Beitrag vom 08.07.2024 - 15:36 Uhr
richtig so
es sollten in europa viel mehr alkoholkontrollen bei airline crews gemacht werden
leider finden die so gut wie gar nicht statt
hab zumindest noch nie soetwas gesehen
Beitrag vom 08.07.2024 - 17:32 Uhr
Das findet, gerade an bestimmten Flughäfen in Europa, häufiger statt, als man denkt. Wird einfach nicht in Sichtweite der Passagiere gemacht.
Beitrag vom 08.07.2024 - 20:24 Uhr
Es ist nach deutschem Recht immer noch illegal verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen der zufälligen Zugehörigkeit zu eine bestimmten Berufsgruppe durchzuführen.
Findet ja nirgends statt, außer bei Flugpersonal, warum nicht auch bei z. B. Lkw-, Taxi- und Busfahrern. Ich hoffe hier wird es bald mal zu einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht kommen. Die Polizei kann einen Verdacht äußern, z. B. Wegen des Verhaltens oder wegen Alkoholgeruchs und dann sind Kontrollen auch legal und möglich.
Einen Generalverdacht gibt unser Grundgesetz nicht her!
Beitrag vom 08.07.2024 - 21:55 Uhr
Wie wir lesen, fand der im Text erwähnte Vorfall in Amsterdam statt.
Nur so aus Interesse - würden sie mit einem Kollegen/-in in der eigenen Crew an Bord gehen, der sich einer Kontrolle verweigert?
Beitrag vom 08.07.2024 - 22:23 Uhr
Nun mal die Kirche im Dorf lassen:
ich möchte nicht wissen wieviele Autofahrer täglich (morgens mit Restalkohol) auf Deutschlands Straßen unterwegs sind.
Crewmitglieder sind auch nur Menschen, mit Schwächen und machen Fehler.
Aber:
offensichtlich hat der Kontroll-mechanismus, o. Gegensatz zum Straßenverkehr, doch funktioniert.
Vielleicht, @FW 190, ist der Kollege ja auch auffällig gewesen bzw. ein Crewmitglied hat die Kontrolle veranlasst? Er wurde aus dem 'Verkehr gezogen' und somit alles i.O..
Ich denke er wird sein Fehlverhalten sicher längst bereuen und auch noch Konsequenzen zu tragen haben.
Beitrag vom 09.07.2024 - 04:40 Uhr
Es ist nach deutschem Recht immer noch illegal verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen der zufälligen Zugehörigkeit zu eine bestimmten Berufsgruppe durchzuführen.
Findet ja nirgends statt, außer bei Flugpersonal, warum nicht auch bei z. B. Lkw-, Taxi- und Busfahrern. Ich hoffe hier wird es bald mal zu einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht kommen. Die Polizei kann einen Verdacht äußern, z. B. Wegen des Verhaltens oder wegen Alkoholgeruchs und dann sind Kontrollen auch legal und möglich.
Einen Generalverdacht gibt unser Grundgesetz nicht her!
Können Sie auf ein entsprechendes Urteil bzw. entsprechende juristische Literatur verweisen? Mir scheint nämlich, dass Sie hier einem Irrtum unterliegen könnten.
Erstens verbietet Art 3 (3) GG nur Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben, Weltanschauung oder gesundheitlicher Behinderung.
Von Berufsgruppen steht da nichts.
Zweitens ist nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung. Erst wenn die Ungleichbehandlung nicht objektiv zu rechtfertigen ist, findet eine verbotene Diskriminierung statt. Es ist durchaus verfassungskonform möglich, sogar Personen ungleich zu behandeln, die zu den genannten geschützten Gruppen gehören, sofern nur eine objektive Rechtfertigung vorliegt. Das ist sogar ziemlich häufig der Fall.
Wenn es objektiv erforderlich ist, dass Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe bei Ausübung ihrer Tätigkeit nicht durch Alkohol beeinträchtigt sind, weil sich sonst eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahr realisieren könnte, sollten sich verdachtsunabhängige Kontrollen sehr wohl rechtfertigen lassen.
