Anwohnerklagen
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Bundesverwaltungsgericht prüft striktes Nachtflugverbot für BER

Start- und Landebahn Süd
Am 10. Mai 2011 absolvierten die Berliner Flughäfen die abschließenden Beleuchtungstests auf der künftigen Start- und Landebahn Süd. , © Günter Wicker / Ligatur, Berliner Flughäfen

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BERLIN / LEIPZIG - Der neue Hauptstadtflughafen BER beschäftigt heute ab 10 Uhr erneut das Bundesverwaltungs- gericht in Leipzig. Anwohner-Gemeinden und Anrainer kämpfen für ein striktes Nachtflugverbot. Ihnen geht die geplante Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nicht weit genug. Es werden zahlreiche Besucher erwartet, Standortgegner haben um 9 Uhr Proteste vor dem Gericht angekündigt.

Die Leipziger Richter haben auch diesen Mittwoch um 10 Uhr für die mündliche Verhandlung eingeplant. Ein Urteil soll jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden.

Die Bundesrichter befassen sich zum zweiten Mal mit der Nachtflugregelung von Ostdeutschlands größtem Verkehrsprojekt. 2006 hatten sie den geplanten 24-Stunden-Betrieb gekippt. Daraufhin entstand die Regelung, die nun in Leipzig auf dem Prüfstand steht. Sie erlaubt Nachtflüge in den sogenannten Randzeiten zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr. Lediglich zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr soll es keine Starts und Landungen geben. Ausnahmen sind aber möglich für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen auch für Linienflieger.

Kläger sind die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie Anwohner. Aus ihrer Sicht kommt die Gesundheit lärmgeplagter Anrainer zu kurz gegenüber wirtschaftlichen Interessen am Flughafen.

Parallel zum Rechtsstreit erhöhen die Standortgegner den Druck auf die Politik: Die notwendige Zahl der Unterschriften für die erste Stufe des geplanten Volksbegehrens ist nach Angaben der Initiatoren komplett. In Berlin wurden demnach 22 100 Unterschriften gesammelt. In Brandenburg hat die Initiative am Montag 38 100 Unterschriften an Landtagspräsident Gunter Fritsch übergeben.

Notwendig sind jeweils 20 000. Liegen genug gültige Unterschriften vor, müssen sich die Parlamente in beiden Ländern mit dem Anliegen befassen. Schließen sie sich der Initiative nicht an, können die Urheber schließlich ein Volksbegehren starten, für die deutlich mehr Unterschriften erforderlich sind.

Der neue Flughafen soll am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen. Mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren wird er der drittgrößte Airport in Deutschland. Er ersetzt die bestehenden Flughäfen in Tegel und Schönefeld sowie den bereits geschlossenen Flughafen Tempelhof.

In der Region protestieren seit Monaten Anwohner gegen den Flughafen. Auslöser waren Flugrouten-Vorschläge der Deutschen Flugsicherung, die stark von jahrelangen Annahmen abwichen. Auch der inzwischen mit betroffenen Gemeinden gefundene Kompromiss hat noch Gegner. Zudem greifen einige Gemeinden und Anwohner erneut den Planfeststellungsbeschluss an, weil sie sich in der Frage der Flugrouten getäuscht sehen. Auch dazu steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch aus.
© dpa/bb | Abb.: Günter Wicker, Berliner Flughäfen | 20.09.2011 06:50


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