Community / Allgemeines aus der Luftfahrtbranche / Entschädigung bei Flugumleitung

Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 04.09.2022 - 12:37 Uhr
Usereisenbart
User (186 Beiträge)
Ich hätte eine Frage an die Fachleute hier im Forum.

Meine Eltern wollten gestern von Montreal nach Frankfurt zurückfliegen LH 479. Zunächst musste der Flieger wegen eines medizinischen Notfalls in Island landen. Dann schafften es die Piloten nicht mehr nach Frankfurt und sind in Köln gelandet. Meine Eltern haben nun den Fahrdienst, der sie von Frankfurt ins Saarland bringen soll nach Köln umordern können. Dieser bringt sie nun nachhause (nebenbei, meine Eltern sind 85 und 82)
Wir haben nun eine Mail von Lufthansa bekommen, dass wir drei Alternativen hätten: Änderung annehmen (mit Möglichkeit der Kompensation, Stornieren oder umbuchen) Letzteres fällt weg, 1 und 2 würde passen. Weiss jemand hier, was die sinnvollste Option wäre?
Beitrag vom 04.09.2022 - 15:04 Uhr
UserNur_ein_Y_PAX
User (672 Beiträge)
Ich hab da ein kleines Verständnisproblem. Die Eltern sind, wie ich es lese, mittlerweile in Köln gelandet? Was soll da nachträglich stornieren oder umbuchen bringen?
Beitrag vom 04.09.2022 - 15:17 Uhr
Usereisenbart
User (186 Beiträge)
Daher verstehe ich auch nicht, warum sie die drei Alternativen bekommen habe. Jedoch, so wie ich es verstehe, wenn ich der Änderung des Reiseplans zustimme (Option 1), bin ich mir nicht sicher, ob meine Eltern die zusätzlichen Kosten (Abholservice muss von Frankfurt nach Köln usw.) erstattet bekomme. Zudem steht in der Mail, dass der Flug gecancelt sei. Vertehe ich auch nicht. Bei Option zwei, Stornieren oder Umbuchen, steht, dass man dazu berechtigt sei, wenn der Flug mit mehr als zwei Stunden Verspätung ankommt (Der Flug kam mit mehr als 3 Stunden Verspätung an.
Ich habe gehofft, dass hier jemand ist, der diese (offenkundige Standartmail) richtig einordnen kann

Hier der genaue Wortlaut (Option drei "Stornieren" fällt offenkundig weg)


Option 1
Ich nehme die Änderung meines Reiseplans an.
Ist nur eine Alternative für einen Teil Ihrer geplanten Reise verfügbar und Sie möchten trotzdem reisen, können Sie nach Ihrer Reise eine anteilige Erstattung Ihres Ticketpreises anfordern.
Änderung annehmen
Option 2
Ich möchte eine Rückerstattung beantragen
Wir stornieren Ihre Buchung und erstatten den Ticketpreis. Sie können eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich aufgrund einer Flugplanänderung die Abflugs- und/oder Ankunftszeit um zwei Stunden oder mehr verschiebt.


Dieser Beitrag wurde am 04.09.2022 15:20 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 04.09.2022 - 16:02 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2261 Beiträge)
Daher verstehe ich auch nicht, warum sie die drei Alternativen bekommen habe. Jedoch, so wie ich es verstehe, wenn ich der Änderung des Reiseplans zustimme (Option 1), bin ich mir nicht sicher, ob meine Eltern die zusätzlichen Kosten (Abholservice muss von Frankfurt nach Köln usw.) erstattet bekomme. Zudem steht in der Mail, dass der Flug gecancelt sei. Vertehe ich auch nicht. Bei Option zwei, Stornieren oder Umbuchen, steht, dass man dazu berechtigt sei, wenn der Flug mit mehr als zwei Stunden Verspätung ankommt (Der Flug kam mit mehr als 3 Stunden Verspätung an.
Ich habe gehofft, dass hier jemand ist, der diese (offenkundige Standartmail) richtig einordnen kann

Hier der genaue Wortlaut (Option drei "Stornieren" fällt offenkundig weg)


Option 1
Ich nehme die Änderung meines Reiseplans an.
Ist nur eine Alternative für einen Teil Ihrer geplanten Reise verfügbar und Sie möchten trotzdem reisen, können Sie nach Ihrer Reise eine anteilige Erstattung Ihres Ticketpreises anfordern.
Änderung annehmen
Option 2
Ich möchte eine Rückerstattung beantragen
Wir stornieren Ihre Buchung und erstatten den Ticketpreis. Sie können eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich aufgrund einer Flugplanänderung die Abflugs- und/oder Ankunftszeit um zwei Stunden oder mehr verschiebt.