Beitrag vom 09.07.2024 - 07:35 Uhr
Nur mal so: meist ist man nicht mehr "betrunkenen", wenn man noch Restalkohol intus hat, wohl aber u.U. Fahruntüchtig. Beim genannten Fall kommt hinzu, dass min.10 h vor Dienstantritt Alkoholverbot besteht, diese Personen auf alle Fälle mindestens die Security Kontrolle passieren müssen und u.U. auch noch die Passkontrolle. Da wird schon die geringste Alkoholfahne bemerkt und muss natürlich sofort gemeldet werden. Da brauchst keine "Verdachtsunabhängige" Kontrolle.
Beitrag vom 09.07.2024 - 10:35 Uhr
Können Sie auf ein entsprechendes Urteil bzw. entsprechende juristische Literatur verweisen? Mir scheint nämlich, dass Sie hier einem Irrtum unterliegen könnten.
Es geht aber vor allem darum, jegliche rechtlichen Unsicherheiten zu vermeiden, und insofern ist es ein Risiko, ohne Netz und doppelten Boden solche Kontrollen durchzuführen. Es muß nur einer auf die Idee kommen zu klagen.
Genau deswegen wurden/werden in vielen Airlines Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, die haarklein regeln, wie solche Kontrollen abzulaufen haben, welche Rechte betroffene Mitarbeiter haben, usw. Ich weiß von einer Airline, daß die Kontrolleure unangemeldet im Crewraum auftauchen können, nach der Streichholzmethode jemanden aussuchen, der dann mitkommen muß und den Flug nicht antreten darf - damit keiner erkennen kann, ob er positiv oder negativ getestet wurde. Es wird dann jemand aus dem SB geholt.
Beitrag vom 09.07.2024 - 11:01 Uhr
Können Sie auf ein entsprechendes Urteil bzw. entsprechende juristische Literatur verweisen? Mir scheint nämlich, dass Sie hier einem Irrtum unterliegen könnten.
Es geht aber vor allem darum, jegliche rechtlichen Unsicherheiten zu vermeiden, und insofern ist es ein Risiko, ohne Netz und doppelten Boden solche Kontrollen durchzuführen. Es muß nur einer auf die Idee kommen zu klagen.
Genau deswegen wurden/werden in vielen Airlines Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, die haarklein regeln, wie solche Kontrollen abzulaufen haben, welche Rechte betroffene Mitarbeiter haben, usw. Ich weiß von einer Airline, daß die Kontrolleure unangemeldet im Crewraum auftauchen können, nach der Streichholzmethode jemanden aussuchen, der dann mitkommen muß und den Flug nicht antreten darf - damit keiner erkennen kann, ob er positiv oder negativ getestet wurde. Es wird dann jemand aus dem SB geholt.
Die Kontrolle an sich ist nicht das Problem, eher die Rahmenbedingungen.
Der AG hat die Fürsorgepflicht und diese entsteht durch den Arbeitsvertrag, siehe Bürgerliches Gesetzbuch (§618 BGB), analog dem Handelsgesetzbuch (§ 62
HGB) und dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Übergeordnete Sicherheitsinteressen gehen vor Einzelinteressen.
Demgegenüber steht das GG Artikel 2.2. Der AN kann somit die durch den AG angeordnete Kontrolle verweigern und der AG, der Fürsorge folgend, diesen AN den Zutritt verweigern.
Schwieriger wird es ab der Verweigerung, wie löst man das dann auf.
@Denaser
Die Nummer mit dem SBY ist das in D? Halte ich für fragwürdig. Es zerschiesst meinen Dienstplan, obwohl ich willens wäre zu testen?
Beitrag vom 09.07.2024 - 11:27 Uhr
@contrail55
Ich denke schon länger über diesen hypothetischen Fall nach, dass sich jemand meiner Crew womöglich eine Kontrolle verweigerte.
Ich sag es mal so, ich möchte mit so jemanden nicht meinen Dienst bestreiten.
Beitrag vom 09.07.2024 - 12:13 Uhr
@contrail55
Ich denke schon länger über diesen hypothetischen Fall nach, dass sich jemand meiner Crew womöglich eine Kontrolle verweigerte.
