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Beitrag vom 20.08.2016 - 10:12 Uhr
UserFI-BPL
User (1 Beiträge)
Achtung Hobby-UAS-(Kopter-)Piloten: Dass die B-W Regierungspräsidien eine Allgemeinverfügung erlassen haben, ist grundsätzlich positiv zu werten. Leider sind jedoch die einschlägigen Pressemeldungen hierüber missverständlich und können für private Kopterpiloten richtig teuer werden: Die Verfügung dient vorrangig der Arbeitsvereinfachung beim Ausstellen der Genehmigungen in den RPs - für die privaten UAS-Piloten ändert die Allgemeinverfügung nichts und rein gar nichts!

Die privaten (nicht-gewerblichen) Bereiber unterliegen weiterhin den bekannten Bestimmungen des geltenden Luftrechts, da die Ba-Wü-Genehmigung im ersten Satz ausdrücklich den 'Betrieb zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung' ausschliesst, s.  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/NfL_1-801-16.pdf .