Beitrag vom 27.03.2026 - 10:44 Uhr
Eine ziemlich lasche Bestrafung für die vorsätzliche Behinderung und Gefährdung des Luftverkehrs- wenn ich mich als Sportflieger nur unachtsam, also ohne böswillige Absicht wie diese junge Dame- in einen für mich gesperrten Luftraum begebe (reinfliege) kann das zwischen einigen hundert bis im Extremfall 50`000 Brüsseler Peseten kosten. Das BAF ist da relativ humorlos. Aber besser dieses Urteil als ein Freispruch. Interessant wäre es noch, ob es Schadenersatzforderungen des Flughafens oder von betroffenen Airlines gibt. Wobei: Sie hat natürlich immerhin für 80 Minuten das Klima über Nürnberg gerettet; da müssen eben zum Beispiel auch Rettungshubschrauber mal am Boden bleiben... die stehen ja dort nur so zur Belustigung rum.
Beitrag vom 27.03.2026 - 11:39 Uhr
Wenn die nicht vorbestraft war, sind 10 Monate Freiheitsstrafe gar nicht mal so ohne. Zumal sie wohl nicht wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verurteilt wurde. Die Aussetzung zur Bewährung ist bei Freiheitstrafe unter einem Jahr und günstiger Sozialprognose praktisch gesetzt.
Die zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen von Flughafen/Airlines bestehen aber völlig unabhängig neben der Strafverurteilung. Das kann also noch richtig teuer für die Gute werden.
Beitrag vom 27.03.2026 - 15:07 Uhr
Rettungshubschrauber nicht abheben zu lassen, weil auf einem taxi way eine Störung ist, ist so Deutschland.
Beitrag vom 27.03.2026 - 16:15 Uhr
#atc
Guter Kommentar!!
#superflieger
Bloß schade das es dafür keine Sicherungsverwahrung gibt oder sie als Galeerensklaven wegschaffen. So´ne "ziemlich lasche Bestrafung" geht ja gar nicht. Geht´s noch? Bei solchen Kommentaren wird mir einfach nur übel.
Beitrag vom 27.03.2026 - 19:33 Uhr
@ULFT Cargo:
Sie wissen doch vermutlich selbst, dass die Sicherheitsverwahrungsplätze für ein ganz anderes Klientel gebraucht werden, oder? Auch der Vorschlag mit den Galeerensklaven ist nicht zielführend; es wurden schon seit längerer Zeit keine Galeeren mehr in Nürnberg und Umgebung gesichtet…
Wenn Ihnen nach Ihrem eigenen Kommentar verständlicherweise übel werden sollte, gäbe es im Übrigen ein simples, aber trotzdem wirksames Mittel dagegen: Schreiben Sie einfach nicht so ein wirres Zeug! Sicherheit an Flughäfen ist ja nun wirklich keine Nebensache; wer das geringschätzt, hat vermutlich ganz andere Probleme als eine kleine Übelkeit. Warum hat sich diese Klimaheldin nicht auf die Zufahrtsstraße zum Terminal geklebt? Dort hätte sie den Reisenden im direkten, sachlich- ruhigen Gespräch doch erläutern können, warum sie besser nicht zum Geschäftstermin oder zur langersehnten Urlaubsreise fliegen sollten. Die bösen Flugzeuge fliegen ja schließlich nicht zum Spaß, sondern nur, wenn Leute auch einsteigen wollen. Bei überzeugender Argumentation wären die bestimmt alle zum Bahnhof gelaufen, um nach Istanbul oder Palermo mit der Bahn zu fahren.Ganz bestimmt…
Beitrag vom 28.03.2026 - 09:48 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!
Beitrag vom 28.03.2026 - 09:56 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!
Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist technisch gesehen eine Freiheitsstrafe.
Wenn Ihre Frage aber eigentlich lautet: "Geht sie dafür in den Knast?", dann ist die Antwort nein, sofern sie innerhalb der Bewährungsfrist nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt..
Dieser Beitrag wurde am 28.03.2026 11:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.03.2026 - 22:41 Uhr
Ich habe es nun 2x gelesen aber noch immer nicht verstanden. Wenn die 10 Monate wie im Text beschrieben zur Bewährung ausgeschrieben werden erhält die Dame doch keine Freiheitsstrafe wie im Titel geschrieben?!
Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist technisch gesehen eine Freiheitsstrafe.
Das ist zutreffend und wie @wenigflieger schon erklärt auch der Normalfall.
Wenn Ihre Frage aber eigentlich lautet: "Geht sie dafür in den Knast?", dann ist die Antwort nein, sofern sie innerhalb der Bewährungsfrist nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt..
Das ist rechtlich so vorgesehen, Bewährungswiderruf kommt jedoch in der Praxis so gut wie nicht vor.