Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa streicht 60 Prozent des Fl...

Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 26.04.2016 - 16:33 Uhr
UserAngros
User (712 Beiträge)
""Es ist unzumutbar, dass die Auswirkungen dieses Streiks vor allem unsere Fluggäste betreffen", erklärte die Lufthansa-Personalchefin Bettina Volkens."

Was für ein grandioser, leerer, nichtssagender Satz, den man trotzdem bei jedem Streik wieder hören wird.
Beitrag vom 26.04.2016 - 18:13 Uhr
UserMUC123
User (20 Beiträge)
""Es ist unzumutbar, dass die Auswirkungen dieses Streiks vor allem unsere Fluggäste betreffen", erklärte die Lufthansa-Personalchefin Bettina Volkens."

Was für ein grandioser, leerer, nichtssagender Satz, den man trotzdem bei jedem Streik wieder hören wird.

Warum inhaltsleer? Es ist unzumutbar, dass kaum ein interkont. Flug von LH in MUC abhebt, während Emirates alle Verbindungen regulär anbieten kann. Genauso wie kleinste Maschinen (A319 und kleiner) von anderen Airlines weiterhin landen.
Beitrag vom 26.04.2016 - 18:35 Uhr
UserAnulu
User (105 Beiträge)
Warum inhaltsleer? Es ist unzumutbar, dass kaum ein interkont. Flug von LH in MUC abhebt, während Emirates alle Verbindungen regulär anbieten kann. Genauso wie kleinste Maschinen (A319 und kleiner) von anderen Airlines weiterhin landen.

Ist doch ganz einfach: Für einen wegen Streiks verspäteten Flug stehen Passagieren Ersatzleistungen und Kompensationszahlungen zu. Für einen streikbedingt gestrichenen Flug gibt es nur das Ticket erstattet (zählt als höhere Gewalt).

Quelle:  http://www.passagierrecht.de/flugausfall-streik.html
Beitrag vom 26.04.2016 - 19:12 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Warum inhaltsleer? Es ist unzumutbar, dass kaum ein interkont. Flug von LH in MUC abhebt, während Emirates alle Verbindungen regulär anbieten kann. Genauso wie kleinste Maschinen (A319 und kleiner) von anderen Airlines weiterhin landen.

Ist doch ganz einfach: Für einen wegen Streiks verspäteten Flug stehen Passagieren Ersatzleistungen und Kompensationszahlungen zu. Für einen streikbedingt gestrichenen Flug gibt es nur das Ticket erstattet (zählt als höhere Gewalt).

Quelle:  http://www.passagierrecht.de/flugausfall-streik.html

Haben Sie Ihre Quelle auch mal gelesen? Bei streikbedingten Verspätungen gibt es auch nichts. Macht also keinen Unterschied "...Kein Anspruch auf Entschädigung besteht im übrigen bei Ereignissen wie Streik, der Sperrung des Flughafen oder eines Luftraums. Auch aus einer Verspätung, die wetterbedingt ist, folgt kein Anspruch auf Entschädigung..."
Beitrag vom 26.04.2016 - 19:26 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
""Es ist unzumutbar, dass die Auswirkungen dieses Streiks vor allem unsere Fluggäste betreffen", erklärte die Lufthansa-Personalchefin Bettina Volkens."

Was für ein grandioser, leerer, nichtssagender Satz, den man trotzdem bei jedem Streik wieder hören wird.

Warum inhaltsleer? Es ist unzumutbar, dass kaum ein interkont. Flug von LH in MUC abhebt, während Emirates alle Verbindungen regulär anbieten kann. Genauso wie kleinste Maschinen (A319 und kleiner) von anderen Airlines weiterhin landen.

Das wäre erst zu sehen. Im Moment gibt es für morgen keinerlei Sicherheitskontrollen in MUC. Was dann tatsächlich passiert und wer ankommt/abfliegt wird man abwarten.
Beitrag vom 26.04.2016 - 19:45 Uhr
UserAnulu
User (105 Beiträge)
Quelle:  http://www.passagierrecht.de/flugausfall-streik.html

Haben Sie Ihre Quelle auch mal gelesen?

Ja - ICH schon... :

"Welche Rechte haben Sie, wenn ein Flug sich wegen Streik verspätet?

Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen."

- Und Sie?


Dieser Beitrag wurde am 26.04.2016 20:10 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.04.2016 - 20:43 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Geht natürlich auch, sich nur die passende Passage raussuchen. Wenn ich ihre Quelle anklicke kommt als erste Zeile dieser Text "...Sollte Ihr Flug wegen eines Streiks des am Flug beteiligten Personals ausfallen, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rechte als Passagier. Diese Voraussetzungen sind zunächst zu prüfen."

