Beitrag vom 24.05.2025 - 20:42 Uhr
Na Moment mal: Es kann ja nicht sein, dass man am Ende mehr Entschädigung erhält, als man für das Flugticket gezahlt hat. Das ist heute oft der Fall und Fluggäste gehen teils mit fettem Gewinn raus. Mn könnte die Regulation durchaus schärfer stellen, z.B. jede Flugstrecke ab 120min Delay bei Ankunft, aber halt nach % gestaffelt, wie bei der Bahn. Das würde auch Druck aus den Kesseln und Kassen der Fluggesellschaften nehmen.
Beitrag vom 24.05.2025 - 21:29 Uhr
Na Moment mal: Es kann ja nicht sein, dass man am Ende mehr Entschädigung erhält, als man für das Flugticket gezahlt hat. Das ist heute oft der Fall und Fluggäste gehen teils mit fettem Gewinn raus. Mn könnte die Regulation durchaus schärfer stellen, z.B. jede Flugstrecke ab 120min Delay bei Ankunft, aber halt nach % gestaffelt, wie bei der Bahn. Das würde auch Druck aus den Kesseln und Kassen der Fluggesellschaften nehmen.
Das wäre ein gerechtere Lösung als der Status quo. Vor allem, wenn man die zugrunde liegende Verspätung so wie vorgeschlagen staffelt bis zu 50 % z.b. bei dann 240 Minuten�.unabhängig von der Strecke.
Beitrag vom 26.05.2025 - 13:09 Uhr
Na Moment mal: Es kann ja nicht sein, dass man am Ende mehr Entschädigung erhält, als man für das Flugticket gezahlt hat. Das ist heute oft der Fall und Fluggäste gehen teils mit fettem Gewinn raus. Mn könnte die Regulation durchaus schärfer stellen, z.B. jede Flugstrecke ab 120min Delay bei Ankunft, aber halt nach % gestaffelt, wie bei der Bahn. Das würde auch Druck aus den Kesseln und Kassen der Fluggesellschaften nehmen.
Wenn Sie ihren Urlaubs-/Arbeitstag oder eine durchgemachte Nacht (weil man um 04:00 morgens wieder am Flughafen sein muss) mit null Euro bewerten, dann sei das ihre Sache, aber für die meisten Menschen gilt das nicht. Die Entschädigungen bei der Bahn sind so gestaffelt, dass es sich nicht lohnt pünktlich zu sein. Es ist Fakt, dass sich bei den Airlines viel getan hat, seit die Entschädigungen so hart sind und das ist auch gut so.
Was man diskutieren könnte, wäre das einseitige Recht der Airline 14-Tage vor Antritt der Reise den Flug ersatzlos zu streichen.