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Viel schwieriger dürfte es aber aus seiner Sicht sein, neue Zeiten derart kurzfristig im Ausland zu bekommen. "In Schanghai zum Beispiel ist es sehr kritisch."
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte am Dienstag ein vorläufiges Nachtflugverbot mit Beginn des Winterflugplans am 30. Oktober verhängt. Danach dürfen zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr in Frankfurt keine Flugzeuge landen oder starten. Im Planfeststellungsbeschluss, über den das Bundesverwaltungsgericht aber noch nicht in letzter Instanz entschieden hat, sind 17 Ausnahmen vorgesehen, die auch fast alle in Anspruch genommen wurden.
Für den Winterflugplan seien im Schnitt 16 Flugbewegungen in der Nacht vergeben worden, die meisten an Lufthansa, sagte Obert. Diese Starts und Landungen müssten nun entweder auf andere Zeiten gelegt werden oder nach Köln oder Leipzig ausweichen, wo nachts geflogen werden dürfe. Er habe alle betroffenen Fluggesellschaften - neben Lufthansa die Night Express, Tui und Condor - angeschrieben und sie aufgefordert, ihre Nachtflüge gemäß VGH-Beschluss umzuplanen, sagte Obert.
Die Stunde vor 23.00 Uhr sei in Frankfurt bereits fast voll besetzt, sagte Obert, der als Flughafenkoordinator für Deutschland die Pläne erstellt. "Probleme gibt es vor allem bei Abflügen." Frühmorgens nach 05.00 Uhr seien dagegen noch Zeiten für Starts und Landungen zu haben. Auch tagsüber gebe es noch Luft.
Als Flughafenkoordinator ist Obert verantwortlich für die Koordinierung und verbindliche Zuteilung von Start- und Landezeiten, sogenannter Slots, an 17 deutschen Verkehrsflughäfen. Er ist direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt. Die Europäische Slotverordnung verlangt, dass der Flughafenkoordinator seinen Aufgaben in "unabhängiger, unparteiischer, diskriminierungsfreier und transparenter Weise" nachkommt.
© dpa-AFX | Abb.: Fraport AG | 12.10.2011 20:00
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