Beitrag vom 25.08.2018 - 15:26 Uhr
Beitrag vom 25.08.2018 - 16:51 Uhr
Aber da es Flugzeuge gibt, die ein Zurückrollen mit Schubumkehr erlauben. (Vorallem in der Militärfliegerei und aber auch in Russland) ist dies ja keine offensichtliche Fehlnutzung, sondern eine die man schon explizit ausschließen muss, weil man eben sonst haftbar sein könnte.
Ich habe im Übrigen schoneinmal ein Memorandum zum Certification von Schubumkehr und Motoren gefunden.
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/certification-docs-certification-memorandum-'final'-EASA-CM-PIFS-002-Issue-01_Approval-of-Engine-Use-with-a-Thrust-Reverser_PUBL.pdf
Wobei laut Memorandum ja die Logik ist "thrust reverser" muss beantragt werden und durch Tests freigegeben werden. Sonst ist die Nutzung verboten.
Wenn demnach für die B757 kein Powerback-Zulassung beantragt wird, gibt es keine und die Nutzung ist automatisch verboten. Schlüssige Rechtsfolgekette.
Besten Dank für die Info.
Zum "jetzt wird es abstrus" in Beantwortung von fblaies Frage kann ich mir jetzt Folgendes nicht verkneifen: ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass man von abstrusen Fragen recht oft besonders viel lernen kann. Auch von mir besten Dank für die Beantwortung.
Beitrag vom 27.09.2018 - 12:31 Uhr
Beitrag vom 12.10.2018 - 09:18 Uhr
Ob es Bauvorschriften hierzu gibt, weiß ich nicht.
Gerade die Start-/Landebahnen (und dementsprechend auch die Rollbahnen) können durchaus eine nicht unbeachtliche Steigung/Gefälle aufweisen. Dies ist auch auf den Flugplatzkarten verzeichnet. Extreme Steigungen/Gefälle von z.B. 12% in Lukla (LUA/VNLK) sind aber eher selten. Wobei auch da die Abstellflächen eben sind.
Dein Denkfehler ist folgender: Das Zurückrollen wäre mit Gefälle natürlich einfacher. Nur: Dann müsste man entsprechen Power geben um auf Position zu rollen (und der Düsen-/Propellerstrahl nach hinten kann dann mächtig Schaden anrichten).
Keile gegen wegrollen von der Position sind zwar effektiv, aber wenn das Flugzeug voll drinnensteht, dann müsste man auch erst mal den Keil entlasten. Es gibt auch Vorschriften, dort z.b. nachzulesen.
Und im Übrigen könnten auch noch Rollkoffer und sonstige Anhänger infolge der Schräge den Abgang machen. Oder auch Flugzeuge, wenn man den Keil nicht gleich oder nicht richtig unterlegt (wobei das ggf. noch bei laufenden Turbinen passieren müsste).
Unter dem Strich werden daher die Positionen so eben gebaut, dass da nichts von allein losrollen kann.[/color]
Es gibt doch auch entsprechende Vorschriften für Flughäfen und damit auch die Lande- udn Startbahnen oder nicht? Würde mich ja mal brennend interessieren, wo man diese als Laie nachlesen kann...
Dieser Beitrag wurde am 12.10.2018 09:20 Uhr bearbeitet. Beitrag vom 12.10.2018 - 10:26 Uhr