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Beitrag vom 09.12.2007 - 11:52 Uhr
UserGast
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So ganz einseitig hat Deutschland keine Flugbeschränkungen ausgesprochen. Es war mit der Schweiz ein für Zürich günstigeres Abkommen verhandelt worden, welches aber kurz vor der Unterschrift von Schweizer Seite in Frage gestellt worden ist und nicht ratifiziert wurde. Erst danach kam es zu den Flugbeschränkungen während der Nachtstunden bis 07:00 bzw. 09:00 (Sonn- und Feiertage) am Morgen. Zu den Zeiten muss der Endanflug bevorzugt über Schweizer Gebiet erfolgen. Abweichungen sind aber aus meteorologischen Gründen möglich.