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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / EASA erlaubt Doppel-HUDs im A320-Coc...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 14.07.2015 - 12:36 Uhr
UserKate Austen
User (549 Beiträge)
Frage an die Experten:
Wieso "erlaubt" die EASA Doppel-HUDs, sollte das nicht eine Selbstverständlichkeit sein, wenn der CPT eh schon ein HUD haben darf?

Dieser Beitrag wurde am 14.07.2015 13:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.07.2015 - 12:42 Uhr
Userdaniel1138
User (511 Beiträge)
Die Frage hab ich mir auch beim Lesen gestellt? Warum braucht es dazu unterschiedliche Zulassungsverfahren?
Beitrag vom 14.07.2015 - 12:45 Uhr
User
User ( Beiträge)
Weil die Übresetzung mal wieder Mist ist, HUD's sind seit jeher im A320 nur auf der CAPT Seite zugelassen, jetzt dann auch auf der FO Seite. Das der PF auch der FO sein kann, weiß der Übersetzer anscheinend nicht.
Beitrag vom 14.07.2015 - 13:23 Uhr
Userdaniel1138
User (511 Beiträge)
Darum geht es nicht, ob und dass der PF auch der FO sein kann. Die Frage ist, warum es überhaupt ein weiteres Zulassungsverfahren braucht, wenn das HUD auf einer Seite bereits zugelassen ist. Was macht es für einen Unterschied, ob das (zugelassene) HUD auf der linken, rechten oder eben auf beiden Seiten installiert ist?
Beitrag vom 14.07.2015 - 17:35 Uhr
User
User ( Beiträge)
Das braucht zusätzliche Geräte, Halter, Leitungsbündel und und und. Und solche baulichen Veränderungen brauchen immer eine Zulassung. Da ein Flugzeug ja auch nicht eckig ist, kann man nicht die Halter der linken Seite auf die Rechte bauen, man muss sie also mindestens spiegelverkehrt, wenn da nichts zufällig was im Weg ist, bauen und daher auch zulassen.
Beitrag vom 14.07.2015 - 17:59 Uhr
Userdaniel1138
User (511 Beiträge)
OK, demnach hätte ein zusätzliches Zulassungsverfahren vermieden werden können, wenn Airbus beim ersten Verfahren gleich auf eine beidseitige HUD-Installation gesetzt hätte.
Beitrag vom 15.07.2015 - 09:00 Uhr
User
User ( Beiträge)
Macht keinen Unterschied, weil Rechts und Links immer gesondert betrachtet werden. Man hätte es lediglich unter einem "Aktenzeichen" gemacht. Die Unterlagen die dort eingereicht werden müssen sind so oder so die gleichen (Ein kompletter Satz für links, einer für rechts). Nur das man einen zweiten Antrag ausfüllen musste, aber das ist bei einem Zulassungsverfahren (reiner Aktenentscheid bei solchen Modifikationen) immer der mit großem Abstand kleinste Arbeitsaufwand. Die Nachweise, Berechnungen und Analysen der Auswirkungen der Umbauten auf andere System sind deutlich umfangreicher.

Da ja auch die Leitungen getrennt laufen müssen (Redundanz und Sicherheit bei bsp Feuer in einem der Bündel) muss man logischerweise auch zwei Leitungswege zertifizieren, ergo entwickeln, berechnen und analysieren.

Dieser Beitrag wurde am 15.07.2015 09:02 Uhr bearbeitet.