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Beitrag 16 - 30 von 45
Beitrag vom 13.08.2026 - 17:27 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Es stimmt nicht was sie sagen. Ihr Handy und Tablet, Ereader usw dürfen sie sogar an Bord mit dem USB Anschluss am Sitz laden...

Sorry, mein Fehler, ich rede natürlich vom Laden mit Powerbanks, um die es in diesem Beitrag ja ging. Nebenbei: Die Powerbank darfst Du am Sitz-USB übrigens auch nicht aufladen.


Aber Hausrecht erlaubt den Airlines auch nicht alles. ...

Nicht alles, aber fast alles, genau wie am Boden mit (echtem) Hausrecht möglich ist. Alles was sicherheitsbedingt sich zumindest strittig ist, wird sicher in keinem Gerichtsverfahren der Welt den Fluggesellschaften 'aufgezwungen'.


Genau wie Gebühren beim vergessen vom einem Papierausdruck oder Benutzungsgebühren für Toiletten.

Da ist der schmale Grat zwischen kostenlosem Service und Zusatzumsatz ist aber haarfein, denke mal an Toilettengebühren an Rastplätzen.

Dieser Beitrag wurde am 13.08.2026 17:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.08.2026 - 17:49 Uhr
Usermenschmeier
User (960 Beiträge)

Sorry, mein Fehler, ich rede natürlich vom Laden mit Powerbanks, um die es in diesem Beitrag ja ging. Nebenbei: Die Powerbank darfst Du am Sitz-USB übrigens auch nicht aufladen.


Hat auch niemand behauptet


Nicht alles, aber fast alles, genau wie am Boden mit (echtem) Hausrecht möglich ist. Alles was sicherheitsbedingt sich zumindest strittig ist, wird sicher in keinem Gerichtsverfahren der Welt den Fluggesellschaften 'aufgezwungen'.

Auch das stimmt nicht. Da die Airline eine Beförderungsgebühr erhoben hat und damit einher geht auf gewisse Rechte zu verzichten. Was auf sie und ihre Wohnung Grundstück usw nicht zutreffend ist.

Und eine Sicherheitsdebatten bei Kopfhörern verlieren sie gegen das erlaubte Handy Tablet usw.

Und die sind ja sogar erwünscht da Bordkarten usw in den Apps bevorzugt verwendet werden sollen und damit die akzeptierte Gefahr größer ist als die jetzt verbotene.


Da ist der schmale Grat zwischen kostenlosem Service und Zusatzumsatz ist aber haarfein, denke mal an Toilettengebühren an Rastplätzen.

Das ist auch kein Argument da sie die Straßen nicht bezahlen wie ein Flugticket.

Beitrag vom 13.08.2026 - 17:57 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Recht auf Beförderung ja, aber nicht auf bedingungslose Mitnahme von allem an Transportgut, ohne welches der Kunde meint, nicht leben zu können.

Es braucht keine Sicherheitsdebatten, denn -wie gesagt- was sicher genug ist, bestimmt die Airline, nicht der Kunde (oder Datenblätter aus Fernost).

Und ja, auch auf die Toiletten hast Du eigentlich Anspruch bei Verzehr von Lebensmitteln, aber das klappt an Rastplätzen ja nicht. Deshalb wird da mit diesen unsinnigen Kaufgutscheinen getrickst. ;-)
Beitrag vom 13.08.2026 - 18:04 Uhr
Usermenschmeier
User (960 Beiträge)
Natürlich gibt es Bedingungen..

Aber jedes Verbot muss genau, logisch und nachvollziehbar begründet werden.. und durchsetzbar sein

Und das ist immer so in der Luftfahrt.

Wenn die Dinger jetzt massenhaft Abbrennen würden. Aber es gibt, anders als bei Powerbanks, diese Häufung eben nicht. Und die Konsequenzen sind beherrschbarer.