Ich sag es mal so, ich möchte mit so jemanden nicht meinen Dienst bestreiten.
So etwas sehe ich völlig entspannt. Es gibt viele Gründe, da nicht mitzuspielen, manche nur aus Prinzip. Sollte die Person tatsächlich in der Crew bleiben, ist sie eh auf dem Radar und sonst kann man später ja mal über die Hintergründe reden. Ich kenne die BVB dazu nicht, wie das geregelt ist. Da gab es bestimmt schon Präzedenzfälle.
Beitrag vom 09.07.2024 - 21:46 Uhr
Die Nummer mit dem SBY ist das in D? Halte ich für fragwürdig.
Lieber contrail55, ich erzähle hier keine Geschichten; Sie können mir das schon glauben. Wenn Sie es nicht tun, ändert das aber nichts an dem Wahrheitsgehalt der Procedure, die ich hier skizziert habe. Ja, Deutschland.
Es zerschiesst meinen Dienstplan
Sie sind Flieger (oder waren es, falls die Zahl in Ihrem Benutzernamen Ihr Jahrgang ist) - insofern dürfte Ihnen der Satz "Roster are subject to change at very short notice" schon geläufig sein.
Ihr Dienstplan ist ja nicht sakrosankt, egal ob Sie einen oder vier Streifen auf den Epauletten haben. Was für ein Anspruchsdenken; wenn das alle so sehen würden, wäre eine Airline handlungsunfähig. Das Fliegende Personal hat nun mal unregelmäßige Arbeitszeit (mit allen Vor- aber eben auch den Nachteilen) und keinen 9-to-5-Job.
obwohl ich willens wäre zu testen?
Natürlich ist es notwendig, daß man aus der Crew genommen wird, egal ob man anschließend positiv oder negativ getestet wird. Wie soll ansonsten sichergestellt sein, daß derjenige, der positiv auf ADM getestet wird, nicht bekannt wird? Wenn Sie hinterher zur Crew zurückstoßen, ist klar, daß derjenige, der nicht zurückkommt, positiv ist. Derjenige ist dann stigmatisiert, obwohl es ggf. ein falsch-positiver Test ist - und auch wenn der Test dann tatsächlich bestätigt wird, soll ja eruiert werden, wie es dazu kommen konnte und ob demjenigen evtl. geholfen werden kann, ggf. ist dann auch CISM involviert.
Bei einem negativen Test bekommt man einen anderen Umlauf und gut ist.
Davon abgesehen habe ich es aber in Stockholm schon erlebt, daß die gesamte Crew pusten mußte - es war am Neujahrstag...
Dieser Beitrag wurde am 09.07.2024 21:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.07.2024 - 22:56 Uhr
Es ist nach deutschem Recht immer noch illegal verdachtsunabhängige Kontrollen nur wegen der zufälligen Zugehörigkeit zu eine bestimmten Berufsgruppe durchzuführen.
Findet ja nirgends statt, außer bei Flugpersonal, warum nicht auch bei z. B. Lkw-, Taxi- und Busfahrern. Ich hoffe hier wird es bald mal zu einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht kommen. Die Polizei kann einen Verdacht äußern, z. B. Wegen des Verhaltens oder wegen Alkoholgeruchs und dann sind Kontrollen auch legal und möglich.
Einen Generalverdacht gibt unser Grundgesetz nicht her!
Das ist so nicht richtig. Das geht sehr wohl, da es verschiedene gesetzliche Grundlagen dafür gibt: Kraftfahrer (egal, ob beruflich oder privat) können einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle -auch auf Alkohol- unterzogen werden (erst der Atemalkoholtest oder die Blutentnahme verlangen einen konkreten Verdacht bzw. letztere ist als Ermittlungsmaßnahme in der StPO geregelt).
Die Berufsgenossenschaft kann Betriebe "einfach so" kontrollieren und hat zu diesem Zweck ein Zutrittsrecht, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit genauso.
Das nur als Beispiel, solange es eine gesetzliche Grundlage gibt geht das und davon gibt es eine ganze Menge.
