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Beitrag vom 01.09.2022 - 16:30 Uhr
Usercontrail55
User (5082 Beiträge)
> natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…bin ich froh das bremen zu ist! :) perspektivisch für die gesamte pilotenschaft ein gewinn.

Warum "darf sie das nicht..."?

Weil die Arbeitsbedingungen der Streikenden durch eine Neugründung nicht verschlechtert werden. Keiner verdient dadurch einen Cent weniger.

Und warum macht man das dann, also die Gründung CLH 2.
Für Neueinstellungen

Btw. Trotzdem (siehe Link) dürfte auch dort dann ggfls. gestreikt werden.

Nein, dürfen sie nicht.

Könnten Sie bitte auch erläutern warum nicht?
Na, wieder mal so lange alles verdreht bis der Überblick verloren gegangen ist? Steht doch alles schon oben. Die Anzahl an Gewerkschaften ist unerheblich.
Beitrag vom 02.09.2022 - 00:24 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2803 Beiträge)
> > natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…bin ich froh das bremen zu ist! :) perspektivisch für die gesamte pilotenschaft ein gewinn.
>
> Warum "darf sie das nicht..."?

Weil die Arbeitsbedingungen der Streikenden durch eine Neugründung nicht verschlechtert werden. Keiner verdient dadurch einen Cent weniger.

Und warum macht man das dann, also die Gründung CLH 2.
Für Neueinstellungen

Btw. Trotzdem (siehe Link) dürfte auch dort dann ggfls. gestreikt werden.

Nein, dürfen sie nicht.

Könnten Sie bitte auch erläutern warum nicht?
Na, wieder mal so lange alles verdreht bis der Überblick verloren gegangen ist? Steht doch alles schon oben. Die Anzahl an Gewerkschaften ist unerheblich.

Na mal wieder nicht die gesamte Diskussion verfolgt, insbesondere den von mir eingestellten Link gelesen?

Auszug daraus:

"Fazit zum Streikrecht der Gewerkschaften

Das Streikrecht ist ein wichtiges Element des Arbeitskampfes und ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Allerdings müssen sie zulässig sein und deshalb von einer Gewerkschaft getragen werden. Streiken dürfen Mitarbeiter aller Branchen und dafür kämpfen, dass Arbeitsbedingungen erhalten bleiben oder verbessert werden. Man kann übrigens auch die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen, falls das Gefühl entsteht, dass eine angemessene Interessensvertretung nicht mehr besteht oder keine Gefühl der Mitbestimmung unter Mitgliedern herrscht."

Sie haben insofern Recht mit Ihrer Aussage:
"Die Anzahl von Gewerkschaften ist unerheblich" - das stimmt. Allerdings:
EINE reicht nämlich schon.


Oder ist etwa die Tätigkeit von Gewerkschaften bei CLH 2.0 verboten? Das würde allerdings gegen das GG verstoßen und das kann sich nicht mal die LH AG, mit Ihre mächtigen Lobby, erlauben.
Beitrag vom 02.09.2022 - 07:47 Uhr
UserChristian159
User (1129 Beiträge)
> > > natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…bin ich froh das bremen zu ist! :) perspektivisch für die gesamte pilotenschaft ein gewinn.
> >
> > Warum "darf sie das nicht..."?
>
> Weil die Arbeitsbedingungen der Streikenden durch eine Neugründung nicht verschlechtert werden. Keiner verdient dadurch einen Cent weniger.

Und warum macht man das dann, also die Gründung CLH 2.
Für Neueinstellungen

Btw. Trotzdem (siehe Link) dürfte auch dort dann ggfls. gestreikt werden.

Nein, dürfen sie nicht.

Könnten Sie bitte auch erläutern warum nicht?
Na, wieder mal so lange alles verdreht bis der Überblick verloren gegangen ist? Steht doch alles schon oben. Die Anzahl an Gewerkschaften ist unerheblich.

Na mal wieder nicht die gesamte Diskussion verfolgt, insbesondere den von mir eingestellten Link gelesen?

Auszug daraus:

"Fazit zum Streikrecht der Gewerkschaften

Das Streikrecht ist ein wichtiges Element des Arbeitskampfes und ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Allerdings müssen sie zulässig sein und deshalb von einer Gewerkschaft getragen werden. Streiken dürfen Mitarbeiter aller Branchen und dafür kämpfen, dass Arbeitsbedingungen erhalten bleiben oder verbessert werden. Man kann übrigens auch die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen, falls das Gefühl entsteht, dass eine angemessene Interessensvertretung nicht mehr besteht oder keine Gefühl der Mitbestimmung unter Mitgliedern herrscht."