Wenn sie die Dinger verbieten wollen, werden auch Handys verboten. Und dann bricht den Airlines so einiges teilweise inkl ihrem Entertainment weg.

Gruß aus Braunschweig
Beitrag vom 13.08.2026 - 18:15 Uhr
Usermenschmeier
User (960 Beiträge)
Und anschließend.

Die Airline bestimmt nicht was sicher genug ist. Das machen die Luftfahrtbehörden. Und das schon immer.

Nur diese können ein Verbot anordnen.

Da es nur ein Verbot für Powerbanks gibt, deklariert Swiss die Ladegehäuse als solche. Das ist aber wackelig, da Powerbanks,.gemäß Definition.der IATA zur Ladung externer Geräte gedacht sind und das universell. Das sind diese Ladecases ja nicht. Das passiert intern ohne Zusätzliches Equipment wie USB Kabel usw. Was die Hauptfehlerquellen ausschließt
Beitrag vom 14.08.2026 - 12:13 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Natürlich kann die ICAO, IATA, die FAA oder die TSA Gegenstände verbieten oder zumindest Empfehlungen aussprechen. Gerade letztere macht die NTSB nach jedem Vorfall. Die Umsetzung obliegt dann aber den Fluggesellschaften und diese machen das eben nicht alle gleich.

Und das alles bedeutet nicht, dass Fluggesellschaften nicht weitere Gegenstände verbieten dürfen und alles andere transportieren MÜSSEN. Wie kommt Ihr auf so einen Unsinn?

Und nochmal: Das Ladecase ist im technischen Sinne eine Powerbank. Da könnt Ihr Euch gerne vor Gericht mit einer Airline streiten. Was meint ihr wohl, wird ein Sachverständiger sagen? Das Case ist nur ein Energiespeicher ohne eigene Funktion, der ausschließlich darauf ausgelegt ist, seine elektrische Ladung an einen akkubetriebenen Verbraucher (in diesem Fall die Ohrpömpel) weiterzugeben. Natürlich ist das analog eine Powerbank und wenn Ihr Euch auf den Kopf stellt.

PS: Und wie oft das auftritt (von wegen 'massenhaft') ist auch völlig nebensächlich, denn jedes einzelne Mal kostet die Fluggesellschaft -je nach Verlauf- schnell mehr als hunderttausend Euro. Viel Spaß bei der Argumentation mit 'das kommt doch nur selten vor'.

Dieser Beitrag wurde am 14.08.2026 12:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.08.2026 - 12:48 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4475 Beiträge)
Natürlich kann die ICAO, IATA, die FAA oder die TSA Gegenstände verbieten oder zumindest Empfehlungen aussprechen. Gerade letztere macht die NTSB nach jedem Vorfall. Die Umsetzung obliegt dann aber den Fluggesellschaften und diese machen das eben nicht alle gleich.

Und das alles bedeutet nicht, dass Fluggesellschaften nicht weitere Gegenstände verbieten dürfen und alles andere transportieren MÜSSEN. Wie kommt Ihr auf so einen Unsinn?

Und nochmal: Das Ladecase ist im technischen Sinne eine Powerbank. Da könnt Ihr Euch gerne vor Gericht mit einer Airline streiten. Was meint ihr wohl, wird ein Sachverständiger sagen? Das Case ist nur ein Energiespeicher ohne eigene Funktion, der ausschließlich darauf ausgelegt ist, seine elektrische Ladung an einen akkubetriebenen Verbraucher (in diesem Fall die Ohrpömpel) weiterzugeben. Natürlich ist das analog eine Powerbank und wenn Ihr Euch auf den Kopf stellt.

PS: Und wie oft das auftritt (von wegen 'massenhaft') ist auch völlig nebensächlich, denn jedes einzelne Mal kostet die Fluggesellschaft -je nach Verlauf- schnell mehr als hunderttausend Euro. Viel Spaß bei der Argumentation mit 'das kommt doch nur selten vor'.