Weiter unten dann Ihr Zitat. Das greift wenn die Bedingungen stimmen. Laut BGH Urteil ist ein Streik, selbst des eigenen Personals, höhere Gewalt "...als ein vom Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbares Ereignis ein." Hier ist es Personal eines Dritten und es greift "...nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."

Die Begründung, Streichen ist billiger als Verspäten, greift daher nicht.





Dieser Beitrag wurde am 26.04.2016 20:43 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.04.2016 - 21:27 Uhr
UserAnulu
User (105 Beiträge)
@ gpower:

"Bodenabfertigung" wird sich auch beteiligen, steht hier nicht explizit auf aero.de, aus anderen Medien war das aber zu vernehmen. Ich nehme an, man meint unter anderem auch Check-In, Loader, Fueler und Rampagenten.

Demnach greift hier "...Sollte Ihr Flug wegen eines Streiks des am Flug beteiligten Personals ausfallen" meiner Meinung nach schon.

Am wird es aber nur ein Richter bewerten können.

Dieser Beitrag wurde am 26.04.2016 21:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.04.2016 - 22:07 Uhr
UserLH830
👮👮👮
User (629 Beiträge)
Spannend. 900 Flüge fallen aus, ohne dass ein LH Mitarbeiter streikt. Hätten die Piloten auch nicht "besser" geschafft. Kann also quasi jeder, egal wie viel er sonst kostet.
Beitrag vom 26.04.2016 - 22:50 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Greift nicht. Selbst der Streik der Crews, auf den ja eine Airline Einfluss hätte wenn sie den Forderungen nachginge, zählt als höhere Gewalt. Das hat ein BGH Richter schon entschieden. Passagierrechte.de ist eine private/kommerzielle Seite mit eigenen Interpretationen und Texten.

Hier der Text der Verordnung, Ausnahmen der Haftung...

(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
Beitrag vom 27.04.2016 - 08:00 Uhr
UserAnulu
User (105 Beiträge)
@gpower:

Das ZDF folgt aber der Rechtsauffassung der "kommerziellen Seite" auf heute.de:

"Recht auf Betreuung
Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Anspruch auf Betreuung haben Reisende aber auch, wenn Flüge wegen "außergewöhnlicher Umstände" wie der Luftraumsperrung nach einem Vulkanausbruch annulliert werden. Die Airlines müssen laut EuGH etwa im Ausland gestrandeten Reisenden so lange Hotel und Vollpension zahlen, bis sie abfliegen können.

Recht auf Entschädigung
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand wie ein Streik oder miserables Wetter daran schuld ist. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist bei Anschlussflügen die Verspätung am Endziel und nicht die Verspätung am Startflughafen maßgeblich. Die Entschädigung kann unter bestimmten Voraussetzungen in solchen Fällen aber gemindert werden."

 http://www.heute.de/vor-tarifverhandlungen-im-oeffentlichen-dienst-warnstreiks-an-flughaefen-43271758.html

Wie ist das mit der von Ihnen zitierten Verordnung vereinbar?

Dieser Beitrag wurde am 27.04.2016 08:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.04.2016 - 08:52 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Es ist völlig unerheblich wer von wem abschreibt. Die Folgen sieht man ja auch hiewr wenn aero eine dpa Meldung bringt. Wenn diese falsch ist wird sie dadurch nicht richtig. Happens to the best.

Ich halte mich an den Text der Verordung...  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE

Hier in der Aufführung der Gründe, Absatz

(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Urteile dazu liegen vor, kann man schnell googeln. Alles rund um die LH Streiks abgearbeitet.
Beitrag vom 27.04.2016 - 08:58 Uhr
UserBullshark
User (107 Beiträge)
Also die Betreuungsleistungen stehen den Passieren zu ob der Flug verspätet oder gestrichen wurde egal wegen was.
Nur entschädigt müssen sie nicht werden bei Höherer Gewalt - aber da auch egal ob verspätet oder gestrichen....

Warum Emirates die Flüge nicht streicht? Keine Ahnung, aber da ja die ganze Zeit nicht genau klar war wer den alles mit streikt - wenn die Feuerwehr streikt kann Emirates noch so viel nicht vorher gestrichen haben - der Flug geht nicht rein oder raus....

Warum LH soviel streicht:
Na ich vermute mal LH hat die meisten Flüge - delayen, wie soll das gehen? Auf wann? Verdi wollte in MUC den ganzen Tag streiken... Die Flieger, die Crews - alles muss coordiniert werden und alles kann nur mit Fragezeichen geplant werden. Und so ist es einfacher, wenn eh kaum was geht, zu streichen und am nächsten Tag wieder anzufangen....