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Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 01.08.2026 - 12:45 Uhr
UserGB
User (1090 Beiträge)
Aus welchem Grnd sollen den Aussenstehende Zugriff auf die Mailadressen der Beshcäftigten bekommen?

Eine merkwürdige Ansicht, dass Aussenstehenden die Mailadressen zur Verfügung gestellt werden müssten. Durchwahlnummern müssen ja auch nicht prinzipiell herausgegeben werden.

Auch eine Gewerkschaft ist ein solcher Aussenstehender. Und sie wird ja wohl die Verbindungsdaten ihrer eigenen Mitglieder kennen. Die der Nichtmitglieder braucht sie nicht, höchstens für eigene Werbung. Und dafür sind die Mailadressen nicht da.

Abgesehen davon könnte dann jedes Grüppchen, das ein Haar in einer Betriebsvereinbarung meint gefunden zu haben, die ganze Belegschaft mit ihren Ausführungen belästigen. Dafür sind betriebliche Mailadressen erst recht nicht da.
Beitrag vom 01.08.2026 - 15:41 Uhr
UserChristian159
User (1746 Beiträge)
Warum kann die VC nicht die privaten Mailadressen der Mitglieder nutzen?
Beitrag vom 01.08.2026 - 15:52 Uhr
UserWMJH
User (400 Beiträge)
Sehe ich auch so. Selbst wer häufig unterwegs ist wird seine privaten Mails ebenfalls checken.
Was soll das VC??
Beitrag vom 01.08.2026 - 18:01 Uhr
UserGB
User (1090 Beiträge)
Warum kann die VC nicht die privaten Mailadressen der Mitglieder nutzen?

Es geht um den Kontakt zu Nichtmitgliedern. Man kann dann auch die mit eigenen Papieren eindecken. Offenbar traut man Nichtmitgliedern nicht zu, sich selbst zu informieren - es hindert die Gewerkschaft ja niemand daran, interessante Webseiten aufzuziehen und/oder wie in guten alten Zeiten eine Mailinglist für interessierte Nichtmitglieder aufzuziehen oder gar einen RSS-Feed aufzubauen.
Beitrag vom 01.08.2026 - 18:51 Uhr
Userfbwlaie
User (5403 Beiträge)
Eine Gewerkschaft soll also einen Rechtsanspruch auf die dienstlichen email-Adressen aller MA eines Unternehmens haben? SPAM-Blocker dürfen die Gewerkjschaft nicht betreffen?
Der MA soll also keinen Rechtsanspruch darauf, dass betriebsfremde keine Kenntnis von seiner Anstellung in dieswer Firma haben?
Welche AN-Rechte vertreten der VC bzw. die Gewerkschaften?
(Korrektur Scheibfehler)

Dieser Beitrag wurde am 01.08.2026 23:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.08.2026 - 20:39 Uhr
UserChristian159
User (1746 Beiträge)
Die Condor und Ryanair scheinen die dienstlichen Mailadressen ihrer Piloten herausgegeben haben. Sonst würde die VC ja auch gegen die klagen. Davon steht aber nichts im Artikel. Ist wahrscheinlich das unkooperative Management der LH, dass sich hier verweigert.
Beitrag vom 01.08.2026 - 21:28 Uhr
UserA320Fam
User (2274 Beiträge)
@Christian159
Ironie soll man dich kennzeichnen ... oder soll man nicht? ... ¿mhhh¿ ...
Beitrag vom 01.08.2026 - 22:40 Uhr
UserEricM
User (7215 Beiträge)
Denke nicht, dass die LH diese Adressen herausgeben _darf_, denn das wäre ziemlich sicher ein Verstoß gegen die DSGVO.
§9 nennt zudem Daten zu Gewerkschaftszugehörigkeit ausdrücklich als besonders schützenswerte personenbezogene Daten. Die geschäftliche Adresse einer Person zur Anbahnung eines möglichen Gewerkschaftskontakts nutzen zu wollen, während der Arbeitgeber prinzipbedingt mitlesen kann, verbietet sich da eigentlich von alleine - für die Gewerkschaft...

Merkwürdige Story...

