Beitrag vom 09.10.2024 - 09:46 Uhr
Ich hoffe die Leasinggesellschaften gehen mit ihrer Klage baden. Es wäre eine fatale Signalwirkung an jede Unternehmung, dass man am Ende bedenkenlos mit den letzten Unternehmen beliebige Geschäfte machen kann und bei einem Reinfall dann auch noch mit einer weißen Weste raus geht. Wo bleibt die Eigenverantwortung der Leasinggesellschaften. Des weiteren ist die Frage, ob es im englischen Recht sowas wie höhere Gewalt nicht auch gibt.
Ein typisches Beispiel eines Versuchs von "Gewinne privatisieren und Verluste verallgemeinern".
Beitrag vom 09.10.2024 - 11:18 Uhr
Ein typisches Beispiel eines Versuchs von "Gewinne privatisieren und Verluste verallgemeinern".
Die Leasinggesellschaften richten ihre Forderungen gerade nicht gegen die Allgemeinheit sondern gegen ihre Versicherungen, die sie für solche Fälle eben abgeschlossen haben und auch dafür bezahlt haben.
Die Frage ist in diesem Fall, ob die Flugzeuge gegen Diebstahl versichert waren. Nichts anderes liegt hier vor.
Beitrag vom 09.10.2024 - 11:33 Uhr
Die Frage ist in diesem Fall, ob die Flugzeuge gegen Diebstahl versichert waren. Nichts anderes liegt hier vor.
Diebstahl durch einen Staat verübt, oder durch einen Staat legitimiert, wurde juristisch schon immer komplett anders gehandhabt als die exakt gleiche Handlung durch nichtstaatliche Organisationen oder Personen...
Beitrag vom 09.10.2024 - 17:34 Uhr
Und woher nimmt der Versicherer das Geld zur Schadenskompensation? Rictig, durch Rückversicherer, die wiederum ihr Geld von allen Versicherern und über alle Versicherungsarten "erhalten". Am Ende zahlen wir das also doch.
Beitrag vom 09.10.2024 - 20:53 Uhr
Den Versicherern wird die Ausgestaltung ihrer Versicherungsbedingungen nicht vorgeschrieben. Sie können sich also vertraglich vor Kriegs- und ähnliche Schäden sichern. Wenn sie auf die Veränderung, daß heutzutage keine förmlich erklärten Kriege mehr geführt werden, nicht durch Anpassung ihrer Bedingungen reagiert haben, dann sollten sie eben zahlen müssen.
Beitrag vom 09.10.2024 - 21:01 Uhr
Wenn sie auf die Veränderung, daß heutzutage keine förmlich erklärten Kriege mehr geführt werden, nicht durch Anpassung ihrer Bedingungen reagiert haben, dann sollten sie eben zahlen müssen.
Ich wünsche Ihnen nicht einmal "Opfer" einer solchen Regelung zu werden, wenn Sie es im treuen Glauben brauchen.
Ein bislang noch nicht angesprochener Aspekt - einige Leasinggeber haben sich bereits mit Russland auf Kompensationen geeinigt. Ist natürlich die Frage ob der komplette Gegenwert ausgelöst wurde und warum das bei anderen offensichtlich nicht geklappt hat.
Beitrag vom 10.10.2024 - 08:16 Uhr
Ich hoffe die Leasinggesellschaften gehen mit ihrer Klage baden. Es wäre eine fatale Signalwirkung an jede Unternehmung, dass man am Ende bedenkenlos mit den letzten Unternehmen beliebige Geschäfte machen kann und bei einem Reinfall dann auch noch mit einer weißen Weste raus geht. Wo bleibt die Eigenverantwortung der Leasinggesellschaften. Des weiteren ist die Frage, ob es im englischen Recht sowas wie höhere Gewalt nicht auch gibt.
Ein typisches Beispiel eines Versuchs von "Gewinne privatisieren und Verluste verallgemeinern".
Da kennen Sie aber das Versicherungsgeschäft schlecht. Meiner Meinung nach haben die Leasinggesellschaften mit der Verpflichtung sich westlicher Versicherer zu nehmen ein sinnvolles Risikomanagement betrieben. Sollten die Versicherer jetzt zur Zahlung verpflichtet sein. Werden diese zukünftig ihre Prämien ggü. russ. Kunden drastisch erhöhen, so dass diese wahrscheinlich gar keine Versicherung und entsprechend keinen Leasinggeber mehr bekommen.
Ã"hnlich ist es doch mit Elementarversicherungen... Hausbesitzer im Ahrtal bekommen diese auch nur noch zu sehr hohen PReisen oder gar nicht mehr.
Beitrag vom 10.10.2024 - 08:27 Uhr
Und woher nimmt der Versicherer das Geld zur Schadenskompensation? Rictig, durch Rückversicherer, die wiederum ihr Geld von allen Versicherern und über alle Versicherungsarten "erhalten". Am Ende zahlen wir das also doch.
Das stimmt so auch nicht. Denn in "guten" Jahren für die Versicherer erwirtschaften diese einen �berschuss, der zum Teil dafür benutzt wird, um die Prämien zu senken.
Solange der Versicherungsschaden nicht eintritt, kann man sich darüber ärgern, dass man andere mitfinanziert, aber wenn dann einem selbst ein Schaden passiert, überstiegen die bezogenen Leistungen oft die gezahlten Prämien. So ist das Versicherungsgeschäft.
Ich bin nicht übergewichtig, rauche nicht, trinke nicht und ernähre mich halbwegs gesund. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich Leistung aus KV und PV beziehe sind gering und noch geringer bei AV, aber jede Versicherung funktioniert nur aufgrund der Solidargemeinschaft.
Beitrag vom 10.10.2024 - 17:27 Uhr
Ich wünsche Ihnen nicht einmal "Opfer" einer solchen Regelung zu werden, wenn Sie es im treuen Glauben brauchen.
Eine Versicherung, die auf Treu und Glauben reguliert, suche ich noch. Die meinigen formulieren von Mal zu Mal schärfer.
Daß Flugzeuge statt durch physische Vernichtung auch durch administrative Maßnahmen verlustig gehen könnten ist jetzt doch keine neue Erkenntnis. Also ist doch nur die Frage, ob solches Verlustiggehen explizit oder implizit ein- oder ausgeschlossen ist, dementsprechend regelt sich der Ausgleich.
Sich darauf berufen zu wollen, die Beschlagnahme eines Flugzeugs sei mangels bisheriger Vorkommnisse nicht erwartbar und ergo auch nicht regelbar gewesen, was eine Haftung ausschließe, wird kaum erfolgreich sein.