nach einer Woche vorbei ist.
Was maßen sich sich eigentlich an, amerikanische Gerichte zu maßregeln? Was ist wohl der Grund, dort zu klagen?
Beitrag vom 31.03.2017 - 11:35 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Nö, er hatte vielleicht an dem Tage keine Depression aber arbeiten trotz Krankschreibung ist ja auch nicht ganz normal. Davon mal abgesehen, ist Depression kein Schnupfen, der nach einer Woche vorbei ist.
Was maßen sich sich eigentlich an, amerikanische Gerichte zu maßregeln? Was ist wohl der Grund, dort zu klagen?

Keine Angst, sie sind nicht der einzige der den Beitrag nicht versteht.

Ich sehe absolut keinen Zusammenhang zw. der Flugschule in den USA und der Erkrankung, geschweige den sehe ich einen Grund jemanden der eine Erkrankung hat und diese dann überwunden hat seinen Berufswunsch zu verweigern.
Für die Eignung als Pilot steht gesundheitlich betrachtet der Fliegerarzt gerade.
Den Verklagt aber keiner, weil da gibt es nicht genug zu holen das sich raffgierige Anwälte die Mühe machen würden.

Das nächste ist, diese seltsame Spekulation über den Gesunheitszustand von AL.
Ich habe noch keinen Halbtagsdepressiven getroffen.
Fakt ist, er war Krankgeschrieben. Er hat dies seinem Arbeitgeber verheimlicht. Wegen Depressionen.
Die hat man nicht wie Kopfschmerzen mal morgens und nach einer Aspirin ist es wieder gut.

Die Klage in den USA war und ist quatsch, da will halt jemand aus dieser Tragödie noch Geld machen.
Beitrag vom 01.04.2017 - 14:53 Uhr
Uservalhs
User (193 Beiträge)
Das funktioniert bei einer depressiven Person mangels Antrieb und Konzentration nicht. Auch bei AL hätte es nicht funktioniert wäre er depressiv gewesen. Er hat es aber geschafft.

vielleicht interessant:
'Die Depression tritt zum einen als eigenständige, außerordentlich häufige Erkrankung auf. Kaum weniger häufig begleitet sie aber auch andere psychische, zum Beispiel wahnhafte Krankheiten.
...
Als Grundvoraussetzung für eine derartige Tat unterstelle ich als Psychiater einen hochgradigen Mangel oder gar ein völliges Fehlen von Empathie. So etwas tritt zum Beispiel bei der ausgeprägten narzisstischen Persönlichkeitsstörung auf, die im amerikanischen Klassifikationssystem als krankheitswertige Störung beschrieben wird. Die betroffenen Menschen zeichnen nicht selten Charme, gute Manieren und nach außen unauffälliges Sozialverhalten aus. Hinzu können eine hohe Intelligenz und Leistungsfähigkeit kommen. Man findet diese Menschen gerade in Berufen mit hohem Status.'
 Interview mit einem Psychiater Dem Copiloten fehlte es an Empathie

Möglicherweise ist das aktuelle Verhalten des Vaters ein Hinweis auf die Kindheit des Piloten, die vielleicht mitentscheidend zu dem tragischen Ende geführt hat.