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Beitrag vom 07.10.2016 - 18:03 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Ja, aber eine kollektive Grippewelle ist im Rechtssinne keine Vereinigung. Es hat auch keine Vereinigung zu einem Arbeitskampf aufgerufen, welcher ja auch wieder bestimmten Bedingungen unterworfen wäre. Der Artikel greift hier daher nicht.

Vielleicht erreichen sie heute was am runden Tisch. Dann hat sich das doch schon gelohnt und alle sind wieder gesund.

@Viri
Danke, es lag mir auf der Zunge, aber ich dachte, wofür? Versteht er es?

@flydc9
Wahrscheinlich denken alle das Gleiche, aber es bleibt eben unbewiesen. Das macht unser System aus, Beweis muss sein. Umgekehrt könnte man Sie wegen Verleumdung belangen wenn Sie öffentlich weiter bei dieser These bleiben. Wenn jeder ein Attest vorlegt, liegt die Beweislast bei Ihnen. Freuen Sie sich doch einfach, dass Sie vielleicht das Spiel duchschaut haben...
Beitrag vom 07.10.2016 - 18:11 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Ja, aber eine kollektive Grippewelle ist im Rechtssinne keine Vereinigung. Es hat auch keine Vereinigung zu einem Arbeitskampf aufgerufen, welcher ja auch wieder bestimmten Bedingungen unterworfen wäre. Der Artikel greift hier daher nicht.

Vielleicht erreichen sie heute was am runden Tisch. Dann hat sich das doch schon gelohnt und alle sind wieder gesund.

@Viri
Danke, es lag mir auf der Zunge, aber ich dachte, wofür? Versteht er es?

@flydc9
Wahrscheinlich denken alle das Gleiche, aber es bleibt eben unbewiesen. Das macht unser System aus, Beweis muss sein. Umgekehrt könnte man Sie wegen Verleumdung belangen wenn Sie öffentlich weiter bei dieser These bleiben. Wenn jeder ein Attest vorlegt, liegt die Beweislast bei Ihnen. Freuen Sie sich doch einfach, dass Sie vielleicht das Spiel duchschaut haben...

Naja, selbst cb6785 scheint ja zu glauben, dass es ein Arbeitskampf ist, sonst hätte er ja nicht Artikel 9 aufgerufen.
Beitrag vom 07.10.2016 - 18:15 Uhr
Usercb6785
B777-Flieger
User (219 Beiträge)
Bitte dazwischen auch noch lesen: Artikel 9, (3).

Nein, der kann es nicht sein. Da steht was von Arbeitskämpfen und Vereinigungen bilden, aber hier geht es doch um Gesundheit.
Dachte ich jedenfalls bisher ...

Der ursprüngliche Post von flydc9 zog den Vergleich zum untersagten LH-Streik und ich bin davon ausgegangen, dass RobR's Aussage sich daher auf die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer für die Verbesserung oder den Erhalt von Arbeitsbedingungen einzutreten bezogen hat. Daher der Verweis auf Artikel 9. Sollte ich RobR hier falsch verstanden haben, nichts für ungut.


Das Krankheit nicht durch diesen Artikel abgedeckt wird, sollte selbsterklärend sein. Ist ja schließlich keine Frage des Tarifrechts, sondern der Gesundheit.
Beitrag vom 08.10.2016 - 20:17 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Also ich als betroffener Fluggast bin da mal genau so egoistisch wie das TUI-Personal und wünsche mir denen auch mal den Urlaub zu verderben.
Sorry ist halt so.
Ja, sorry ist so.

Sie haben es defacto ganz egoistisch doch schon jetzt jedes Jahr getan, weil die "Ferienflieger" eben keinen nennenswerten Urlaub in den Ferienzeiten haben... Nix für ungut....

Dieser Beitrag wurde am 09.10.2016 13:11 Uhr bearbeitet.
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