Community / / Ryanair drohen Gehaltsnachzahlungen ...

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Beitrag vom 09.04.2024 - 08:38 Uhr
UserEricM
User (5939 Beiträge)
Die spanische Gewerkschaft USO begrüßte das Urteil und kündigte an, Gehälter von Ryanair zurückzufordern.

Ich hätte jetzt erwartet, dass der weiter oben genannte letztinstanzliche Richterspruch genau das bewirken würde.
Seit wann muss man nochmal klagen, damit rechtsgültige Gerichtsurteile auch umgesetzt werden?

Dieser Beitrag wurde am 09.04.2024 08:38 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.04.2024 - 09:17 Uhr
Usercontrail55
User (5045 Beiträge)
Die spanische Gewerkschaft USO begrüßte das Urteil und kündigte an, Gehälter von Ryanair zurückzufordern.

Ich hätte jetzt erwartet, dass der weiter oben genannte letztinstanzliche Richterspruch genau das bewirken würde.
Seit wann muss man nochmal klagen, damit rechtsgültige Gerichtsurteile auch umgesetzt werden?
Wo lesen Sie in dem Zitat eine erneute Klage? Nun gibt es ein Urteil und das wird jetzt, unterstützt duch die GW, umgesetzt. Ich vermute, dass jeder das individuell geltent machen müsste, wenn der Arbeitsvertrag einseitig geändert wurde. So kann man das vielleicht zentral abwickeln.