Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa will Störer verklagen

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Beitrag vom 19.12.2022 - 19:45 Uhr
UserEricM
User (5510 Beiträge)
Stimmt. Ich kann mich gut erinnern, wie Sie hier bei etlichen Diskussionen um Masken im Flieger und Kritik an der Regierung umgehend die "Querdenker"-Keule rausgeholt haben.

Was heißt denn "Keule"?
Wenn jemand wie ein Querdenker argumentiert, warum sollte man das nicht auch so benennen dürfen?

Deshalb:
"Etikett drauf, dann muss man nicht weiter drüber nachdenken. Dieses simple Schubladendenken findet man leider sehr häufig."

Ja, es gibt QD typische Argumentationsmuster, Chips impfen, Maskenpflicht als Kontrolle der Bevölkerung, Masken machen erst krank, Staat nutzt oder wahlweise erfindet die Pandemie, etc. die vor einer Weile auch hier im Forum teilweise recht breiten Raum eingenommen hatten.
Da macht Differenzierung mMn nicht wirklich Sinn. Ja, klar ist das auch eine "Schublade", mit den gleichen Vor- und Nachteilen: Man spart Zeit und übersieht vielleicht dabei das ein oder andere real existierende gute Argument.
Wurde in diesen Diskussionen ein gutes Argument übersehen?
Beitrag vom 19.12.2022 - 23:29 Uhr
UserKönig
User (9 Beiträge)
Terrorismus: Einstellung und Verhaltensweise, die darauf abzielt, [politische] Ziele durch Terror (1) durchzusetzen.
Terror: Zwang, Druck, Angst, Schrecken und Gewaltaktionen fern jegliche Demokratie
Ergo: letzte Generation = terroristische Vereinigung

Das ist sowohl semantisch als auch rechtlich (siehe sogleich) vollkommen richtig!
Beitrag vom 19.12.2022 - 23:31 Uhr
UserKönig
User (9 Beiträge)
(...) der ihre friedlichen (wenn auch sehr nervigen) Aktionen als Terrorismus diffamiert werden - insbesondere von der CSU.

Das hat nichts mit "diffamieren" zu tun, das ist eine rechtlich zutreffende (siehe sogleich) Einordnung, ob Ihnen das passt oder nicht.
Beitrag vom 19.12.2022 - 23:38 Uhr
UserKönig
User (9 Beiträge)
Möglicherweise, nach einer Verurteilung, aktuell sind sie erst mal tatsächlich nur "Störer".
Aber halt in keinem Fall wie weiter oben gefordert "Terroristen" oder mit der RAF vergleichbar.

Da irren Sie sich aber gewaltig. Bei den Taten dieser Personen handelt es sich rechtlich ganz eindeutig um Terrorismus. Lesen Sie mal § 129a StGB! Der verweist in Abs. 2 Nr. 2 nämlich auf § 315 (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) und da ist mindestens § 315 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt, nämlich die Beeinträchtigung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs durch Bereiten von Hindernissen. Und das ist durch das Sich-auf-die-Landebahn-Kleben wohl unstreitig erfüllt.
Beitrag vom 20.12.2022 - 08:25 Uhr
UserEricM
User (5510 Beiträge)
Möglicherweise, nach einer Verurteilung, aktuell sind sie erst mal tatsächlich nur "Störer".
Aber halt in keinem Fall wie weiter oben gefordert "Terroristen" oder mit der RAF vergleichbar.

Da irren Sie sich aber gewaltig. Bei den Taten dieser Personen handelt es sich rechtlich ganz eindeutig um Terrorismus. Lesen Sie mal § 129a StGB! Der verweist in Abs. 2 Nr. 2 nämlich auf § 315 (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) und da ist mindestens § 315 Abs. 1 Nr. 2 erfüllt, nämlich die Beeinträchtigung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs durch Bereiten von Hindernissen. Und das ist durch das Sich-auf-die-Landebahn-Kleben wohl unstreitig erfüllt.

Durchaus.
Genau diese Nr 2 ist aber beim §129a ausgenommen. Hier wird nur auf

§§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4

verwiesen.
Ebenso ist die für §129a erforderliche Gemeingefährlichkeit in diesem Fall mMn nicht gegeben.
Behinderung bzw eine Demo ist kein Terrorismus.
Weder auf der Straße noch auf einer Landebahn.
qed

Und selbst ob der §315 anwendbar wäre ist mMn fraglich, da eine Sicherheits-Beeinträchtigung bei einer (wenn auch kurzfristig) angekündigten Blockade/Demo nicht notwendigerweise gegeben ist.


Dieser Beitrag wurde am 20.12.2022 08:29 Uhr bearbeitet.
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