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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Airlines haften nicht für Kosten vo...

Beitrag 1 - 10 von 10
Beitrag vom 08.06.2023 - 21:53 Uhr
Usermuckster
User (402 Beiträge)
Wer im Frühjahr 2020 in Urlaub flog, hat keinen Grund sich über irgendwelche Mehrkosten oder Verzögerungen zu beklagen, denn er hat sich sehenden Auges in eine absehbare Zwangslage gegeben. Im März waren bereits zahlreiche Reisebeschränkungen eingeführt worden und andere Verwerfungen drohten. Da verschiebe ich doch meinen Urlaub, anstatt es drauf ankommen zu lassen und irgendwo zu stranden. Und sich dann noch beschweren? Das ist so, als würde man im Südsommer in den Australischen Busch reisen und sich dann echauffieren, dass die Waldbrände einem den Urlaub vermiesen.
Beitrag vom 08.06.2023 - 22:07 Uhr
UserEricM
User (5496 Beiträge)
Einerseits: Ja, stimmt.
Andererseits: Frühjahr 2020 war auch die Zeit, in der gerade die Airlines und ihre Verbände ( neben Kreuzfahrt- und sonstigen Reiseveranstaltern) ganz laut getönt haben, Corona wäre doch gar kein soooo großes Problem, sicheres Fliegen/Reisen sei doch jederzeit möglich.
Eine ganze Weile nach 2020 rein wurde Corona ja nicht mal von allen Veranstaltern als Rücktrittsgrund anerkannt, zumindest nicht freiwillig.

Ja, natürlich war das nicht sinnvoll, aber die Airlines waren damals beim Finden eines sinnvollen Umgangs mit Corona auch mit Teil des Problems - auch wenn das aus wirtschaftlichen Gründen natürlich nachvollziehbar ist.

Dieser Beitrag wurde am 08.06.2023 22:38 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.06.2023 - 22:46 Uhr
UserTegel-Fan
User (3 Beiträge)
Nun ja, mal Abstrakt betrachtet.... wenn ein Reisender oder eine Reisende, für einen organisierten Rückholflug einen Anteil bezahlen muss, ist das ja legitim. Aber, die Airline hat ja dann den eigentlichen Flug auf dem der oder die Reisenden normalerweise zurück geflogen wären, nicht mehr durchführen müssen. Demnach können ja in diesem Fall für die Airline keine Kosten entstanden sein. So sollte eine Airline wenigstens Anteilig diese Kosten (zu einem Großteil) des nicht genutzten Tickets erstatten.
Zurück fliegen kann man ja nur einmal, entweder auf dem organisierten Flug oder eben dem regulären. Es können ja auch nur für einen Flug Kosten entstanden sein. Wofür kassiert eine Airline einen Ticketpreis, wenn der Flug nicht stattfindet.

Ich sehe das jetzt mal unabhängig von Corona-Pandemie, Zeitfenster der Buchung und Antritt der Reise, bzw. möglicher Kenntnis einer Pandemie oder ähnlich.

Am Beispiel des Ehepaares sehe ich natürlich schon die Kosten für den Rückholflug bei dem Ehepaar. Es gab ja eine entsprechende Leistung, nämlich den Rückflug und dann ist eine Kostenbeteiligung okay. Hier war es aber der gleiche Flug, der ja dann sowieso schon bezahlt war. Somit hat das Ehepaar für ein und denselben Flug zweimal bezahlt. Das passt ja irgendwie nicht.

Dieser Beitrag wurde am 08.06.2023 22:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.06.2023 - 01:43 Uhr
User
User ( Beiträge)
Müssen unsere geschätzten Mitbürger welche sich aus Afghanistan evakuieren ließen jetzt eigentlich auch die Kosten dafür tragen?

Denn das war ja eine "absehbare Zwangslage" da jeder der es wissen wollte wusste wie schlecht ausgebildet und motiviert die Afghanischen Sicherheitskräfte waren ...
Beitrag vom 09.06.2023 - 01:50 Uhr
User
User ( Beiträge)
Natürlich waren die Airlines keine Hilfe beim Finden eines sinnvollen Umgangs mit Corona ... was erwartest du?

Haben die Airlines nach 9/11 eine neue Sicherheitsstrategie für die zivile Luftfahrt entwickelt?

