Pilotenvergütung
Älter als 7 Tage

Lufthansa-Teilzeitmodell vor dem EuGH

Lufthansa Airbus A350-900
Lufthansa Airbus A350-900, © Airbus

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LUXEMBURG - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die entscheidende Phase im Streit der Lufthansa um die Bezahlung ihrer Teilzeitpiloten begonnen.

Am Mittwoch begann die mündliche Verhandlung in Luxemburg, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. (C-660/20) Hintergrund ist die Klage eines Lufthansa-Piloten in Teilzeit.

Nach dem Tarifvertrag bekommen Pilotinnen und Piloten zusätzlich zum Lohn Geld, wenn sie eine bestimmte Zahl von Stunden im Monat geflogen sind. Die Grenze für diese sogenannte Mehrflugdienststundenvergütung ist für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleich.

Dagegen wehrte sich der Pilot vor dem Bundesarbeitsgericht. Seiner Meinung nach müssten Piloten in Teilzeit schon bei weniger Stunden mehr Geld bekommen, entsprechend ihrem Teilzeitanteil. Andernfalls würden Teilzeitmitarbeiter gegenüber Vollzeitpiloten diskriminiert.

Die Lufthansa argumentiert, dass die Vergütung für die zusätzlichen Stunden dazu diene, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen, die erst bei der geltenden Anzahl von Stunden auftrete. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegt. Die Anhörung ist der erste Schritt, ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
© dpa-AFX | 21.09.2022 13:40

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Beitrag vom 25.09.2022 - 15:16 Uhr
Wie sind bei LH Arbeitszeiten definiert? Wie ist Teilzeit definiert?

Falls sich die Teilzeit auf die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz bezieht, sagt sie nichts über die
zu erbringende Leistung aus. Falls sich die Teilzeit z. B. auf die mittlere off-block Zeit bezieht, muss sich u. U. die Anzahl der Arbeitsstunden nicht ändern.
Teilzeit heisst für mich weniger Zeit beim Arbeitgeber. Falls der Arbeitgeber die AN richtig eingeplant hat. bekommt er auch weniger von TZ-AN als von VZ-AN.
Falls das bei LH anders ist, gibt es dort wohl ein Problem.


Dieser Beitrag wurde am 25.09.2022 16:16 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 24.09.2022 - 17:05 Uhr
Der Unterschied ist, welcher Stundensatz wird nach erreichen der individuellen Grundarbeitszeit bezahlt. Der Vollzeitler geht danach sofort mit 120% weiter, der TZler muss erst bis zu dieser Grenze mit 100% weiterarbeiten um danach auch die 120% usw. zu bekommen.

Ja, OK, danke, das war mein Missverständnis.
Beitrag vom 24.09.2022 - 11:24 Uhr
@ contrail55
Danke für die Einblicke.
Bei unserer Firma ist es auch seit Jahren ein Thema. Wie schon beschrieben, ein ein komplexes und eigentlich für beide Seiten nicht zufriedenstellendes Problem. Ich kann sowohl die Teil- aber auch die Vollzeitler verstehen.
Ich denke mir dann immer, Teilzeit heißt nicht weniger fliegen sondern mehr zu Hause ein. Dafür gibt man Geld ab.
Aber eine kurze Frage: Wird echt auf 80-85h geplant?
Das wären 960 bzw 1020 Stunden im Jahr?! Bei 6 Wochen Urlaub immer noch 840 bzw 873.
Da habe ich ja keine Luft nach oben wenn ich mal mehr Crews brauche.
Ja, das kann dann schon mal vorkommen, dass die Limits vor Jahreseende erreicht werden. Grundsätzlich muss man jedoch unterscheiden, zwischen bezahlungswirksamen Stunden und leistungswirksamen Stunden. Der Plan erstellt wird nach bezahlungswirksam, aber für die Limits gelten nur die leistungswirksamen Stunden. Verschiedene Bodenevents, DH, Kranktage, Urlaub, Bonusstunden bei sehr langer Langstrecke, Bereitschaftsdienste usw. haben keine oder nur teilweise Leistungsrelevanz, werden aber bezahlt und haben einen (oft fiktiven) Wert in der Planerstellung.
Vor Corona waren meine Pläne in der Regel als PII zwischen 76 und 84Std. (84 Stunden waren der Deckel. Darüber ging es nur in Sonderfällen mit Zustimmung der PV und Freiwilligkeit. An die Jahresstundenlimits kam ich nie, da ich durch die Langstrecke einen hohen Anteil an nicht leistungswirksamen Stunden hatte. Später als Trainer spielte das durch die vielen Bodenevents überhaupt keine Rolle mehr.

Dieser Beitrag wurde am 24.09.2022 11:25 Uhr bearbeitet.


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