Air-Berlin-Insolvenz
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Niki-Insolvenzverwalter stimmen Linie ab

Vueling Airbus A320
Vueling Airbus A320, © Ingo Lang

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BERLIN - Im Tauziehen um die Air-Berlin-Tochter Niki haben die beiden Insolvenzverwalter in Deutschland und Österreich eine enge Kooperation angekündigt.

Damit reagieren sie auf die rechtlich schwierige Sondersituation, dass in beiden Ländern Insolvenzverfahren für den Ferienflieger beantragt wurden.

Niki soll bis zur zweiten Februar-Hälfte verkauft werden und spätestens im März wieder fliegen, kündigten Insolvenzverwalterin Ulla Reisch (Österreich) und der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther (Deutschland) am Dienstag an. Kaufangebote werden bis zum 19. Januar gesammelt.

Der britische IAG-Konzern bekräftigte am Dienstag sein Interesse. Dem Mutterkonzern der spanischen Fluglinie Vueling waren wesentliche Teile der Niki schon zugesagt worden, bevor zusätzlich das Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet wurde. Vueling will bis zu 740 der 1000 Niki-Mitarbeiter übernehmen. Interesse an Niki hat auch die irische Fluggesellschaft Ryanair. Der Niki-Gründer, Ex-Rennfahrer Niki Lauda, hat ein Angebot angekündigt.

Reisch und Flöther kündigten an, dass über den Verkauf Ende Januar der vorläufige Gläubigerausschuss in Deutschland und der Gläubigerausschuss in Österreich entscheiden werden. "Die Unterschrift beider Insolvenzverwalter gewährleistet dabei dem Erwerber Rechtssicherheit für den Vollzug des Kaufvertrages."

Aus der deutschen Insolvenzmasse solle das erforderliche Geld fließen, um den Geschäftsbetrieb von Niki aufrechtzuerhalten, hieß es. Dafür hatte IAG Ende Dezember bis zu 16,5 Millionen Euro zugesagt. Ob dieses Geld schon aufgebraucht ist, blieb am Dienstag zunächst offen.
© dpa-AFX, aero.de | 16.01.2018 13:18

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Beitrag vom 17.01.2018 - 13:04 Uhr
@fbwlaie Dsr BGH wird die Entscheidung des LG Berlin bestätigen.
Beitrag vom 17.01.2018 - 12:04 Uhr
Leider hat Franzke sich bei der Bewertung nur auf das Formale beschränkt - Führung der Geschäfsbücher. Er hat nicht die wirtschaflichen Interessen in D und in AT gegeneinander aufgerechnet.
Falls Lackmann sein operatives Büro (plus MA) nur in Berlin und in Österreich nur ein Büro zum Umleiten der Post und zur Buchführung hatte, könnte man vielleicht auch anders argumentieren.
Deshalb ist die Entscheidung des BGHs sehr wichtig.
Beitrag vom 17.01.2018 - 09:58 Uhr
@A320Fam
Ich teile die juristische Beurteilung des Herrn Franzke.

In der Ankündigung der österreichischen Insolvenzverwalterin, die im Gegensatz zum deutschen vorläufigen Insolvenzverwalter, eine wesentlich stärkere Stellung hat, nur die, durch die deutsche Vorprüfung (von einem unzuständigen Gremium), für die Endrunde zugelassenen Bieter, erneut zuzulassen, liegt eine unzulässige Einschränkung anderer Interessenten.

Da es sich um eine neues Hauptverfahren handelt, müssen alle Interessenten neu eine Chance haben. Auch solche, die nicht geboten haben, weil sie ein Spiel mit gezinkten Karten vermutet hatten.

Folglich bietet Ryanair jetzt mit. In diesem Chaos bieten sich Schadensersatzklagen geradezu an. Letzteres ist eine beliebte Aktivität von Beteiligungsgesellschaften. Man wird sehen.


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