Medizinischer Notfall
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Boeing 747-8 von Lufthansa muss in Schottland runter

Lufthansa Boeing 747-8
Lufthansa Boeing 747-8, © Lufthansa

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FRANKFURT - Eine Lufthansa-Maschine ist am Donnerstag auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Chicago außerplanmäßig in Schottland gelandet.

Grund war ein medizinischer Notfall an Bord, wie die Lufthansa auf Nachfrage berichtet. Zuvor hatte RTL berichtet. An Bord der Boeing 747-8 waren nach Angaben der Fluggesellschaft 358 Passagiere.

"Aufgrund der medizinisch bedingten Dringlichkeit wurde Luftnotlage erklärt", sagte eine Sprecherin. Durch eine "priorisierte Landung" sollte der Passagier schnellstmöglich einem Notarzt zugeführt werden. Die Boeing 747-8 sei sicher in Glasgow gelandet. "Nach der Versorgung des erkrankten Passagiers und Auftanken des Flugzeuges wird der Flug nach Chicago fortgesetzt."
© dpa-AFX, aero.de | 20.08.2026 15:47

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Beitrag vom 23.08.2026 - 01:37 Uhr
@GB
Wer zahlt in so einem Notfall eigentlich die Kosten?

Die medizinische Behandlung zahlt der Fluggast bzw. dessen Versicherung, für die flugbetriebliche Seite kommt ganz normal die Airline auf.

Zivilrechtliche Ansprüche müssten vertraglich oder deliktisch begründet sein (Verstoß gegen Pflichten aus dem Beförderungsvertrag vs. Verletzung allgemeiner Rechtsgüter zum Nachteil der Fluggesellschaft). Beides ist hier nicht der Fall, sofern der Fluggast die gesundheitliche Notlage nicht vertreten muss. Vertreten muss er sie nur, wenn er sie absichtlich (z.B. durch Trinken bis zum Vollrausch) oder grob fahrlässig (bspw. durch Missachtung ärztlicher Anweisung, keinesfalls eine Flugreise zu unternehmen) herbeigeführt hat.

Jeder Mensch kann zu jeder Zeit ernstlich erkranken. Diese Tatsache gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, und im Umkehrschluss gehört die Möglichkeit, dass ein Fluggast ernstlich erkrankt, zum allgemeinen Betriebsrisiko, mit dem die Fluggesellschaft rechnen muss. Es wäre offensichtlich unbillig, aus der bloßen Erkrankung bereits eine Schadensersatzpflicht gegenüber einem Beförderungsdienstleister abzuleiten, nur weil diesem wirtschaftliche Nachteile entstanden sind.

Warum sollte jemand nicht die Kosten seines Verhaltens tragen, wenn er es könnte, auch wenn dieses Verhalten nicht vorsätzlich erfolgte?

Eine Erkrankung ist kein "Verhalten". Wenn die Erkrankung nicht irgendwie absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, siehe oben, fehlt bereits die Zurechenbarkeit. Wie kann z.B. ein Schlaganfall "Verhalten" sein? Niemand entscheidet sich dazu, einen Schlaganfall zu erleiden.
Beitrag vom 22.08.2026 - 20:26 Uhr
Wer zahlt in so einem Notfall eigentlich die Kosten?

Kurze Gegenfrage, wem würden Sie denn die Kosten auf's Auge drücken, wenn Sie es entscheiden könnten?>

Z.B. der Krankenkasse, oder Reiseversicherung, falls der Gast eine hat. Das eine Airline die 50-100 tsd Euro als Serviceleistung tragen soll, kann ja nun auch nicht der Grundgedanke sein. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man gegen sowas versichert ist. Das Fuel dumping ist zumindest nach meiner Kenntnis bei LH versichert.

Die Krankenkasse oder Auslandskrankenkasse wird nur die Behandlungskosten und ggf. den Rücktransport des Patienten übernehmen.

Die Reiseversicherung, falls es sich um eine Reiseabbruchversicherung handelt, zum Beispiel die Kosten für die Kreuzfahrt am Zielort, die der Patient nicht mehr antreten kann.

Die Kosten für die Zwischenlandung muss wohl oder übel die Airline übernehmen, das ist dann wohl betriebliches Risiko, gegen das sie sich wahrscheinlich ähnliche wie beim Fueldumping (wenn es denn so ist?), versicheren kann.>

Müssen sicher nicht. Haftbar bleibt zunächst mal der Verursacher. Am Boden werden Notarzt und Krankentransporte z.B. auch die Krankenversicherer übernommen. Aber private Haftpflicht wäre vielleicht auch noch eine Variante und ganz am Ende bleibt nur der freiwillige Verzicht der Airline. Ob es da eine rechtliche Verpflichtung der Airline gibt, wage ich mal zu bezweifeln. Falls sie gegen sowas versichert ist stecken die Kosten sicher im Ticketpreis mit drin.
Beitrag vom 22.08.2026 - 10:49 Uhr
Wer zahlt in so einem Notfall eigentlich die Kosten?

Kurze Gegenfrage, wem würden Sie denn die Kosten auf's Auge drücken, wenn Sie es entscheiden könnten?>

Tja, wenn man all das tun würde, was ich tun würde, wenn ich entscheiden könnte, was zu tun wäre, würden manche vielleicht nicht so entscheiden, wie sie tun.


Aber vielleicht gibt das zu denken:

Warum sollte jemand nicht die Kosten seines Verhaltens tragen, wenn er es könnte, auch wenn dieses Verhalten nicht vorsätzlich erfolgte?


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