Da können Sie sich auf den 'Kopf stellen':
klar darf LX alles mögliche verbieten, das liegt in ihrem Ermessen, aber Sie muss das VORHER (vor der finalen Buchung) ihren potentiellen PAXen anzeigen/ mitteilen, so wie eben z.B. auch die Regeln für das Handgepäck. Damit man ggfls. auf die Buchung bei LX verzichtet und wo anders buchen kann.
Beitrag vom 14.08.2026 - 12:55 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Ja und? Da steht POWERBANK in den Beförderungsbedingungen. Nur weil Ihr Spezis meint, dass ein Ladecase keine Powerbank ist und Google das auch nicht explizit so definiert, seid Ihr im Recht?

Wie gesagt, geht vor Gericht, nachdem der Kapitän Euch (zu Recht) des Flugzeugs verwiesen hat. Viel Spaß.
Beitrag vom 14.08.2026 - 13:12 Uhr
UserEricM
User (7319 Beiträge)
Das Case ist nur ein Energiespeicher ohne eigene Funktion, der ausschließlich darauf ausgelegt ist, seine elektrische Ladung an einen akkubetriebenen Verbraucher (in diesem Fall die Ohrpömpel) weiterzugeben.

Da Sie selbst "Case" nutzen um klarzumachen, was Sie meinen, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass Sie das Hauptproblem verstanden haben.

Aber am Punkt Funktion liegt wahrscheinlich Ihr Missverständnis: Der Case hat durchaus weitere Funktionen: Er schützt die Ohrhörer und dient als Aufbewahrung, daher ja "Case" / Schachtel.

Letztendlich geht es bei Regeln ja darum, das jeder weiß was er tun darf und was nicht.
Und wenn die Swiss meint, dass neben Powerbanks auch Ladecases für In-Ears an Bord nicht benutzt werden dürfen, dann muss sie das zumindest auch so klar mitteilen, dass das jeder versteht.

Also sollte sie neben Powerbanks auch die Benutzung von In-Ears klar regeln, statt im Geheimen eigene Listen der betroffenen Geräte festzulegen und erst nach einem Vorfall darauf zu verweisen, was eigentlich gemeint war.

Dieser Beitrag wurde am 14.08.2026 13:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.08.2026 - 13:22 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Das Ding ist ja nicht eckig, sondern rund, also ganz klar keine Powerbank! ????????
Beitrag vom 14.08.2026 - 13:44 Uhr
Usermenschmeier
User (960 Beiträge)
Na wenn Sie jetzt schon unsachlich und laut werden, vielleicht sollten sie sich mal im Forum umhören, wen sie hier als Spezie bezeichnen.
Wobei wenn Sie das so sagen, war ich tatsächlich mal verantwortlicher "Spezie" für Regeln und deren Umsetzung in der Luftfahrt. ;-) und in dem Zusammenhang auch das eine oder andere Mal als Experte bzw. Sachverständiger vor Gericht. Also davor hätte ich nun die wenigste Angst. Mal abgesehen davon, dass ich meine Ohrhörer sowieso nur eine begrenzte Zeit nutze wenn ich fliege. Und keine Ladung brauchen würde. Mir persönlich geht diese Anweisung daher und weil ich eh nicht Swiss fliege (Liegt einfach nie auf meinen Routen) ziemlich am Allerwertesten vorbei. Ich schätze nur, wie hier schon seit vielen Jahren, die Mitteilung gegen die Praxis der Gesetzgebung in der Luftfahrt ein.