Mein Tip:
gehen Sie auf gar keine der genannten Optionen ein.
Alle drei treffen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt eigentlich nicht zu.

Falls Sie eine Email Adresse haben an die Sie (auf diese Email) antworten können:

- Scannen Sie die Kosten- Belege für die Umbuchung der Heimfahrt von Köln (statt Frankfurt) ein und fordern Sie deren Erstattung.
- verweisen Sie auf die EU Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte)
-Sie können, falls Ihre Eltern zusätzlich Aufwendungen durch die Verspätung und den anderen Ankunftsort für Verpflegung und / oder Unterkunft (Hotel) hatten, diese ebenfalls zur Erstattung einreichen. Auch das steht Ihren Eltern zu (falls die Airline nicht selbst für diese Leistungen gesorgt hat).
- Sie können sogar versuchen, wegen der Verspätung von über 3 Stunden und der Ankunft am 'falschen' Zielort, eine Entschädigung von € 600,00 pro Person einzufordern.
Allerdings ist hierbei die Rechtslage nicht ganz eindeutig, da der, alles auslösende Zwischenstopp (medizinischer Notfall), m.E. als höhere Gewalt zu bewerten ist. Für solche kann eine Airline nicht haftbar gemacht werden.
Wie das allerdings durch den 'falschen' Ankunftsort (gebucht war Frankfurt und nicht Köln) aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Versuchen sollten Sie es auf alle Fälle.

Wichtig:
schicken Sie das ganze zusätzlich per Einschreiben/Rückschein mit der Post an die Airline (Customerservice).
Aber als Kopie, nie die Original (z.B. Ticket, Kostenbelege usw.) aus der Hand geben.

Wünsche viel Erfolg.
Beitrag vom 04.09.2022 - 18:07 Uhr
Usereisenbart
User (186 Beiträge)


Mein Tip:
gehen Sie auf gar keine der genannten Optionen ein.
Alle drei treffen auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt eigentlich nicht zu.

Falls Sie eine Email Adresse haben an die Sie (auf diese Email) antworten können:

- Scannen Sie die Kosten- Belege für die Umbuchung der Heimfahrt von Köln (statt Frankfurt) ein und fordern Sie deren Erstattung.
- verweisen Sie auf die EU Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte)
-Sie können, falls Ihre Eltern zusätzlich Aufwendungen durch die Verspätung und den anderen Ankunftsort für Verpflegung und / oder Unterkunft (Hotel) hatten, diese ebenfalls zur Erstattung einreichen. Auch das steht Ihren Eltern zu (falls die Airline nicht selbst für diese Leistungen gesorgt hat).
- Sie können sogar versuchen, wegen der Verspätung von über 3 Stunden und der Ankunft am 'falschen' Zielort, eine Entschädigung von € 600,00 pro Person einzufordern.
Allerdings ist hierbei die Rechtslage nicht ganz eindeutig, da der, alles auslösende Zwischenstopp (medizinischer Notfall), m.E. als höhere Gewalt zu bewerten ist. Für solche kann eine Airline nicht haftbar gemacht werden.
Wie das allerdings durch den 'falschen' Ankunftsort (gebucht war Frankfurt und nicht Köln) aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Versuchen sollten Sie es auf alle Fälle.

Wichtig:
schicken Sie das ganze zusätzlich per Einschreiben/Rückschein mit der Post an die Airline (Customerservice).
Aber als Kopie, nie die Original (z.B. Ticket, Kostenbelege usw.) aus der Hand geben.

Wünsche viel Erfolg.

Vielen Dank für die umfassende Antwort und die Zeit, die Sie investiert haben. Dann werde ich es wohl so machen, dass ich die Belege des Taxis einreiche. Eine zusätzliche Entschädigung streben meine Eltern nicht an. Es war ein medizinischer Notfall und nach der Aussage des Piloten ging es wohl der Frau im Krankenhaus schnell besser. Darauf kommt es an. Meine Eltern meinten zudem, dass auch alles sehr transparent und kundenfreundlich ablief. Solche Dinge passieren nun einmal und Lufthansa hat hier alles getan, was möglich war, auch wenn er ärgerlich war, dass am Ende ein paar Minuten Flugzeit Ursache für die zweite außerplanmäßige Landung war. Aber auch da gilt: Zuerst kommt die Sicherheit und Regeln sind nun mal Regeln. Der Pilot wäre sicher auch lieber in Frankfurt gelandet.

Nochmals vielen Dank!