Dieser Beitrag wurde am 01.08.2026 22:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.08.2026 - 00:12 Uhr
Userfbwlaie
User (5403 Beiträge)
Nja, Klagen kann man - VC - doch einreichen. Ob sie dann auch angenommen werden etc. ist eine andere Sache.
Die AG-Verbände und Datenschutzbeauftragten werden diesen Vorgang sicherlich verfolgen und ggf. die Presse geeignet informieren.
Beitrag vom 02.08.2026 - 08:55 Uhr
Usercontrail55
User (6228 Beiträge)
Klar, fordern kann man immer. Das in der aktuellen Zeit, einer vorsichtigen Annäherung mit viel Hilfe von Außen, jetzt einzuklagen? Das zeigt, dass die immer wieder bemühte Sozialpartnerschaft noch einen weiten Weg vor sich hat.
Beitrag vom 02.08.2026 - 11:16 Uhr
UserGB
User (1090 Beiträge)
Klar, fordern kann man immer. Das in der aktuellen Zeit, einer vorsichtigen Annäherung mit viel Hilfe von Außen, jetzt einzuklagen? Das zeigt, dass die immer wieder bemühte Sozialpartnerschaft noch einen weiten Weg vor sich hat.

Naja, die Sozialpartnerschaft ist grundlegend schon noch vorhanden. Aber es lässt sich halt nicht verhindern, dass es seitens der Gewerkschaft für einfacher gehalten wird, seine Macht durch die schützende Hand der Rechtsprechung zu erweitern als durch kluges Handeln. Insbesondere das Verlangen nach einer vom Mitarbeiter zwangsweise zu beachtenden Mailadresse zeugt jetzt nicht gerade von der Überzeugung, eine den Mitarbeiter auch ohne Lesezwang interessierende Kommunikationslinie anbieten zu können.

Wenn man so will, eine intellektuelle Bankrotterklärung, Mitarbeiter müssten von den Segnungen gewerkschaftlicher Aktivitäten immer wieder mit Druck überzeugt werden.

Vielleicht weiss ja einer von den Gewerkschaftlern, warum man diese Mailadressen brauchen würde und es nicht einfacher ginge?
Beitrag vom 02.08.2026 - 20:55 Uhr
UserHeinzi
User (552 Beiträge)
Im Grunde sind die Mailadressen ja kein Geheimnis. Vor der DSGVO waren die Senioritätslisten mit Personalnummern versehen und den Klarnamen. Darüber lässt sich ganz easy die dienstliche email basteln. Nach Einführung der DSGVO ist im Cockpit nicht mehr viel Personal dazu gekommen. Also wäre ein Großteil er?eichbar. Ebenso könnte man in ein paar Tagen Kleinarbeit die notwendigen Daten z.B. aus Requestsystemen extrahieren. Da braucht es nur jemanden der VC Leute, der nach einem Fleißkärtchen lächzt.
Der VC geht es wohl eher um die legale Nutzbarkeit, als darum, die Daten als solche zu bekommen.
Beitrag vom 03.08.2026 - 10:43 Uhr
UserGB
User (1090 Beiträge)
Der VC geht es wohl eher um die legale Nutzbarkeit, als darum, die Daten als solche zu bekommen.

Und genau auf diese Nutzbarkeit hat sie weder ein Anrecht noch wird sie diese geltend machen können.

Die Dienstadressen sind für die innerbetriebliche Kommunikation mit den häufig auf Reisen befindlichen Mitarbeitern da, und es besteht eine betriebliche Pflicht des Mitarbeiters, diese Mailadressen laufend zu lesen. Mails an diese Adresse haben also eine hohe Priorität, und es ist kein Grund ersichtlich, dieses erhöhte Aufmerksamkeitspotential für gewerkschaftliche Zwecke zu nutzen, zumal der Betriebsrat - und der ist nicht deckungsgleich mit einer Gewerkschaft - diese Adressen für seine Zwecke durchaus nutzen darf.

Einer Gewerkschaft stehen zahlreiche andere Mittel zur freiwilligen Kommunikation mit den Mitarbeitern zur Verfügung, ganz davon abgesehen, dass jemand seine Privat- oder Dienstadresse auch freiwillig für weitere Informationen registrieren lassen kann. Auf eine verbriefte Zwangsbeglückung durch gewerkschaftliche Ergüsse hat auch ein Mitarbeiter kein Anrecht.

Anscheinend halten manche Gewerkschaftler sowohl ihre Kollegen für unfähig, sich bei Interesse selbst an die Gewerkschaft zu wenden, als auch ihre eigene Organisation für ausserstande, wichtige Informationen halbwegs attraktiv und öffentlichkeitswirksam auf eigenem Webspace präsentieren zu können, etwas was heutzutage jeder interessierte Vierzehnjährige als Hausaufgabe abliefern kann.