Beitrag vom 19.10.2022 - 10:44 Uhr
In den Prüfungsausschuss gehören nur die Aktionärsvertreter mit dem höchsten Anteilsbesitz.
Beitrag vom 19.10.2022 - 12:11 Uhr
In den Prüfungsausschuss gehören nur die Aktionärsvertreter mit dem höchsten Anteilsbesitz.
Worauf zielt der Kommentar ab? Dementsprechend hätte Kühne definitiv als größter Einzelaktionär einen Vertreter im Gremium.
Beitrag vom 19.10.2022 - 15:43 Uhr
Damit ist das ja dann entschieden. ;)