Beitrag vom 27.12.2013 - 13:32 Uhr
Hmm... - Krankmeldung statt offiziellem Streik ist aber so eine Sache - das kann sehr schnell zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden denke ich.
Beitrag vom 27.12.2013 - 15:18 Uhr
Wie verhält sich denn das französische Arbeitsrecht in diesem Fall? Die werden ja wohl kaum einen Attest vorlegen können, oder?
Beitrag vom 27.12.2013 - 19:18 Uhr
Ach in Frankreich ist sowas doch normal und man hat als Arbeitgeber keine Chance was zu machen. Wir bespielen unsere Niederlassung Straßburg mittlerweile über Werkverträge aus Deutschland, damit wir mit dem unsinnigen Arbeitsrecht nichts mehr am Hut haben