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Beitrag 1 - 14 von 14
Beitrag vom 19.04.2010 - 17:05 Uhr
Userhahner
User (6 Beiträge)
könnte einem laien jemand erklären, warum nur unter sichtflug geflogen werden kann? behindert das niedrige fliegen die instrumente oder bringt die asche (die ja unterflogen wird?) die instrumente durcheinander?
Beitrag vom 19.04.2010 - 17:10 Uhr
Userunregistriert
Kontrollör
User (139 Beiträge)
Wenn man vor lauter Asche die Instrumente nicht mehr sehen kann, dann schaut man besser nach draußen.... irgendwie so lautet glaube ich die Begründung. Nachts ist es halt meist kälter als draußen...
Beitrag vom 19.04.2010 - 17:16 Uhr
Userhahner
User (6 Beiträge)
und wer haftet, wenn nach, gemäß sichtflugregeln, ein unfall passiert - z.b. mit einem privatflieger ? und wie schnell kann eine maschine ausweichen, wenn eine andere maschine entgegenkommt? ich finde das ziemlich riskant, was die lufthansa da im moment vorhat, oder irre ich mich da???
Beitrag vom 19.04.2010 - 17:26 Uhr
Userr-lainer
User (1 Beiträge)
Es handelt sich hierbei um einen kontrollierten Sichtflug, sprich Transponder (Positionsübermittlung samt Höhe und Kurs etc.) sind weiterhin aktiv und man ist ständig in Kontakt mit der Luftraumkontrolle. Weiterhin fliegen die Jumbos ja nicht quer durch die Gegend wie es ihnen passt, sondern auf streng festgelegten Routen, in streng festgelegten Höhen. Privatflieger werden vorher gewarnt und dürfen in entsprechende Gebiete eben nicht mehr einfliegen, oder nur unter strenger Kontrolle der Fluglotsen. Die meisten auch noch so kleinen Flugzeuge (zB. Motorsegler) haben in der meisten Fällen auch Transponder an Bord, sodass die Position der Flugzeuge immer bekannt ist.
Fliegen nach Sicht heißt nicht, dass der Pilot da sitzt und dauernd außm fenster guckt. Die Flugzeuge fliegen nur nicht auf Victor-Luftstraßen in großen Höhen, oder Instrumenten-An- und Abflugrouten. Die Geräte an bord werden natürlich trotzdem genutzt. Der unterschied sind einfach die regeln. Als hätte man zwei StVOs...
Beitrag vom 19.04.2010 - 17:30 Uhr
UserOZT
User (58 Beiträge)
@mmigge: das niedrige Fliegen hat überhaupt keinen Einfluss auf die Instrumente. Wegen der Kollisionsgefahr hängt es davon ab, ob alle Hobbypiloten ihr Transponder eingeschaltet haben, da dann das TCAS (Traffic Alert and Collision Avoidance System) anschlagen würde, wenn ein anderes Flz zu nahe kommen würde. Zudem herrscht unter 10'000 ft meines Wissens eine Speed restriction von 250kt, welche nicht überschritten werden darf. Die Airliner sind also nicht im Tiefflug mit 600 km/h unterwegs.

So viel ich weiss sind die Flugräume für Flüge nach IFR gesperrt, jedoch für Flüge nach VFR, das heisst für die private Fliegerei zum Beispiel offen (Situation in der Schweiz). Vielleicht umgehen die Airlines hiermit diese Regelung, indem sie nach Sichtflugregeln fliegen. Eine Sondergenehmigung ist wahrscheinlich nötig, da sie Passagiere befördern.
Wenn jemand mehr davon versteht darf er meinen Kommentar gerne ergänzen oder berichtigen.

Gruss OZT
Beitrag vom 19.04.2010 - 18:43 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)
Das "Krisen"management der Behörden ist mit Sicherheit zu hinterfragen.
Wessen Schuld es auch immer ist: es gibt keine belastbaren Beweismittel, dass keine Asche in der Luft ist. Dass die Fluggesellschaften "auf eigene Gefahr" fliegen (kam eben durchs Radio), ist deren Problem, wobei ich das mal stark anzweifle, da die Flüge anscheinend ja per Ausnahmeregelung genehmigt wurden. Spätestens dann, wenn Unbeteiligte am Boden davon betroffen werden, ist das nur noch rechtlich relevant, ob LH auf eigene Gefahr geflogen ist.