Sie haben insofern Recht mit Ihrer Aussage:
"Die Anzahl von Gewerkschaften ist unerheblich" - das stimmt. Allerdings:
EINE reicht nämlich schon.


Oder ist etwa die Tätigkeit von Gewerkschaften bei CLH 2.0 verboten? Das würde allerdings gegen das GG verstoßen und das kann sich nicht mal die LH AG, mit Ihre mächtigen Lobby, erlauben.

Man darf nicht für die Belange Dritter streiken. Eine VC darf auch nicht zu einem Streik zugunsten der Bodenmitarbriter aufrufen.
Und können Sie bitte jetzt in eigenen Worten erklären, warum die VC Forderungen für Piloten, die es noch gar nicht gibt, aufstellen kann. Einfach mal ohne Link, das ist doch kein Suchspiel hier.
Beitrag vom 02.09.2022 - 08:49 Uhr
Usercontrail55
User (5082 Beiträge)
Na mal wieder nicht die gesamte Diskussion verfolgt, insbesondere den von mir eingestellten Link gelesen?
Habe ich, der Link spielt keine Rolle.
@flydc9 fragt gleich im zweiten Post "da stellt sich die Frage, ob die Neugründung eines Flugbetriebes nicht eine unternehmerische Freiheit darstellt, die nicht bestreikt werden darf." und @Sonnenbar bestätigt dies und nennt auch gleich die Krücke, die benutzt wird um das zu umgegehen "natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…"
Daraus machen Sie ein allgemeines Streikverbot bei einer noch nicht existierenden Firma. Das allgemeine Streikrecht hat niemand in Frage gestellt.
Die unternehmerische Freiheit nach EU Grundrechte Charta steht vor dem Streikrecht. Zunächst muss der Unternehmer eine Firma/Abteilung starten, oder schließen, um dann kann man über die dort zu herrschenden Arbeitsbedingungen verhandeln. Um das durchzusetzen kann gegenbenfalls gestreikt werden und nur dafür. Nicht über das Ob.

Auszug daraus:

"Fazit zum Streikrecht der Gewerkschaften

Das Streikrecht ist ein wichtiges Element des Arbeitskampfes und ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Allerdings müssen sie zulässig sein und deshalb von einer Gewerkschaft getragen werden. Streiken dürfen Mitarbeiter aller Branchen und dafür kämpfen, dass Arbeitsbedingungen erhalten bleiben oder verbessert werden. Man kann übrigens auch die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen, falls das Gefühl entsteht, dass eine angemessene Interessensvertretung nicht mehr besteht oder keine Gefühl der Mitbestimmung unter Mitgliedern herrscht."

Sie haben insofern Recht mit Ihrer Aussage:
"Die Anzahl von Gewerkschaften ist unerheblich" - das stimmt. Allerdings:
EINE reicht nämlich schon.


Oder ist etwa die Tätigkeit von Gewerkschaften bei CLH 2.0 verboten? Das würde allerdings gegen das GG verstoßen und das kann sich nicht mal die LH AG, mit Ihre mächtigen Lobby, erlauben.
Beitrag vom 02.09.2022 - 09:18 Uhr
UserChristian159
User (1129 Beiträge)
Na mal wieder nicht die gesamte Diskussion verfolgt, insbesondere den von mir eingestellten Link gelesen?
Habe ich, der Link spielt keine Rolle.
@flydc9 fragt gleich im zweiten Post "da stellt sich die Frage, ob die Neugründung eines Flugbetriebes nicht eine unternehmerische Freiheit darstellt, die nicht bestreikt werden darf." und @Sonnenbar bestätigt dies und nennt auch gleich die Krücke, die benutzt wird um das zu umgegehen "natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…"
Daraus machen Sie ein allgemeines Streikverbot bei einer noch nicht existierenden Firma. Das allgemeine Streikrecht hat niemand in Frage gestellt.
Die unternehmerische Freiheit nach EU Grundrechte Charta steht vor dem Streikrecht. Zunächst muss der Unternehmer eine Firma/Abteilung starten, oder schließen, um dann kann man über die dort zu herrschenden Arbeitsbedingungen verhandeln. Um das durchzusetzen kann gegenbenfalls gestreikt werden und nur dafür. Nicht über das Ob.

