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Beitrag 1 - 9 von 9
Beitrag vom 18.03.2022 - 15:26 Uhr
UserStockMaster
User (115 Beiträge)
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Außerdem, wer ist so dumm und sanktioniert Milliardäre, "vergisst" dann aber die Ehepartner?!
Beitrag vom 18.03.2022 - 17:01 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Außerdem, wer ist so dumm und sanktioniert Milliardäre, "vergisst" dann aber die Ehepartner?!
Weil wir in D und der EU keine Sippenhaft haben und wenn mir das so bei Ihnen anhöre, aus gutem Grund. Der Fall wird geprüft und dann beschieden. Bis dahin werden die Stimmrechte ausgesetzt. Alles so wie gedacht.
Beitrag vom 18.03.2022 - 17:14 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Eine nahestehende Person im Handelsrecht wäre sie, wenn Beide Anteil halten würden, zB jeweils unter einer Meldeschwelle und sie gemeinsam über die Meldeschwelle kommen würden. Aber da sie eine eigenständige Person ist, er ist ja bei TUI raus, und ihre Firma die Anteile gekauft hat und sie nicht auf der Sanktionsliste steht, scheint das wohl durchzugehen. So die einhellige Fachmeinung.

Dieser Beitrag wurde am 18.03.2022 18:06 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 18.03.2022 - 20:54 Uhr
UserJumpfly
User (435 Beiträge)
So weit der status quo, die Sanktionsliste wird dann nächste Woche vermutlich um diese Frau ergänzt werden.
Beitrag vom 18.03.2022 - 23:12 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Wenn man sich so manche Ehen anschaut, passt das schon ...
Beitrag vom 19.03.2022 - 08:12 Uhr
UserZH Flyers
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User (403 Beiträge)
Es wird in der Tat wohl darauf hinauslaufen das auch die gute Dame wohl auf die Sanktionsliste kommt. Es wird sicherlich überprüft werden wo ihr Geld, mit dem sie die Anteile gekauft hat, herkommt. Am besten wäre es das man gleich alle Stimmrechte dieser Familie sperrt. Im Sinne der Sanktionen darf sollte niemand der Mordaschovs Stimmrechte ausüben oder Dividenden erhalten können.
Beitrag vom 19.03.2022 - 12:47 Uhr
UserStockMaster
User (115 Beiträge)
Eine nahestehende Person im Handelsrecht wäre sie, wenn Beide Anteil halten würden, zB jeweils unter einer Meldeschwelle und sie gemeinsam über die Meldeschwelle kommen würden. Aber da sie eine eigenständige Person ist, er ist ja bei TUI raus, und ihre Firma die Anteile gekauft hat und sie nicht auf der Sanktionsliste steht, scheint das wohl durchzugehen. So die einhellige Fachmeinung.

Danke für die Erklärung. Es scheint somit ähnliche Grenzen zu geben wie beim Transparenzregister, wenn zusammen unter 50% / Sperrmino etc. dann taucht nichts auf.
Beitrag vom 19.03.2022 - 12:47 Uhr
UserStockMaster
User (115 Beiträge)
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Wenn man sich so manche Ehen anschaut, passt das schon ...

:D LOL!
Beitrag vom 19.03.2022 - 12:50 Uhr
UserStockMaster
User (115 Beiträge)
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Außerdem, wer ist so dumm und sanktioniert Milliardäre, "vergisst" dann aber die Ehepartner?!
Weil wir in D und der EU keine Sippenhaft haben und wenn mir das so bei Ihnen anhöre, aus gutem Grund. Der Fall wird geprüft und dann beschieden. Bis dahin werden die Stimmrechte ausgesetzt. Alles so wie gedacht.

Doch die Sanktionen gegen Oligarchen sind eigentlich fast die Definition von Sippenhaft. Schließlich hat Putin den Krieg gestartet, nicht der (ehemalige) TUI-Hauptaktionär. Also wenn schon Sanktionen, dann sollten es doch auch wirkungsvolle Sanktionen sein. Sonst kann man sich die Arbeit auch direkt sparen.

Dieser Beitrag wurde am 19.03.2022 12:51 Uhr bearbeitet.