Natürlich nicht.

Es ist nicht die Aufgabe von Privatfirmen für die Sicherheit eines Landes zu sorgen.

Weder Sicherheit vor Terroristen noch Sicherheit vor Infektionskrankheiten. Für sowas zahlt man als Firma und als Bürger seine Steuern.
Beitrag vom 09.06.2023 - 07:50 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2315 Beiträge)
Müssen unsere geschätzten Mitbürger welche sich aus Afghanistan evakuieren ließen jetzt eigentlich auch die Kosten dafür tragen?

Wenn Sie aus "Jux und Dollerei" dort waren, dann sollte das so sein.
Aber das war sicher keine einziger und das wissen SIE ganz genau!

Denn das war ja eine "absehbare Zwangslage" da jeder der es wissen wollte wusste wie schlecht ausgebildet und motiviert die Afghanischen Sicherheitskräfte waren ...

Ihr Beitrag ist mal wieder, wie fast jeder, völlig ohne jeden Fach- und Sachverstand. Was ist also der Sinn?
Beitrag vom 09.06.2023 - 07:56 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2315 Beiträge)
Natürlich waren die Airlines keine Hilfe beim Finden eines sinnvollen Umgangs mit Corona ... was erwartest du?

Verantwortung und sich dieser + der Herausforderung stellen.

Haben die Airlines nach 9/11 eine neue Sicherheitsstrategie für die zivile Luftfahrt entwickelt?

Natürlich nicht.

Doch haben sie, gemeinsam mit den dafür zuständigen Stellen aus der Politik (z.B. neue sichere Türen zum Cockpit eingebaut, Sicherheitskonzepte überarbeitet und geändert usw.usf.)

Es ist nicht die Aufgabe von Privatfirmen für die Sicherheit eines Landes zu sorgen.
>
Hat jetzt was mit dem Artikelthema zu tun?

Weder Sicherheit vor Terroristen noch Sicherheit vor Infektionskrankheiten. Für sowas zahlt man als Firma und als Bürger seine Steuern.

Wieder mal plumpe AfD Rhetorik!
Beitrag vom 09.06.2023 - 18:11 Uhr
UserPterosaurier
User (3 Beiträge)
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass die betroffene Airline bei Nichtdurchführung des Rückfluges das Ticket nicht anteilig erstattet.
Beitrag vom 09.06.2023 - 18:30 Uhr
UserFRAHAM
User (617 Beiträge)
Doch, bei "Unmöglichkeit", wie in dieser Situation. Es wurde von höheren Stellen untersagt. Und das kann und muss sehr wohl sein, denn die Airline muss die Kredit-/Leasingraten, Strom, Gehälter etc. weiter zahlen und kann trotz des Nichtstattfinden, das Angebot nicht anderweitig nutzen. Ob in voller Höhe steht auf einem anderen Blatt.

Ich möchte auch noch mal betonen, dass es sich hierbei nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt, ob Fluggäste Teile ihrer Flugtickets zurück bekommen können. Hier geht es um einen besonderen Einzelfall, in dem besondere Parameter galten und es ging nur um den Punkt, dass nicht die Kosten für die Rückholung von der Airline getragen werden müssen. Ob die Airline jedoch anteilige Fluggebühren wie bspw. Abfertigungsgebühren und Steuern zurückzahlen muss, das ist hiermit nicht entschieden worden.
Beitrag vom 09.06.2023 - 18:47 Uhr
UserGB
User (407 Beiträge)
Doch, bei "Unmöglichkeit", wie in dieser Situation. Es wurde von höheren Stellen untersagt. Und das kann und muss sehr wohl sein, denn die Airline muss die Kredit-/Leasingraten, Strom, Gehälter etc. weiter zahlen und kann trotz des Nichtstattfinden, das Angebot nicht anderweitig nutzen. Ob in voller Höhe steht auf einem anderen Blatt.

Soweit ich lesen konnte muß nach dem Urteil zwar der Evakuierungsflug gesondert bezahlt werden, aber gleichzeitig müsse die Airline für den nicht erfolgten Rückflug Entschädigung leisten.

Stein des Anstoßes sei gewesen, daß die gebuchte Airline zwar den Rückflug gestrichen habe, aber gleichzeitig genau diese Airline den Evakuierungsflug durchgeführt habe.