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Beitrag vom 11.07.2016 - 22:17 Uhr
UserEricM
User (5501 Beiträge)
Steuern sind wohl nicht das Problem.

Weiß nicht ... zahle Steuern in Land X, aber lebe mehr als Y Tage in DE. Das ist schon so manchem steuerflüchtigen Tennis-Profi zum finanziellen Verhängnis geworden ... Ausschließen würde ich das jetzt noch nicht...

Das mit der Insolvenz wäre auch meine Idee gewesen. Warum soll das nicht klappen? Firma XY ist ein Personaldienstleister bei dem man Personal bezieht. Gibt es Beispiele, wo die Auftragerteilende Firma mit in die Haftung geht?

§28e(2) des SGB IV gibt das bei Arbeitnehmer-Überlassung scheinbar her ...

(2) Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers haftet bei einem wirksamen Vertrag der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge, soweit ihm Arbeitnehmer gegen Vergütung zur Arbeitsleistung überlassen worden sind.

... aber wie die Anwendung davon aussehen wird ist fraglich.

Wäre mir neu, aber wie gesagt, da bin ich nicht der Fachmann.

Ich auch nicht.

Aber das Modell der Personaldienstleister ist ja nicht ungewöhnlich oder neu.

In der Ausprägung? Auftraggeber mietet Leute dauerhaft vom Personaldienstleister, der wiederumn Ich-AGs unter Vertrag hat.
Faktisch fliegt ein so beschäftigter Ryanair-Pilot ausschließlich für eine einzige Fluglinie und hat keinerlei betriebswirtschaftliche Entscheidungsmöglichkeit, keine Kalkulationshoheit, nichts was einen Unternehmer ausmachen würde - außer den Vertrag zu lösen, was einer Kündigung beim Angestellten gleichkommt.

Also wenn ich jemals eine Scheinselbständigkeit anschaulich erklären müsste: Ein Ryanair Pilot wäre das Lehrbuchbeispiel.

Aber man ist dran, jetzt heißt es abwarten.

Das ist wahr (wie auch der Satz über die "selbständigen" Paketzusteller).
Abwarten und hoffen ...
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