Und dass LH sich jetzt darauf beruft, dass ein paar Flüge ja nicht vom Himmel gefallen seien, kann ja kein siginifikantes Beweismittel sein. Und im Übrigen sind Aussagen wie "nach Einschätzung der Lufthansa" sei die Aschehaube nicht mehr über Europa (Mayrhuber), sind peinlich. In Zukunft brauchen wir wohl keine Wetter-Experten mehr, es gibt ja Herrn Mayrhuber.
Beitrag vom 19.04.2010 - 18:50 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)
noch als Nachtrag:
 http://www.tagesschau.de/ausland/vulkanaschemessungen100.html

Aber Hauptsache ist nach der Ansicht der Fluggesellschaften keine Gefahr vorhanden.
Beitrag vom 19.04.2010 - 20:00 Uhr
UserLHB748
User (145 Beiträge)
@ r-lainer: wenn die "Jumbos" in Deutschland VFR in Luftraum "E"fliegen, dann fliegen sie nach genau den gleichen Regeln wie jedes andere Luftfahrzeug das nach Sichtflugregeln fliegt - also nicht auf irgendwelchen "V-Airways" aus den USA. "Privatflieger" dürfen und nutzen den Luftraum dann ganz genauso - in Luftraum "C" und "D" darf natürlich nur mit Freigabe eingeflogen werden.
Ich hoffe doch sehr wohl daß die Piloten da sitzen und im Luftraum "E" nach draussen gucken, denn die Ausweichregeln gelten für alle. In Fachkreisen wird das "dauernd außm Fenster gucken" übrigens Luftraumbeobachtung genannt.

Viele Grüße aus EDDF

Es handelt sich hierbei um einen kontrollierten Sichtflug, sprich Transponder (Positionsübermittlung samt Höhe und Kurs etc.) sind weiterhin aktiv und man ist ständig in Kontakt mit der Luftraumkontrolle. Weiterhin fliegen die Jumbos ja nicht quer durch die Gegend wie es ihnen passt, sondern auf streng festgelegten Routen, in streng festgelegten Höhen. Privatflieger werden vorher gewarnt und dürfen in entsprechende Gebiete eben nicht mehr einfliegen, oder nur unter strenger Kontrolle der Fluglotsen. Die meisten auch noch so kleinen Flugzeuge (zB. Motorsegler) haben in der meisten Fällen auch Transponder an Bord, sodass die Position der Flugzeuge immer bekannt ist.
Fliegen nach Sicht heißt nicht, dass der Pilot da sitzt und dauernd außm fenster guckt. Die Flugzeuge fliegen nur nicht auf Victor-Luftstraßen in großen Höhen, oder Instrumenten-An- und Abflugrouten. Die Geräte an bord werden natürlich trotzdem genutzt. Der unterschied sind einfach die regeln. Als hätte man zwei StVOs...


Dieser Beitrag wurde am 19.04.2010 20:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 19.04.2010 - 20:05 Uhr
Usercb6785
B777-Flieger
User (219 Beiträge)
@ OZT:

Bei der Angelegenheit "Sichtflug" spielen ein paar Faktoren eine Rolle:

a) Die Flugsicherung hat die Flight Information Regions (Lufträume) in so fern gesperrt, dass Flüge keine Freigaben für den Ein- und/oder Ausflug bekommen. Benötig ein Flug also eine Freigabe zur Benutzung der Luftstrassen, kann er nicht stattfinden. Die normalerweise von Airlines durchgeführten Flüge nach Instrumentenflugregeln brauchen solche Freigaben vom Start bis zu Landung. Bei einem Flug nach Sichtflugregeln sind lediglich Freigaben zum Start und zu Landung nötig, bzw. zum Ein- und Ausflug in die Flughafen-Kontrollzonen direkt um den Platz (diese Freigaben erteilt der Tower direkt). Unterwegs fliegt man dann entlang eines eigenen Routings und erhält lediglich Informationen der Flugsicherung und keine Anweisungen wie bei einem kontrollierten Instrumentenflug. Nach diesen Regeln ist es also möglich in Lufträumen in denen man als Sichtflieger keine Freigaben braucht (vereinfacht: die meisten Bereiche zwischen 2500 Fuß und 10000 Fuß) Flüge durchzuführen. Ob man dabei als Privatflieger mit der Cessna oder als Airliner mit nem Jumbo unterwegs ist, ist dabei nicht entscheidend.

b) Normalerweise besagen die Vorschriften der Fluggesellschaften das mit Passagieren an Bord keine Flüge nach Sichtflugregeln, sondern aus Gründen der höheren Genauigkeit und Kontrolle nur nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden dürfen. Hier werden jetzt Ausnahmeregelungen geschaffen um auch mit Passagieren unter Sichtflugregeln zu fliegen, da das wie oben beschrieben, derzeit die einzige Möglichkeit ist Flüge durchzuführen.

