Beitrag vom 20.08.2026 - 22:45 Uhr
Die Experten schreiben demnach: "Die Performance des Auftragnehmers ist stark verbesserungswürdig."
Deutsche Wehrbeschaffung ...
Zu einem vermurksten Vertragsverhältnis gehören idR zwei. Insbesondere Kunden, die sich weder um ihre Beistellungen kümmern, noch sich vor der Ausschreibung, dem Runterhandeln und der Unterschrift des billigsten Angebots überhaupt finale Gedanken um ihre Anforderungen gemacht haben.
In diesem Sinne mögen sich die zitierten "Experten" gelegentlich auch mal an die eigene Nase fassen.
Beitrag vom 21.08.2026 - 12:53 Uhr
Es handelt sich um die "Performance des Auftragnehmers" und nicht um die des Systems, wie man leicht meinen könnte. Man ist also mit dem Auftragnehmer unzufrieden, den Leistungen seines Produkts kann man offenbar nichts Relevantes vorwerfen. Der Auftragnehmer spurt wohl nicht so, wie andere es gern hätten.
Dieser Auftragnehmer berichtet nun unwidersprochen "Grund sei eine vom Kunden gewünschte Anpassung des Boxer-Fahrmoduls auf einen modernisierten künftigen Standard". Das mag sein oder auch nicht, ohne Kenntnis der Interna kann man das nicht entscheiden. Aber es ist eine gewichtige Behauptung.
Man weiss allerdings ziemlich gut, dass (nicht nur) staatliche Grossprojekte, insbesondere solche aus dem Rüstungswesen, oft aus dem Ruder laufen wegen nachträglicher Planungsänderungen. Das liegt übrigens in der Natur der Sache von reglementierten Auftragsvergaben, der Auftragnehmer hat ein natürliches Interesse, die Ausschreibung auch über die Kosten zu gewinnen und an einer Auftragserweiterung mit Folgekosten zu verdienen, insbesndere solchen, denen kein Konkurrenzwettbewerb zugrunde liegt. Das ist bekannt und hat man uns schon vor einigen Jahrzehnten beigebracht zu beachten. Wenn der zahlende Partner Kunde unfähig ist, solche Stolpersteine zu vermeiden, dann muss er eben für das fehlende Grundwissen seiner F(l)achleute bezahlen.
Erstaunlich ist, dass es dem Auftraggeber anscheinend nicht möglich ist, obigem Gegenargument des Auftragnehmers fundiert entgegen zu treten. Das hat nichts mit militärischen Geheimnissen zu tun, was in Presseveröffentlichungen steht, kann so geheimhaltungsbedürftig nicht sein.
Beitrag vom 21.08.2026 - 13:52 Uhr
"Den Unterlagen zufolge habe die Bundeswehr derzeit auch keine verlässliche Kenntnis, was der Skyranger bis Mitte 2027 können wird,...".
Schon merkwürdig etwas zu bestellen ohne zu wissen was es kann. Oder verstehe ich das falsch?
Beitrag vom 21.08.2026 - 16:32 Uhr
Das sind Optionen mit enthalten, die erst noch entwickelt bzw. realisiert werden müssen und für die bisher noch keine bzw. nur unscharfe Daten zugesichert werden können, grob gesagt sowas wie "Erkennung zu xy Prozent bei derunder Grösse auf soundsoviel Entfernung". Bei Munition z.B. kann man die Durchschlagskraft aufgrund bekannter Parameter berechnen, während z.B. bei Radarreflektionen das Signalbild schwerer abzuschätzen ist.
"Keine verlässliche Kenntnis" hört sich halt für click baiting interessanter an als "zugesicherter Mindestwert".
Beitrag vom 21.08.2026 - 22:32 Uhr
Wir kennen diese Nummer doch schon vom G36 welches plötzlich von der regierungsnahen Presse durch den Kakau gezogen wurde, als die Bundeswehr in Afghanistan gemerkt hat dass sie den falschen Typ von Gewehr bestellt hat.
Hier beim Skyranger sind diese Vorwürfe besonders absurd nachdem der neue Teil d.h. das Modul bzw. der Turm nicht zu Verzögerungen führte aber das bereits bewährte Fahrmodul schon ...
klassischer Beschaffungsfehler welcher wie auch die tolle Idee Boxer aus einer halbfertigen Produktion in Australien zu bestellen sehr wahrscheinlich in der Politik seine Ursachen hat.
Man sollte fürs Amt des Verteidigungsministers in Zukunft eine Ingenieursausbildung mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Fahrzeug- oder Maschinenbau verlangen.