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Beitrag vom 06.01.2016 - 08:09 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
"Zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag beweisen nur, wie löchrig das Nachtflugverbot ist", erklärte der Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, Herbert Behrens, in Berlin.

Lieber Herr Behrens, um es mal mit den Worten von Dieter Nuhr zu sagen: "wer keine Ahnung hat, solte ..."
Denn es gibt keine zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag. An normalen Tagen, ohne Gewitter, Schneesturm, oder andere unplanbare Beeinträchtigungen, hebt die letzte Maschine in Frankfurt so kurz nach 22:30 Uhr ab. Danach wird die Nachtruhe höchstens durch vorbeifahrende Autos, Züge, Kneipengänger oder Hundegebell gestört.
Die Ausnahmegenehmigungen sind fast alle Wetterbedingt und konzentrieren sich auf etwa 20-30 Tage im Jahr, Tage mit Schneefall, Gewitter, Flugsicherungsbedingte Verzögerungen und Ähnliches. Um eine vernünftige Abwicklung zu erreichen, wäre eher eine etwas großzügigere Handhabung der Ausnahmeregelungen dringen erforderlich. Zu einen weiten Anstieg der Flugbewegungen nach 23:00 Uhr würde eine solche aber keineswegs führen.

Dieser Beitrag wurde am 06.01.2016 08:11 Uhr bearbeitet.