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SriLankan-Pilot betrunken: Maschine blieb in Frankfurt am Boden

SriLankan Airbus A330-300
SriLankan Airbus A330-300, © Airbus S.A.S.
FRANKFURT - Ein Pilot der SriLankan Airlines wollte offenbar volltrunken seinen Langstreckenflug von Frankfurt nach Colombo antreten.

Der Mann sei am Freitag gestoppt worden, nachdem das Kabinenpersonal Alarm geschlagen hatte, berichtete am Sonntag das Portal "hessenschau.de". An Bord des Flugzeugs waren nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport 259 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder.

Der Pilot sei bereits betrunken zum Dienst erschienen, berichtete das Internetportal des Hessischen Rundfunks. Der Mann sei inzwischen vom Dienst suspendiert. Diese Entscheidung sei nach dem Ergebnis eines Alkoholtests gefallen.

Der Flug Nummer UL554 sollte ursprünglich am Freitagnachmittag um 15.20 Uhr von Frankfurt aus Richtung Sri Lanka abheben. "Die Maschine ist nicht gestartet", bestätigte der Fraport-Sprecher.

Der Airbus A330 blieb am Boden. Er verließ Frankfurt erst am Samstagmorgen um 6.35 Uhr. Die Passagiere wurden verpflegt und verbrachten die Nacht in Hotels.

Die Fluggesellschaft entschuldigte sich inzwischen im Internet bei den Passagieren und kündigte Entschädigungen nach europäischem Recht an.
© dpa | 21.08.2016 21:09

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Beitrag vom 25.08.2016 - 01:51 Uhr
Das eine Thema sind die Entschädigungen weil der Flug reichlich verspätet werden musste.
Das andere ist das Problem mit der Sauferei im Cockpit. Ich bin mal gespannt was alles ans Tageslicht gerät wenn man die Kontrollen endlich intensiviert. Auf dieses Verhalten darf es auch nur eine einzige Antwort geben.
Beitrag vom 23.08.2016 - 10:19 Uhr
@VJ 101,

die "Entschädigungsportale" sind doch nur Abzocker.
Da gibt es aber ein offizielles Portal.

Wegen des geringen Streitwertes - im Einzelfall - hat kaum ein Anwalt Lust und Zeit, sich entsprechen zu engagieren. Für die Fluggesellschaft geht es aber immer um viel mehr.
Beitrag vom 23.08.2016 - 07:40 Uhr
Frage an die Experten:
Zahlen die europäischen Airlines die vorgegebene Entschädigung gemäß EU VO 261/2004 oder muß sich der Passagier an eine der (mittlerweile) zahlreichen Entschädigungsportale wenden, die gegen Abtretung von ca. 25% - 30% der Ausgleichszahlung die Ansprüche durchsetzt?


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