Beitrag vom 10.07.2024 - 05:24 Uhr
Die Nummer mit dem SBY ist das in D? Halte ich für fragwürdig.
Lieber contrail55, ich erzähle hier keine Geschichten; Sie können mir das schon glauben. Wenn Sie es nicht tun, ändert das aber nichts an dem Wahrheitsgehalt der Procedure, die ich hier skizziert habe. Ja, Deutschland.
Oh, da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Nicht ihre Aussage ist fragwürdig, die Methode ist es. Ich glaube Ihnen das durchaus.
Es zerschiesst meinen Dienstplan
Sie sind Flieger (oder waren es, falls die Zahl in Ihrem Benutzernamen Ihr Jahrgang ist) - insofern dürfte Ihnen der Satz "Roster are subject to change at very short notice" schon geläufig sein.
Ihr Dienstplan ist ja nicht sakrosankt, egal ob Sie einen oder vier Streifen auf den Epauletten haben. Was für ein Anspruchsdenken; wenn das alle so sehen würden, wäre eine Airline handlungsunfähig.
Das Fliegende Personal hat nun mal unregelmäßige Arbeitszeit (mit allen Vor- aber eben auch den Nachteilen) und keinen 9-to-5-Job.
Das ist schon klar. Alles ok, wenn Irreg den Plan durcheinander wirft. Das gehört zum Job. Aber krude interne Prozesse müssen das nicht noch befeuern. Zudem das so nur Ex Homebase funktioniert. Unterwegs testen wir dann nicht, um keinen bloßzustellen?
Was das Anspruchsdenken angeht, da haben sich die Zeiten verändert. Damit man überhaupt Personal bekommt, muss man sich bewegen. Gen Z lässt grüßen. Vor ein paar Monaten wurde noch gestreikt, um mehr planbare Freizeit garantiert zu haben. Vom Shitstorm zur Plangestaltung bei City ganz zu schweigen.
obwohl ich willens wäre zu testen?
Natürlich ist es notwendig, daß man aus der Crew genommen wird, egal ob man anschließend positiv oder negativ getestet wird. Wie soll ansonsten sichergestellt sein, daß derjenige, der positiv auf ADM getestet wird, nicht bekannt wird? Wenn Sie hinterher zur Crew zurückstoßen, ist klar, daß derjenige, der nicht zurückkommt, positiv ist. Derjenige ist dann stigmatisiert, obwohl es ggf. ein falsch-positiver Test ist - und auch wenn der Test dann tatsächlich bestätigt wird, soll ja eruiert werden, wie es dazu kommen konnte und ob demjenigen evtl. geholfen werden kann, ggf. ist dann auch CISM involviert.
Bei einem negativen Test bekommt man einen anderen Umlauf und gut ist.
Davon abgesehen habe ich es aber in Stockholm schon erlebt, daß die gesamte Crew pusten mußte - es war am Neujahrstag...
War das über den Arbeitgeber oder Spotcheck durch Behörden vor Ort?
Beitrag vom 10.07.2024 - 09:28 Uhr
Oh, da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Nicht ihre Aussage ist fragwürdig, die Methode ist es. Ich glaube Ihnen das durchaus.
Ah, verstehe. Dann entschuldigen Sie, daß ich mich etwas ungehalten ausgedrückt habe.
Aber krude interne Prozesse müssen das nicht noch befeuern.
Da stimme ich Ihnen zu.
Davon abgesehen habe ich es aber in Stockholm schon erlebt, daß die gesamte Crew pusten mußte - es war am Neujahrstag...
War das über den Arbeitgeber oder Spotcheck durch Behörden vor Ort?
Im Turnaround, nachdem alle Paxe draußen waren, kamen zwei junge blonde Damen und packten die Röhrchen aus. Alle wurden zusammengetrommelt, jeder mußte pusten - wie gesagt, am Abend vorher war Silvester... Aber es war keiner positiv. Das ist aber schon locker 7-10 Jahre her, da gab es die ADM-BV noch nicht. Entsprechend überrascht waren wir - und wir fragten uns, was wohl passiert wäre, wenn einer positiv gewesen wäre.