Beitrag vom 30.07.2025 - 16:46 Uhr
VFR Mindesthöhe über freiem Gelände sind immer noch 150ft AGL iirc. Das Militär darf da zwar drunter, aber auch militärisch sollte man wohl kaum legal ein Seil unter 20ft erwischen können - insbes. außerhalb eines Übungsgebiets...
Beitrag vom 30.07.2025 - 18:11 Uhr
Minimum im Airspace G ist 500ft AGL.
Beitrag vom 30.07.2025 - 18:44 Uhr
Beitrag vom 30.07.2025 - 20:03 Uhr
Sollte er das Stahlseil erwischt haben waren das weniger wie 20ft.
Beitrag vom 31.07.2025 - 01:19 Uhr
Als ich am Dienstag von dem Absturz hörte und Bilder im Fluss hinter der Brücke sah, ging mir als erstes Christoph 19 im Jahr 2003 durch den Kopf.
Sollte sich das bestätigen, dass der Helicopter tatsächlich unter der Autobahnbrücke durchgeflogen ist, unfassbar!
Beitrag vom 31.07.2025 - 20:33 Uhr
VFR Mindesthöhe über freiem Gelände sind immer noch 150ft AGL iirc. Das Militär darf da zwar drunter, aber auch militärisch sollte man wohl kaum legal ein Seil unter 20ft erwischen können - insbes. außerhalb eines Übungsgebiets...
In den 70 er Jahren gab es festgelegte Tiefflugstrecken, auf denen man in einer Höhe von 10 ft fliegen durfte! Da war im den Karten aber auch jede Stromleitung und andere Hindernisse eingezeichnet und die Strecken flog man oft mit mehreren Hubschraubern hintereinander. Das war noch mit der guten alten Alouette II mit 80 kt!
Beitrag vom 01.08.2025 - 08:23 Uhr
Es gibt ja die Vermutung das der Helikopter, illegalerweise, zu tief geflogen und mit einem Stahlseil kollidiert ist.
Dies könnte man m.E. (zumindest) sehr schnell ausräumen: Seile anschauen, völlig intakt: keine Kollision.
Sollte der Helikopter jedoch mit seinen Streben der Landekufen darin 'hängen geblieben sein' würde dieses Seil entweder heraus gerissen oder stark (die Befestigung rechts und links) beschädigt sein.
Beitrag vom 01.08.2025 - 10:49 Uhr
Ich habe gestern ein Interview gesehen mit einem Bundeswehrsprecher der bestätigt hat das der Hubschrauber unter der Brücke durch geflogen ist.
Das Ganze war eine geplante Übung der Crew um dieses für den Ernstfall zu üben > Aussage "Im Ernstfall muß die Crew es beherrschen unter einer Brücke fliegen zu können, denn das Überfliegen würde eine Entdeckung durch das Radar bedeuten".
Also ganz illegal kann das nicht sein und klingt auch logisch!
Nur scheinbar war dann das "evt Drahtseil" nicht bekannt!