Das passiert, wenn man die Kommentare, auf die man antworten gar nicht liest. Oder nicht versteht. Oder auf ein Feindbild fixiert ist.
Und kein Wort über die armen betroffenen Urlaubsreisenden, die vor 3 Monaten bei Flugausfällen noch im Zentrum der Argumentation standen.
Beitrag vom 02.09.2022 - 10:40 Uhr
UserFW 190
User (2199 Beiträge)
CHL 2 kann nicht ohne weiteres zu einem Solidaritätstreik aufrufen. Aus dem link von @Jordan:

4. Der Solidaritätsstreik
Ein Solidaritätsstreik wird auch Unterstützung- oder Sympathiestreik genannt und ist eine Sonderform der Arbeitsniederlegung. Durch einen Solidaritätsstreik bekunden Arbeitnehmer, dass sie Forderungen der Hauptstreikenden mittragen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Art von Streiks als grundsätzlich unzulässig erklärt, aber Ausnahmen eingeräumt.

Aber im Grunde genommen wissen doch alle dass es um die Vielzahl der Flugbetriebe geht. Die bestehenden werden durch Nichteinstellung ausgedünnt bis sich der Betrieb nicht mehr lohnt. GWI ist doch ein gutes Beispiel. Dagegen darf natürlich nicht offiziell gestreikt werden.
Beitrag vom 02.09.2022 - 20:32 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2803 Beiträge)
@contrail55 und @Christian159

Wo habe ich hier nur ein einzige mal geschrieben:

a. Das bei CLH 2.0 (wenn sie denn gegründet wurde) sofort gestreikt werden soll/muss!?

b. Dort ein 'Solidaritätsstreik' stattfinden soll/muss!?

Nirgends !

Es ging einzig und allein um die (falsche) Behauptung von @Sonnenbar und @Christian159 das dort NIE gestreikt werden dürfte.

Ich schreib:

"Btw.
Trotzdem (siehe Link) dürfte auch dort dann ggfls. gestreikt werden.

Nein, dürfen sie nicht."

Man beachte meine Formulierung:
"...dann ggfls. gestreikt werden."

Nur darum ging es. Es ist absolut möglich und durch den Gesetzgeber gedeckt, dass die AN bei CLH 2.0 (wenn sie denn existiert), bei Gründen die IHRE Arbeitsbedingungen, IHRE Entlohnung, IHRE Arbeitszeiten usw.usf. bei der CLH 2.0 betreffen, streiken dürfen.



Beitrag vom 02.09.2022 - 20:42 Uhr
UserChristian159
User (1129 Beiträge)
@contrail55 und @Christian159

Wo habe ich hier nur ein einzige mal geschrieben:

a. Das bei CLH 2.0 (wenn sie denn gegründet wurde) sofort gestreikt werden soll/muss!?

b. Dort ein 'Solidaritätsstreik' stattfinden soll/muss!?

Nirgends !

Es ging einzig und allein um die (falsche) Behauptung von @Sonnenbar und @Christian159 das dort NIE gestreikt werden dürfte.

Ich schreib:

"Btw.
Trotzdem (siehe Link) dürfte auch dort dann ggfls. gestreikt werden.

Nein, dürfen sie nicht."

Man beachte meine Formulierung:
"...dann ggfls. gestreikt werden."

Nur darum ging es. Es ist absolut möglich und durch den Gesetzgeber gedeckt, dass die AN bei CLH 2.0 (wenn sie denn existiert), bei Gründen die IHRE Arbeitsbedingungen, IHRE Entlohnung, IHRE Arbeitszeiten usw.usf. bei der CLH 2.0 betreffen, streiken dürfen.

Thema des Artikels ist der aktuelle Streik, CLH 2.0 darf damit nichts zu tun haben.
Darum ging es bei Ihrer Antwort gestern 9:06.
Beitrag vom 02.09.2022 - 21:00 Uhr
UserX-Ray
User (613 Beiträge)
Es ging einzig und allein um die (falsche) Behauptung von @Sonnenbar und @Christian159 das dort NIE gestreikt werden dürfte.

