Beitrag vom 17.09.2026 - 16:49 Uhr
"der seit der Gewalttat nicht ausreiste": Nett von ihm, dass er blieb und so die deutschen Behörden nach mehreren Tagen Bedenkzeit davon überzeugen konnte, ihm vorübergehend eine Bleibe zu verschaffen, und beeindruckend, wie schnell heutzutage notwendige Entscheidungen getroffen werden können.
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:03 Uhr
Gegen solches Gesindel helfen nur drakonische Strafen, die schon beim Begriff BER Gitterstäbe assoziieren. Es ist genug mit der Nachsicht gegenüber Pöbel, Pack und Proleten. Dieses Gesindel versteht nur eine Sprache - die der ganz harten Konsequenzen.
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:03 Uhr
Gegen solches Gesindel helfen nur drakonische Strafen, die schon beim Begriff BER Gitterstäbe assoziieren. Es ist genug mit der Nachsicht gegenüber Pöbel, Pack und Proleten. Dieses Gesindel versteht nur eine Sprache - die der ganz harten Konsequenzen.
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:31 Uhr
"der seit der Gewalttat nicht ausreiste": Nett von ihm, dass er blieb und so die deutschen Behörden nach mehreren Tagen Bedenkzeit davon überzeugen konnte, ihm vorübergehend eine Bleibe zu verschaffen, und beeindruckend, wie schnell heutzutage notwendige Entscheidungen getroffen werden können.
Nun: an anderer Stelle wird berichtet, dass der Mann noch vor Ort in Gewahrsam (festgenommen) wurde. Die Formulierung im "aero" ist daher zumindest mißverständlich.
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:34 Uhr
Gegen solches Gesindel helfen nur drakonische Strafen, die schon beim Begriff BER Gitterstäbe assoziieren. Es ist genug mit der Nachsicht gegenüber Pöbel, Pack und Proleten. Dieses Gesindel versteht nur eine Sprache - die der ganz harten Konsequenzen.
Wer ‚Pöbel, Pack und Proleten‘ schreibt, entlarvt sich selbst als das, was er bekämpfen will: ein demokratiefeindlicher Hetzer. Drakonische Strafen und Gitterstäbe als Allheilmittel zu fordern, ist kein Programm, sondern der Ruf nach dem Ausnahmezustand. Mit solchen Parolen disqualifiziert man sich selbst
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:50 Uhr
"der seit der Gewalttat nicht ausreiste": Nett von ihm, dass er blieb und so die deutschen Behörden nach mehreren Tagen Bedenkzeit davon überzeugen konnte, ihm vorübergehend eine Bleibe zu verschaffen, und beeindruckend, wie schnell heutzutage notwendige Entscheidungen getroffen werden können.
Nun: an anderer Stelle wird berichtet, dass der Mann noch vor Ort in Gewahrsam (festgenommen) wurde. Die Formulierung im "aero" ist daher zumindest mißverständlich.
Steht doch genau so im Artikel hier.
"Der Flughafen teilte mit, die alarmierte Bundespolizei und die Flughafensicherheit seien binnen kurzer Zeit vor Ort gewesen. Die Bundespolizei habe den Angreifer in Gewahrsam genommen."
Aber aus einer Gewahrsame kann man auch schnell wieder entlassen werden, wenn kein Haftgrund vorliegt. Das wurde hier offensichtlich gemacht, bis von "gefährlicher Körperverletzung" auf "versuchten Totschlag" hochgestuft wurde. Daher jetzt der Haftbefehl. Auch eine gefährliche Körperverletzung reicht eben nicht grundsätzlich aus, dass man direkt in den Knast kommt.
Von daher ist es auch bei aero nicht mißverständlich formuliert.
Beitrag vom 17.09.2026 - 17:55 Uhr
"der seit der Gewalttat nicht ausreiste": Nett von ihm, dass er blieb und so die deutschen Behörden nach mehreren Tagen Bedenkzeit davon überzeugen konnte, ihm vorübergehend eine Bleibe zu verschaffen, und beeindruckend, wie schnell heutzutage notwendige Entscheidungen getroffen werden können.
Nun: an anderer Stelle wird berichtet, dass der Mann noch vor Ort in Gewahrsam (festgenommen) wurde. Die Formulierung im "aero" ist daher zumindest mißverständlich.
Steht doch genau so im Artikel hier.
"Der Flughafen teilte mit, die alarmierte Bundespolizei und die Flughafensicherheit seien binnen kurzer Zeit vor Ort gewesen. Die Bundespolizei habe den Angreifer in Gewahrsam genommen."
Aber aus einer Gewahrsame kann man auch schnell wieder entlassen werden, wenn kein Haftgrund vorliegt. Das wurde hier offensichtlich gemacht, bis von "gefährlicher Körperverletzung" auf "versuchten Totschlag" hochgestuft wurde. Daher jetzt der Haftbefehl. Auch eine gefährliche Körperverletzung reicht eben nicht grundsätzlich aus, dass man direkt in den Knast kommt.
Von daher ist es auch bei aero nicht mißverständlich formuliert.
Ja, stimmt. Nehme ich zurück. Ich fand nur den Unterton beim Beitrag von @GB seltsam. So wie es gelaufen ist, funktioniert nun mal ein Rechtsstaat. Manchmal eben langsam.
Dieser Beitrag wurde am 17.09.2026 17:59 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 17.09.2026 - 19:27 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Beitrag vom 18.09.2026 - 00:41 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37468/umfrage/opfer-von-totschlag-und-toetung-auf-verlangen-in-deutschland/ Beitrag vom 18.09.2026 - 08:01 Uhr
und kaum kommt man mit Fakten: still ruht der See! Besten Dank an @FloCo!!
