Beitrag vom 15.03.2026 - 16:23 Uhr
Die Schlichtungsstelle arbeitet zwar langsam, aber in meinen Augen wesentlich entspannter als ein Gerichtsverfahren. Ist natürlich klar, dass Anwälte ihren Kunden diese - kostenlose - Möglichkeit nicht unter die Nase reiben.
Beitrag vom 16.03.2026 - 05:28 Uhr
Da es sich ja immer um recht kleine Beträge handelt, könnte die Deutsche Justiz auch enorm von einem Small Claims Court System, wie es z.B. in Schottland gehandhabet wird, profitieren. Die Obergrenze ist dort aktuelle knapp €5.800 (GBP 5k). Würde sicherlich für viele Flugentschädigungen ausreichen. Könnte auch in vielen anderen Belangen die Gerichte und private Kläger entlasten....
Beitrag vom 16.03.2026 - 07:20 Uhr
Einer der Hauptgründe wird in dem Artikel gar nicht erkannt/nicht benannt -
Es sind zu über 90% die Fluggast-RechtsportLe, die die Anzahl der Klagen so nach oben trieben;
Diese kaufen den Geschädigten die Rechte ab, die somit ganz einfach an etwa 2/3 der Entschädigungs -Zahlungen kommen,
ohne selbst Klage einzureichen,
während die Portale automatisiert per KI die Mahn-und ggfs. Klageschriften verschicken -
Laut eigenen Aussagen mit über 95% Gewinn Aussicht -Dank KI die für dergleichen perfekt ist .
Ein Neuenahr Geschäftsmodell offenbar -zum Leidwesen der Airlines-
habe es letztes Jahr selbst 2x in Anspriuch genommen -funt ganz prima ;-)
Beitrag vom 16.03.2026 - 08:22 Uhr
Und der Hauptgrund, warum sich in dieser juristische Nische eine derartige "Klageindustrie" bilden kann, sind Airlines, die selbst in vielen sehr klaren Fällen den Kunden gesetzlich zustehende Zahlungen schlicht verweigern, in der Hoffnung, dass es viele nicht wagen werden, den Rechtsweg zu beschreiten.
Klagende Kunden, das Durchführen von Prozessen, Zahlung der verlorenen Prozesse, Zahlung der beteiligten Kanzleien, all das zusammen kostet die Airlines offenbar weniger, als ihren gesetzlichen Verpflichtungen ohne Klagen nachzukommen.
Der Gesetzgeber hätte es denke ich in der Hand, diese Kalkulationsgrundlage zu verändern, um so die Gerichte zu entlasten.
Beitrag vom 16.03.2026 - 08:50 Uhr
"Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge stellen die Justiz zunehmend vor Herausforderungen. Bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland gab es im vergangenen Jahr nach Angaben des Deutschen Richterbundes mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden.
Das waren 44 Prozent (rund 37.000 Klagen) mehr als fünf Jahre zuvor, wie es hieß. Die Verfahren von Fluggästen machen nach den Angaben an vielen Gerichten inzwischen deutlich mehr als die Hälfte aller Zivilfälle (etwa 60 Prozent) aus."
Dieses Zitat zeigt deutlich, wie die Fluggesellschaften mit den Ansprüchen der Fluggäste umgehen. Weit über 90 % der Klagen gegen Luftfahrtunternehmen führen zu einem positiven Ergebnis für die Kläger. Das Problem der Klagewelle liegt daher weder bei den Fluggastrechte- Portalen, noch bei den auf Reise-und Luftverkehrsrecht spezialisierten Anwälten, sondern bei den Luftfahrtunternehmen, die die Ansprüche der Fluggäste solange nicht erfüllen, bis die Klage erfolgt.
@EricM: Nicht der Gesetzgeber kann Kalkulationsgrundlagen verändern, denn der Gesetzgeber hat bereits alles Erforderliche getan. Es muss ein Umdenken bei den Luftfahrtunternehmen eingreifen. Das ist aber nicht zu erwarten, denn die Verweigerungshaltung scheint für die Fluggesellschaften immer noch das gewinnbringende Geschäftsmodell zu sein, anstelle der sofortigen Zahlung nach Aufforderung durch die Fluggäste.
Im Privatrecht ist es nicht denkbar, dem säumigen Schuldner zusätzlich zur Begleichung der Forderung und der Rechtsverfolgungskosten noch eine Strafe aufzudrücken. Daher wird es vermutlich so bleiben wie es ist, die Gerichte werden weiterhin gut beschäftigt sein.
