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Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 03.04.2024 - 10:29 Uhr
Userrambazamba123
User (490 Beiträge)
Wieso will man gegen die EASA prozessieren? In den vorherigen Nachrichten stand doch klar, dass die EU die Anweisung rausgegeben hat. Warum wird das hier in dem Artikel völlig unter den Tisch fallen gelassen und so hingestellt, als wäre die EASA selbst auf die Idee gekommen, die Sperre zu verhängen, nachdem Finnland es getan hat?

z.B. hier:  https://www.aerotelegraph.com/eu-verbannt-southwind-airlines-aus-luftraum

Denn die EU hat aufgrund der finnischen Analyse ein sofortiges Flugverbot für Southwind Airlines ausgesprochen.
Brüssel hat ihre Mitglieder am Donnerstag (28. März) informiert, dass Cortex Havacilik Ve Turizm Ticaret – der offizielle Firmenname von Southwind Airlines – einem Start-, Überflug- und Landeverbot nach Artikel 3d der Verordnung Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 unterstehe. Sie regelt Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Maßnahme gelte ab sofort.


Großbritannien hat übrigens am 01.04. ebenfalls nachgezogen und das Flugverbot verhängt. Europa ist damit tabu.

833/2014 vom 31. Juli 2014 ist in der Fassung vom 24.02.2024 mit den 12 Sanktionspaketen übrigens ein ganz schöner Wälzer geworden. Durchaus interessante mal zu lesen, was da so alles drin steht. Die Verordnung wird ja mit jedem Sanktionspaket der EU erweitert.

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2024 10:46 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.04.2024 - 11:46 Uhr
Usercontrail55
User (4658 Beiträge)
Wieso will man gegen die EASA prozessieren? In den vorherigen Nachrichten stand doch klar, dass die EU die Anweisung rausgegeben hat. Warum wird das hier in dem Artikel völlig unter den Tisch fallen gelassen und so hingestellt, als wäre die EASA selbst auf die Idee gekommen, die Sperre zu verhängen, nachdem Finnland es getan hat?
Die EASA ist das ausführende Organ und verwaltet die LIste der Thrid Country Operators mit Zugang zum europäischen Luftraum.
Liste ist hier
 https://www.easa.europa.eu/download/tco-lists/TCO%20Status%20Report.pdf
Southwind heißt Cortex Havacilik Ve Turizm Ticaret
Dieser Zugang wird wg Verstoßes gegen Sanktionen entzogen, EASA führt das aus.
Beitrag vom 03.04.2024 - 12:10 Uhr
Userrambazamba123
User (490 Beiträge)
Dieser Zugang wird wg Verstoßes gegen Sanktionen entzogen, EASA führt das aus.

Ja eben. Genau das war doch meine Kritik. Die EASA führt nur aus, aber der Artikel suggeriert, dass es die EASA eigene Idee war. Von EU steht da nichts.
Beitrag vom 03.04.2024 - 12:31 Uhr
Usercontrail55
User (4658 Beiträge)
Kann es sein, dass dies nicht mehr der Originalartikel ist? So macht Ihre Aussage keinen Sinn.
Beitrag vom 03.04.2024 - 12:57 Uhr
Userrambazamba123
User (490 Beiträge)
Die andere Regel gibt es seit 2014 nicht mehr, falls Leverkusen gewinnt, dass ist richtig.

Ja, es scheint als hat man wieder ohne zu informieren am Artikel rumgedoktert. Passiert ja leider regelmäßig hier.

Der Artikel suggeriert aber auch in seiner jetzigen Form nicht, dass das Verbot aus 833/2014 und Weisung der EU stammt. Zumindest steht es bei mir auch nicht nach aktualisieren des Caches drin.

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2024 12:58 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.04.2024 - 13:14 Uhr
UserGB
User (417 Beiträge)
Wieso will man gegen die EASA prozessieren?

Im aero-Artikel steht erstmal nur daß man die Entscheidung anfechten wolle. Das ist bei Verwaltungsentscheidungen eine häufig Reaktion.

Desweiteren wird nur allgemein eine Klage angekündigt. Gegen wen sich diese Klage richten solle ist in diesem Artikel nicht überliefert.

Die richtige Auswahl des Beklagten ist eine essentielle Voraussetzung für einen mögliche Erfolg der Klage, sonst wird dieselbe schlicht abgewiesen. In aller Regel wird deshalb bereits vom Kläger intensiv geprüft, gegen wen geklagt wird, so daß insofern die Frage nach dem Beklagten für den weiteren Verlauf sekundär wird. Sprich, darüber zu diskutieren, ob der Sack oder dessen Inhalt geschlagen wird, ist vor dem Schlagen noch völlig sinnlos.

Beitrag vom 03.04.2024 - 16:57 Uhr
UserNicci72
User (575 Beiträge)
Zwischenzeitlich hat sich übrigens in der Tat auch Großbritannien der Entscheidung der EU angeschlossen. Natürlich unterliegt jede Verwaltungsentscheidung einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit, jedenfalls in einem Rechtsstaat. Insofern nimmt Southwind da nur ein unbestrittenes Recht wahr, wenn sie Klage gegen diese Entscheidung einreichen.

Allerdings liest sich die Stellungnahme von Southwind auch etwas dünn - "böswillig" etc.: geschenkt. Der Bescheid und sogar die Pressemitteilung der EASA benennt ja die rechtliche Basis, auf die sich dieser Bescheid bezieht. Von Southwind hätte ich daher eine explizite Zurückweisung des Vorwurfs, russisch KONTROLLIERT zu sein und von Strohmännern geleitet zu werden, erwartet sowie eine Offenlegung ihrer tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Wenn sie nichts zu befürchten haben, dann könnten sie das ja problemlos tun.

Umgekehrt kann ich mir offen gesagt nicht vorstellen, dass man auf EU-Ebene und in Großbritannien so schnell eine derart drastische Sanktionierung vorgenommen hätte, wenn die Erkenntnisse der finnischen Luftverkehrsbehörde auf juristisch dünnem Eis ständen.