Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / zu: One-Two-Go Flug 269: Opferanwäl...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 30.09.2007 - 10:01 Uhr
UserGast
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Genau, richtig so und wenn daraus nix wird gibt es eine Sammelklage gegen Petrus, der ist ja - wie allgemein bekannt - für das Wetter zuständig. Und der Pabst als sein direkter Nachfolger hängt mit drin. Mein Mitleid den Betroffenen, aber man kann sowas anders verarbeiten.
Beitrag vom 30.09.2007 - 12:56 Uhr
UserGast
User (-4 Beiträge)
Hauptsache erst mal Klagen. Egal ob die Ursache bekannt ist oder nicht. Da ist ja wohl nicht schwer zu erahnen wenn davon auch noch profitieren will.
Beitrag vom 01.10.2007 - 12:11 Uhr
UserGast
User (-4 Beiträge)
Es gibt in der Luftfahrt für jedes Flugzeug eine MEL - minimum equipment list, darin ist genauestens geregelt, mit welchen Defekten ein Flug noch durchgeführt werden darf oder eben auch nicht. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Vorschriften (und natürlich auch die Wartung / Instandsetzung des Flugzeuges) liegt selbstverständlich beim Betreiber! Sollten hier also tatsächlich defekte Instrumente ursächlich gewesen sein, liegt die Verantwortung beim Betreiber. Boeing wäre allenfalls bei grundlegenden Konstruktionsfehlern haftbar zu machen. Soweit jedenfalls nach dem Rechtsverständnis hierzulande, in Amerika ist ja vieles möglich.... und die Anwälte dort warten ja geradezu auf solche "Gelegenheiten" was in meinen Augen mit einer gewissen Perversion behaftet ist.