Beitrag vom 06.05.2011 - 01:42 Uhr
Die Überschrift "Lufthansa fliegt wegen Finanzgeschäften tief in die Verlustzone" ist nicht korrekt : Kursabsicherungen für Treibstoff sind normale normale operative Handlungen einer Fluggesellschaft; damit ist die LH noch kein Finanzcasino. In diesem Fall erforderte der IFRS-Standard 39 für den gleichen Sachverhalt den Ausweis eines Verlustes in der GuV der gleichzeitig eine Erhöhung des Eigenkapitals gegenüberstand.