Zu der Sache Kollisionsverhütung hast Du eigentlich alles geschrieben. Solange alle ihre Transponder anhaben "sehen" die Jets die "Kleinen" rechtzeitig um großzügig auszuweichen und die Flugsicherung wird auch Informationen über den Verkehr in der Umgebung übermitteln. Trotzdem sollte man natürlich auch genau aus dem Fenster schauen, sicher ist sicher.
Beitrag vom 19.04.2010 - 20:50 Uhr
UserVorabendeinchecker
User (276 Beiträge)
Das Geheimnis heißt CVFR!
Beitrag vom 20.04.2010 - 07:43 Uhr
UserLHB748
User (145 Beiträge)
CVFR? Na, das ist aber mal ne Weile her!
Beitrag vom 20.04.2010 - 13:29 Uhr
Userflyguy_hh
User (58 Beiträge)
@CB6785

...auch nur fast richtig !

"Solange alle ihre Transponder anhaben "sehen" die Jets die "Kleinen" rechtzeitig um großzügig auszuweichen und die Flugsicherung wird auch Informationen über den Verkehr in der Umgebung übermitteln. Trotzdem sollte man natürlich auch genau aus dem Fenster schauen, sicher ist sicher."

Solange nämlich alle ihre Transponder anhaben, "sehen" die Jets die "Kleinen" , die über einen Transponder verfügen, der auch eingeschaltet ist. Da sind aber einige 10000 weitere Segelflugzeuge, ULs, Drachenflieger usw. die mit Sicherheit NICHT über einen Transponder verfügen. Und dann sieht man die kleinen nämlich vielleicht noch gerade eben so, aber eben auch nur wenn man STÄNDIG konzentriert den Luftraum überwacht. Für großzügiges Ausweichen ist es dann wohl eher zu spät. Das erfolgt dann etwas digitaler.

Und CVFR, findet das nicht nur im Delta & Charlie Airspace statt ? (Klärt mich mal auf !)

Beitrag vom 20.04.2010 - 14:02 Uhr
UserVorabendeinchecker
User (276 Beiträge)
Hallo flyguy_hh,

richtig! CVFR und ansonsten tunlichst in TMA´s und Airspace C+D.
Ansonsten geht das mit gemischt fliegen wunderbar zb. in den USA.
Da kommt man sich auch nicht in die Quere!
Wieso soll es für Ausweichen zu spät sein?
Es gibt Einmots die sind auch nicht langsam, denke an Mooneys oder manche Eigenbauten! Die crashen auch nicht jeden Tag!
Beitrag vom 20.04.2010 - 14:22 Uhr
UserCPDLC
User (1 Beiträge)
Also CVFR ist eigentlich eine Zusatzberechtigung für Privat Piloten die den Einflug in einen Charlie-Luftraum wünschen. Ab 10000ft ist in Deutschland der Luftraum Charlie aktiv (Freigabe durch einen Lotsen erforderlich) und somit ein Einflug unter VFR OHNE CVRF-Rating nicht möglich.
Dies ist in diesem Fall, meiner Meinung nach, nicht gegeben, da die Luftfahrtgesellschaften die Sichtflugregeln nur dazu nutzen um in den Charlie luftraum zu gelangen. Dort wird dann eine Freigabe gegeben und nach IFR-Regeln weiter geflogen, da sich die Aschewolke dort nicht mehr so stark befindet. (Angeblich über 6000Meter gar nichts mehr)
(ZDF-Mittagsmagazin vor ca 1 stunde)

Die Luftfahrtgesellschaften nutzen somit die Sonderregeln um den eigentlich gesperrten Luftraum (wie cb6785 oben beschreibt) zu umgehen. Denn, dass steht außer Frage, die Asche ist noch da.
Für mich stellt sich nun die Frage ob es nicht ein bischen zu riskant ist solche Art von Flügen durchzuführen und vorallem den Piloten diese Verantwortung zu zumuten.

Denn unter Visual Flight Rules ist der Pilot derjenige der die Entscheidung fällt und die Verantwortung trägt!

(unter IFR auch nur, dort gibt es noch Hilfe des Lotsen)


noch einen Nachtrag:

 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1024644/Flugbetrieb-laeuft-langsam-wieder-an#/beitrag/video/1024644/Flugbetrieb-laeuft-langsam-wieder-an

bei ca. Minute 1:40 Interview mit DFS-sprecher

Dieser Beitrag wurde am 20.04.2010 14:27 Uhr bearbeitet.