Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Fraport: Sonderregelung für verspä...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 22.10.2011 - 15:35 Uhr
UserETOPS
User (185 Beiträge)
Geht doch ..............was ein Zirkus .
Beitrag vom 22.10.2011 - 16:37 Uhr
UserNexus
User (480 Beiträge)
Die kann durch den VGH ganz schnell wieder kassiert werden. Laut Landesentwickungsplan gibt es nur einen Betrieb von 23 - 5 Uhr. Daran haben sich die Richter bislang orientiert und werden es wohl auch weiterhin tun.
Beitrag vom 22.10.2011 - 19:26 Uhr
UserETOPS
User (185 Beiträge)
Bei einer verspätung musst du doch die Leute landen lassen ? Wo sollen die hin ?
Beitrag vom 22.10.2011 - 22:54 Uhr
UserFlyingT
User (331 Beiträge)
@ETOPS

Rein formal betrachtet:
Zu einem Flughafen, der für die entsprechende Uhrzeit eine Betriebserlaubnis hat.

Aus pragmatischer Sicht sollten sie natürlich auch mit Verspätung runter dürfen.
Beitrag vom 23.10.2011 - 10:03 Uhr
Userfbwlaie
User (4897 Beiträge)
@ETOPS,

"Bei einer verspätung musst du doch die Leute landen lassen ? Wo sollen die hin ? "

steht im Flugplan unter "alternate".....
Das Problem dürften dort aber die Passagiere sein. Die können nicht im Flieger übernachten....Am Boden muß die nötige Infrastruktur vorhanden sein.

Kleiner Nachtrag:
Vor Ort muß auch Personal sein. Nach 23:30 dürften kaum noch andere Verkehrsanbindungen zum Flughafen existieren...

Dieser Beitrag wurde am 23.10.2011 10:33 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.10.2011 - 11:37 Uhr
UserNexus
User (480 Beiträge)
Der VGH kann mittlerweile alle Schuld von sich weisen. Der Landesentwicklungsplan widerspricht eindeutig dem Planfeststellungsbeschluss. Das man innerhalb der letzten 2 Jahre, nach dem Urteil, die Flugpläne nicht geändert hat und stattdessen auf ein Wunder beim Bundesverwaltungsgericht hofft, ist kein Problem des VGH.
Durch die Inbetriebnahme der neuen Bahn wurde der VGH zum Handeln gezwungen. Auch das ist keine Überraschung.
Der Landesentwicklungsplan wurde ja nicht durch das Gericht erstellt, sondern durch die hessische Landesregierung. An den, und insbesondere der Festlegung "Landebahn gegen Nachtflugverbot", hat man sich beim Planfeststellungsbeschluss nicht gehalten.
Beitrag vom 23.10.2011 - 13:52 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Wenn man den Luftverkehrsstandort Frankfurt massiv schädigen möchte und die Lufthansa in die Pleite zwingen will, dann muss man um 2300 das Licht ausdrehen, egal was passiert. Dann haben alle ihre Ruhe, die Wirtschaft wird auch weitere Aktivitäten einstellen und verlagern. Der Flugverkehr wird stark zurückgehen und so zwei oder drei Jahre später kann dann der letzte in FRA die übrigen Lichter ausdrehen... Nur die Arbeitslosigkeit wird dann noch steigen. Gute nacht Freunde...