Aus vielen Gesprächen mit Richtern ist mir aber bekannt, dass sie mit dem Fällen aus dem Bereich der Fluggastrechte gut umgehen können, denn es hat sich bei den einschlägigen Gerichten eine ausgeprägte Routine entwickelt, die eine zügige Abarbeitung dieser Fälle nach sich zieht.
Beitrag vom 16.03.2026 - 10:01 Uhr
Im Privatrecht ist es nicht denkbar, dem säumigen Schuldner zusätzlich zur Begleichung der Forderung und der Rechtsverfolgungskosten noch eine Strafe aufzudrücken.
Stimmt leider.
Aber ich dachte eh mehr an die Anerkennung dieser Airline-Taktik als gewerbsmäßiges Erschleichen von staatlichen Leistungen unter Ausnutzung des Rechtswegs.
Denn letztendlich zahlt der Staat/Steuerzahler die Gerichte ( bzw. deren Kapazitätserweiterung) und die Airlines nutzen diese Gerichte zur Erhöhung ihres Betriebsgewinns.
Damit lenken die Airlines faktisch Steuergeld auf ihre Konten um.
Beitrag vom 16.03.2026 - 10:51 Uhr
...
Dieses Zitat zeigt deutlich, wie die Fluggesellschaften mit den Ansprüchen der Fluggäste umgehen. Weit über 90 % der Klagen gegen Luftfahrtunternehmen führen zu einem positiven Ergebnis für die Kläger. Das Problem der Klagewelle liegt daher weder bei den Fluggastrechte- Portalen, noch bei den auf Reise-und Luftverkehrsrecht spezialisierten Anwälten, sondern bei den Luftfahrtunternehmen, die die Ansprüche der Fluggäste solange nicht erfüllen, bis die Klage erfolgt.
...
Diese These setzt aber voraus, dass die betroffenen PAX tatsächlich schon ihre Ansprüche gegenüber der Airline geäußert haben und sich nicht gleich an Fluggastportale gewandt haben. Des Weiteren "sortieren" die Portale die Fälle, die offensichtlich unberechtigt sind, schon selber aus, so dass diese Fälle gar nicht erst in die "Erfolgsstatistik"
eingehen.
Meine eigene Erfahrung mit den Airlines (LH-Group) ist, dass man recht schnell an sein Geld kommt (im berechtigten Fall), wenn man die dafür vorgesehenen Wege auf deren Websites nutzt. Das ist genauso einfach, wie bei den Rechteportalen.
Was ich als eine tatsächliche Verbesserung sehen würde, wäre ein Automatismus.
Beitrag vom 16.03.2026 - 10:58 Uhr
Wie in vielen anderen Fällen, muss es die Institution mit ihrer Rechtsabteilung einfach so stark schmerzen, da sie es sich vorher überlegt über die Gerichte zu gehen. Im Urteilsfall erhält der Geschädigte das doppelte und die Airline zahlt noch das 3-fache als Strafe ans Gericht.
Beitrag vom 16.03.2026 - 12:19 Uhr
Ich bin sicher es würde schon viel helfen wenn Airlines ihrer Verpflichtung (Präambel der EU Verordnung 261/2004) (20):
"Die Fluggäste sollten umfassend über ihre Rechte im Fall
der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen informiert werden, damit sie
diese Rechte wirksam wahrnehmen können."
erfüllen würden.
Das habe ich so jedenfalls nie erlebt.
Beitrag vom 16.03.2026 - 13:44 Uhr
Wie in vielen anderen Fällen, muss es die Institution mit ihrer Rechtsabteilung einfach so stark schmerzen, da sie es sich vorher überlegt über die Gerichte zu gehen. Im Urteilsfall erhält der Geschädigte das doppelte und die Airline zahlt noch das 3-fache als Strafe ans Gericht.
Meistens kommt der Vergleich, wenn ein Verhandlungstermin angesetzt wird. Früher knickt die Fluggesellschaft nicht ein. Insofern wäre es besser, die Regelung so zu ergänzen, dass die Entschädigung 4 Wochen nach einem Ausfall oder Verspätung ausgezahlt werden muss, jede Woche später eine Verdopplung. Denke dann wird es in Zukunft sehr schnell gehen.