Es ging einzig und allein darum, dass die Neugründung eines Flugbetriebes kein Streikgrund für einen bereits bestehenden Betrieb sein kann.

Alles andere haben Sie mal wieder hinein fantasiert.
Beitrag vom 02.09.2022 - 21:00 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (708 Beiträge)
natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…bin ich froh das bremen zu ist! :) perspektivisch für die gesamte pilotenschaft ein gewinn.

Warum "darf sie das nicht..."?
Es bedarf nur einer Gewerkschaft und schon kann auch dort gestreikt werden:

 https://www.personalwissen.de/arbeitsrecht/mitbestimmung/gewerkschaft/streikrecht-gewerkschaft/

Da müssen dann nicht mal alle Streikenden Mitglieder dieser Gewerkschaft sein...
Jordi, du hast mal wieder schon mit deinem ersten Post gezeigt, dass du nicht verstehst, um was es im Augenblick geht. Daher waren auch alle deine folgenden Posts so zu verstehen, dass es dir nicht um das allgemeine Streikrecht geht. Aber in deiner Rechtfertigung hast du ja offensichtlich bewusst deinen ersten Post ausgelassen.

Dieser Beitrag wurde am 02.09.2022 21:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.09.2022 - 08:27 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2803 Beiträge)
Das ist mein erster Post hier in diesem Thread (inkl. dem Beitrag, auf den ich Bezug nahm, respektive geantwortet habe):

"natürlich darf sie das nicht..deshalb geht es offiziell um den vtv…bin ich froh das bremen zu ist! :) perspektivisch für die gesamte pilotenschaft ein gewinn.

Warum "darf sie das nicht..."?
Es bedarf nur einer Gewerkschaft und schon kann auch dort gestreikt werden:

 https://www.personalwissen.de/arbeitsrecht/mitbestimmung/gewerkschaft/streikrecht-gewerkschaft/

Da müssen dann nicht mal alle Streikenden Mitglieder dieser Gewerkschaft sein..."

AUCH DA SCHON:
"...und schon KANN auch dort ..." !

Also danke für Ihre letzten Beiträge und Bestätigung das es Ihnen nur darum geht, mich zu diskreditieren, weil es Ihnen offensichtlich nicht passt, wenn jemand anderer Meinung ist (und die Richtigkeit auch noch nachweisen kann :)).

Komischerweise hat sich der Forist, an den meine Frage ging, gar nicht geäußert!? Warum wohl?

@Moderatoren: damit ist diese OT Diskusion für mich beendet.

Beitrag vom 03.09.2022 - 08:50 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (708 Beiträge)

AUCH DA SCHON:
"...und schon KANN auch dort ..." !


Auch da schon...
.. hast du es nicht verstanden, dass es nicht um das Allgemeine Streikrecht ging. Wie gesagt.

Siehe auch:
@Christian159 02.09. 20:42
Thema des Artikels ist der aktuelle Streik, CLH 2.0 darf damit nichts zu tun haben. Darum ging es bei Ihrer Antwort gestern 9:06.

oder
@X-Ray 02.09. 21:00
Es ging einzig und allein darum, dass die Neugründung eines Flugbetriebes kein Streikgrund für einen bereits bestehenden Betrieb sein kann.

Alles andere haben Sie mal wieder hinein fantasiert.

Dass der andere Forist sich nicht weiter mit dir auseinandersetzen will, ist nachvollziehbar.
Beitrag vom 03.09.2022 - 08:56 Uhr
UserEin Leser dieser..
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User (708 Beiträge)
...
Komischerweise hat sich der Forist, an den meine Frage ging, gar nicht geäußert!? Warum wohl?
...
Komischerweise hast du dich, an den meine Frage am 01.09., 15:16 ging, gar nicht geäußert!? Warum wohl?
Beitrag vom 03.09.2022 - 15:31 Uhr
UserChristian159
User (1129 Beiträge)

@Moderatoren: damit ist diese OT Diskusion für mich beendet.

Ob das die Moderatoren interessiert?
Beitrag vom 03.09.2022 - 15:36 Uhr
UserChristian159
User (1129 Beiträge)

Komischerweise hat sich der Forist, an den meine Frage ging, gar nicht geäußert!? Warum wohl?

Keine Ahnung, ob ich gemeint bin oder um welche Frage es jetzt geht, aber ich habe alle Fragen beantwortet.
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