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Beitrag vom 04.10.2023 - 08:02 Uhr
UserAdvocatur-Wiesba..
Advocatur Wiesbaden
User (10 Beiträge)
Als Spezialkanzlei für Reiserecht und Luftverkehrsrecht befasse ich mich seit über 30 Jahren mit diesem Rechtsgebiet. Seit 2005 gilt die Fluggastrechte – Verordnung. In der Vergangenheit habe ich weit über 10.000 Klagen für Fluggäste bei verschiedenen Gerichten in Deutschland eingereicht. Daher ist mir die Arbeit der Gerichte sehr vertraut. Von einem Richter beim Amtsgericht Frankfurt am Main habe ich kürzlich erfahren, dass der Richterdienst gar nicht so sehr belastet ist mit den Prozessen über die Fluggastrechte. Die Richter sind sehr erfahren und gut vertraut mit der Materie und im übrigen erledigen sich viele Prozesse nach Zustellung der Klage dadurch, dass die Fluggesellschaften zahlen. Die Richter müssen daher gar nicht in allen Fällen entscheiden. An der Belastungsgrenze arbeiten allerdings die Geschäftsstellen, die die administrative Tätigkeit mit den Verfahren erledigen müssen wie Akten anlegen, Prozesskostenvorschuss anfordern und nach den Verfahren die Kostenfestsetzung durchführen beziehungsweise Gerichtskosten abrechnen. Hier hilft aber nicht die KI. Zur Entscheidung der Zivilprozesse ist nach meiner Einschätzung KI nicht notwendig und kann den Richtern keine Hilfestellung bieten, mit Ausnahme der jungen Richter, die mit der Materie noch nicht so vertraut sind. Im übrigen halte ich zur Durchführung eines Zivilprozesses echte Intelligenz immer noch für sinnvoller als künstliche Intelligenz.
Holger Hopperdietzel