Beitrag vom 29.06.2023 - 08:09 Uhr
Mit einem Minderheitsanteil gibt es kartellrechtliche Folgen? Oder ist das erst ab 2025 gemeint, wenn auch die Option auf die restlichen Anteile gezogen wird?
Beitrag vom 29.06.2023 - 11:32 Uhr
Mit einem Minderheitsanteil gibt es kartellrechtliche Folgen? Oder ist das erst ab 2025 gemeint, wenn auch die Option auf die restlichen Anteile gezogen wird?
Die Europäische Fusionskontrollverordnung berücksichtigt nicht wirklich, ob Unternehmen A alle oder nur einen Teil der Aktien von Unternehmen B erwirbt. Das wirklich wichtige Kriterium ist, ob Unternehmen A die tatsächliche Kontrolle über die Geschäfte von Unternehmen B erwirbt. Ich denke, in diesem Zusammenhang fällt die Lufthansa/ITA-Transaktion unter die Definition eines "Zusammenschlusses" gemäß Artikel 3 der Fusionskontrollverordnung.
Beitrag vom 29.06.2023 - 12:09 Uhr
Vielen Dank für die Erklärung!