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Beitrag vom 09.09.2015 - 08:48 Uhr
Useralmostopaque
User (151 Beiträge)
Wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages des Herrn Smisek: Bei redlichem Verhalten besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Abfindung in Millionenhöhe.

Bei Entlassung/Rücktritt und/oder Verdacht auf Fehlverhalten wird der Betrag sofort fällig und zahlbar.

Bei mir findet sich diese Klausel des Goldenen Fallschirms leider nicht im Vertragswerk!
Beitrag vom 09.09.2015 - 10:44 Uhr
Userfbwlaie
User (4894 Beiträge)
Da sind die Amis doch recht pragmatisch: Der Smisek braucht viel Geld!
Er muß doch nachweisen, daß z. B. diese Verbindung profitabel sein können, man muß nur....
Das ist wie in D. Falls man den Anwalt nur nach Gebührenordnung entlohnt, hat man schnell verloren.