Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Deutlicher Anstieg bei Klagen wegen ...

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Beitrag vom 04.09.2023 - 12:56 Uhr
UserLocces
User (13 Beiträge)
Wieso müssen die Gerichte personell und technisch aufgerüstet werden für Verfahren, die in der Regel eindeutig sind? Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt liegt die Erfolgsquote für die Passagiere irgendwo zwischen 80% und 90%. Und es klagen ja nicht mal alle Passagiere.
Wäre es nicht leichter per Gesetz (auch gerne auf EU-Ebene) die Airlines zur Zahlung zu Verpflichten? Und dann bei zweiter oder dritter Missachtung gibt es Start- und Landerechte Entzug? Oder gar Überflug für notorische Nichtzahler.
Die EU-Rechtssprechung ist dazu eindeutig, wieso müssen die Passagiere ständig hinterher laufen und die Allgemeinheit dafür zahlen?
Beitrag vom 04.09.2023 - 13:18 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1685 Beiträge)
Wieso müssen die Gerichte personell und technisch aufgerüstet werden für Verfahren, die in der Regel eindeutig sind? Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt liegt die Erfolgsquote für die Passagiere irgendwo zwischen 80% und 90%. Und es klagen ja nicht mal alle Passagiere.
Wäre es nicht leichter per Gesetz (auch gerne auf EU-Ebene) die Airlines zur Zahlung zu Verpflichten? Und dann bei zweiter oder dritter Missachtung gibt es Start- und Landerechte Entzug? Oder gar Überflug für notorische Nichtzahler.
Die EU-Rechtssprechung ist dazu eindeutig, wieso müssen die Passagiere ständig hinterher laufen und die Allgemeinheit dafür zahlen?

Ist ja die Frage, wie man das ohne das Verfahren kontrollieren kann. Es gibt ja durchaus Gründe, warum man keine Entschädigungen zahlen muss. Ich habe gerade den Fall mit Brussels Airlines für einen verspäteten Flug mit anschließendem VErpassen der Connection in Brüssel.

Der Grund für die Verspätung lag am Flughafen in Göteborg, die die Fluggastbrücke falsch bedient haben; für mich ein klarer Fall, da es für mich keine höhere Gewalt ist. Entschädigung will man mir trotzdem nicht zahlen, da im System bei Brussels selbst eingetragen wurde, dass die Verspätung aufgrund von "air traffic restrictions" oder mittlerweile in der letzten Mail aufgrund von "airport restrictions" stattgefunden hat. Das geht also auch zum Anwalt jetzt.

Wie sollte das aber per Gesetz geregelt werden, dass die Airline das zahlen muss? Wäre es wirklich aufgrund von Beschränkungen im Flugverkehr gewesen, müsste man eben nicht zahlen.

Beitrag vom 05.09.2023 - 08:49 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2430 Beiträge)
Wieso müssen die Gerichte personell und technisch aufgerüstet werden für Verfahren, die in der Regel eindeutig sind? Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt liegt die Erfolgsquote für die Passagiere irgendwo zwischen 80% und 90%. Und es klagen ja nicht mal alle Passagiere.
Wäre es nicht leichter per Gesetz (auch gerne auf EU-Ebene) die Airlines zur Zahlung zu Verpflichten? Und dann bei zweiter oder dritter Missachtung gibt es Start- und Landerechte Entzug? Oder gar Überflug für notorische Nichtzahler.
Die EU-Rechtssprechung ist dazu eindeutig, wieso müssen die Passagiere ständig hinterher laufen und die Allgemeinheit dafür zahlen?

So ganz falsch liegt @Locces mit seinem Beitrag m.E. nicht. Die 'Verweigerungs- bzw. Aussitzen - Taktik' der Airlines in eindeutigen Fällen trägt schon in erheblichen Maße zu der Klageflut bei.
Das geht ja schon los mit der Informationspflicht der Airlines nach Art. 14 (1) und (2). Die lässt man gerne einfach mal weg.

Ist ja die Frage, wie man das ohne das Verfahren kontrollieren kann. Es gibt ja durchaus Gründe, warum man keine Entschädigungen zahlen muss. Ich habe gerade den Fall mit Brussels Airlines für einen verspäteten Flug mit anschließendem VErpassen der Connection in Brüssel.

Der Grund für die Verspätung lag am Flughafen in Göteborg, die die Fluggastbrücke falsch bedient haben; für mich ein klarer Fall, da es für mich keine höhere Gewalt ist. Entschädigung will man mir trotzdem nicht zahlen, da im System bei Brussels selbst eingetragen wurde, dass die Verspätung aufgrund von "air traffic restrictions" oder mittlerweile in der letzten Mail aufgrund von "airport restrictions" stattgefunden hat. Das geht also auch zum Anwalt jetzt.

Hier haben Sie selbstverständlich Recht (noch nicht im juristischen Sinne 😉). Eine solche Konstellation kann nur durch ein Gericht entschieden werden.

Aber so ein Sachverhalt stellt doch eher eben die Ausnahme dar. Und nur bei solchen sollte der Rechtsweg notwendig sein.

Wie sollte das aber per Gesetz geregelt werden, dass die Airline das zahlen muss? Wäre es wirklich aufgrund von Beschränkungen im Flugverkehr gewesen, müsste man eben nicht zahlen.

Würde mich sehr interessieren, wie das ausgeht. Vielleicht könnten Sie mich, gerne per PM (trotz unserer nicht vonHarmonie geprägten Vergangenheit hier) darüber informieren? Danke.
Beitrag vom 05.09.2023 - 13:13 Uhr
UserLocces
User (13 Beiträge)
So sollte es auch verstanden werden. Bei komplexen Fällen, wie dem hier geschilderten kann die Airline meinetwegen ein Schiedsgericht/Schlichtungsstelle anrufen und eine Klärung durch ein Gericht erwirken. Die Realität ist aber eher das Gegenteil, dass eindeutiges Verschulden der Airline vorliegt, diese ihre Passagiere nicht informiert, versorgt und den ganzen Prozess aussitzt, bis nur ein paar Informierte sich die Mühe machen ihre Rechte einzufordern. Und das kann eben nicht der Sinn dieser EU-Verordnung sein.
Beitrag vom 05.09.2023 - 13:52 Uhr
UserChristian159
User (891 Beiträge)
So sollte es auch verstanden werden. Bei komplexen Fällen, wie dem hier geschilderten kann die Airline meinetwegen ein Schiedsgericht/Schlichtungsstelle anrufen und eine Klärung durch ein Gericht erwirken. Die Realität ist aber eher das Gegenteil, dass eindeutiges Verschulden der Airline vorliegt, diese ihre Passagiere nicht informiert, versorgt und den ganzen Prozess aussitzt, bis nur ein paar Informierte sich die Mühe machen ihre Rechte einzufordern. Und das kann eben nicht der Sinn dieser EU-Verordnung sein.

Hätten Sie vielleicht eine Quelle, aus der man die Verursacher der Verspätung erkennen kann? "Eindeutiges Verschulden der Airline" ist doch etwas sehr pauschal.