Beitrag vom 18.09.2026 - 16:14 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37468/umfrage/opfer-von-totschlag-und-toetung-auf-verlangen-in-deutschland/
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
Das hat im Übrigen auch nichts mit irgendeiner politischen Präferenz zu tun. Solche Unterstellungen sind einfach nur polemisch. Aber das ist ja hier bedauerlicherweise der neue Standard.
Beitrag vom 18.09.2026 - 18:42 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37468/umfrage/opfer-von-totschlag-und-toetung-auf-verlangen-in-deutschland/
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
Das hat im Übrigen auch nichts mit irgendeiner politischen Präferenz zu tun. Solche Unterstellungen sind einfach nur polemisch. Aber das ist ja hier bedauerlicherweise der neue Standard.
Klassiker, jetzt sind die Statistiken falsch und nicht aussagekräftig. Es ist so durchschaubar. *gähn*
Schade, dass so viele Menschen trotzdem auf diese Masche reinfallen
Beitrag vom 18.09.2026 - 19:23 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37468/umfrage/opfer-von-totschlag-und-toetung-auf-verlangen-in-deutschland/
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
Das hat im Übrigen auch nichts mit irgendeiner politischen Präferenz zu tun. Solche Unterstellungen sind einfach nur polemisch. Aber das ist ja hier bedauerlicherweise der neue Standard.
Klassiker, jetzt sind die Statistiken falsch und nicht aussagekräftig. Es ist so durchschaubar. *gähn*
Schade, dass so viele Menschen trotzdem auf diese Masche reinfallen
Sie können sich bei Interesse thematisch damit befassen...
oder einfach der Statistik glauben.
Ist mir ehrlich gesagt egal. Ich weise nur darauf hin.
Beitrag vom 18.09.2026 - 21:00 Uhr
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
"Sie wissen nicht, wovon Sie reden" ist bemerkenswert selbstbewusst – insbesondere dann, wenn anschließend keine belastbaren Belege, sondern nur zwei pauschale Behauptungen folgen.
"Der Aussagewert der PKS ist näherungsweise null."
Das ist keine Analyse, sondern eine Behauptung mit eingebautem Totalausfall. Die PKS hat bekannte methodische Grenzen. Sie erfasst nicht das gesamte Kriminalitätsgeschehen, sondern das polizeilich bekannt gewordene und erfasste Hellfeld. Daraus lässt sich seriös über Aussagegrenzen sprechen – aber nicht darüber, dass eine bundesweit nach einheitlichen Kriterien geführte Statistik praktisch wertlos sei.
"Sachverhalte werden massenhaft falsch erfasst."
Dann sollte es ja ein Leichtes sein, das zu belegen. Welche Sachverhalte? Welche Erfassungsvorschrift? Welche Fehlerquote? Welche Untersuchung weist nach, dass die Fehler tatsächlich "massenhaft" auftreten? Genau hier wird es auffällig dünn.
Denn der entscheidende Unterschied lautet: Eine Statistik kritisieren kann jeder. Nachweisen, dass sie systematisch und in relevantem Umfang falsche Ergebnisse produziert, ist etwas anderes.
Wer erst die Daten pauschal für wertlos erklärt und anschließend die angeblich massenhafte Falscherfassung mit eben dieser pauschalen Erklärung "belegt", dreht sich argumentativ im Kreis.
Kurz: Methodische Grenzen sind kein Freibrief, unbelegte Behauptungen als Statistik-Kritik zu verkaufen. Wer den Aussagewert einer Statistik derart grundsätzlich verwerfen will, sollte mehr mitbringen als bloß die Gewissheit, dass die eigene Behauptung schon stimmen wird.
Beitrag vom 18.09.2026 - 21:17 Uhr
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
"Sie wissen nicht, wovon Sie reden" ist bemerkenswert selbstbewusst – insbesondere dann, wenn anschließend keine belastbaren Belege, sondern nur zwei pauschale Behauptungen folgen.
"Der Aussagewert der PKS ist näherungsweise null."
Das ist keine Analyse, sondern eine Behauptung mit eingebautem Totalausfall. Die PKS hat bekannte methodische Grenzen. Sie erfasst nicht das gesamte Kriminalitätsgeschehen, sondern das polizeilich bekannt gewordene und erfasste Hellfeld. Daraus lässt sich seriös über Aussagegrenzen sprechen – aber nicht darüber, dass eine bundesweit nach einheitlichen Kriterien geführte Statistik praktisch wertlos sei.
"Sachverhalte werden massenhaft falsch erfasst."
Dann sollte es ja ein Leichtes sein, das zu belegen. Welche Sachverhalte? Welche Erfassungsvorschrift? Welche Fehlerquote? Welche Untersuchung weist nach, dass die Fehler tatsächlich "massenhaft" auftreten? Genau hier wird es auffällig dünn.
Denn der entscheidende Unterschied lautet: Eine Statistik kritisieren kann jeder. Nachweisen, dass sie systematisch und in relevantem Umfang falsche Ergebnisse produziert, ist etwas anderes.
Wer erst die Daten pauschal für wertlos erklärt und anschließend die angeblich massenhafte Falscherfassung mit eben dieser pauschalen Erklärung "belegt", dreht sich argumentativ im Kreis.
Kurz: Methodische Grenzen sind kein Freibrief, unbelegte Behauptungen als Statistik-Kritik zu verkaufen. Wer den Aussagewert einer Statistik derart grundsätzlich verwerfen will, sollte mehr mitbringen als bloß die Gewissheit, dass die eigene Behauptung schon stimmen wird.
Die Annahme, daß ich Ihre Beiträge noch lese, finde ich wiederum bemerkenswert selbstbewußt.