Diese "Regel" ist einfach nicht umsetzbar, und auch wenn sie jetzt noch lauter schreien, wird sie es nicht. Man darf, auch nach LX Lesart, die Cases mitnehmen und soll die Kopfhörer darin aufbewahren, damit sie nicht in die Sitze rutschen, man darf sie aber nicht laden. Und da beißt sich die Katze dann in den Schwanz. Wenn ich das mache, so wie gefordert, dann laden die Ohrhörer, wenn ich das nicht mache, besteht die Gefahr des Einklemmens der Ohrhörer. Ich verstoße also immer gegen eine Regel. Die Entertainmentsysteme, welche die Airline heute so bestellen und einbauen, sind aber auch auf diese mitgebrachten Kopfhörer (und teilweise auch Anzeigeräte) angewiesen. Einige Airlines habe nicht mal mehr eine Kopfhörerbuchse im Sitz und geben auch keine Kopfhörer aus, verkaufen aber in Ear Kopfhörer MIT Ladecase zur Nutzung des Entertainment.

(Übrigens auch Swiss:  https://www.swiss.com/content/dam/lx/pdfs/fly/on-board/duty-free-shop/LX_InFlight_Shopping_Winter_2025_2026_complete_FINAL_lowRes_SP_7713829.pdf, Seite 50)

Und glauben Sie mir, dafür wird kein Passagier ausgeladen, denn da kommt es dann auf Verhältnismäßigkeit an. Ausgeladen wird nur, wenn eine direkte und unmittelbare Gefahr von dem Passagier ausgeht. Und ein evtl. schlafender Passagier, der seine Kopfhörer im Case in der Tasche, der Hand oder dem Sitz vor sich (also im Sicht und Zugriffsbereich hat) stellt definitiv keine unmittelbare und direkte Bedrohung da. Vor keinem Gericht der Welt.

Schauen Sie sich doch die Urteile zum diesen Fällen mal an, da fließen gerne hohe Schadenersatzsummen zu den Passagieren, selbst bei offensichtlicheren Fällen, wie übermäßigem Alkoholgennuss.

Und das wissen die Kapitäne auch und würden daher weder einen Ausweisflughafen anfliegen noch würden sie am Gate eine Verzögerung riskieren, um mögliches Gepäck ausladen zu lassen.

Aber das wissen Sie bestimmt alles, wenn Sie hier trotzig "Viel Spaß vor Gericht wünschen" und ein Ausladen ja auch schon rechtlich geprüft haben vgl. "zu Recht"





Dieser Beitrag wurde am 14.08.2026 13:50 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.08.2026 - 13:58 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Sie können verkaufen, was sie wollen, nur weil es aus ihrem Shop kommt, darf es nicht zwangsweise im Flugzeug genutzt werden. Man kann im Shop auch hochprozentige Getränke erwerben, was aber unter das Alkoholkonsumverbot bei einigen Fluggesellschaften fällt.

Sachlich war ich genug, ich höre immer nur, dass Ladecases keine Powerbank sind, weil Google oder Wikipedia das nicht so definieren oder (Mimmimmi...) das nicht ausreichend in den Transportbedingungen definiert ist.

Gerät lädt anderes Gerät, damit ist es sinngemäß eine Powerbank, selbst wenn man zum Laden die Pömpel in das Case steckt. Die Gehäuseform bedeutet nicht, dass die Ladefunktion vom Prinzip her eine Powerbank ist.

Ich wüsste nicht, was es hier noch sinnvolles zu diskutieren gibt.
Beitrag vom 14.08.2026 - 14:11 Uhr
Usermenschmeier
User (960 Beiträge)
Was Google und Wikipedia sagen ist das eine. Was die IATA, deren Mitglied ja die Swiss auch ist, das andere.

Die IATA wurde gegründet um Interessen der Fluggesellschaften vor dem Landes und Kontinental Behörden durchzusetzen. Und da gibt es eine Definition und eine rechtsverbindliche Entscheidung der Behörden. Und diese Basiert auf einer Definition der Powerbank und da steht ausdrücklich drin "Zur externen Ladung) und diese gilt weltweit. nur die Kapazität der Akkus gibt es regionale Unterschiede..

Die Vorgabe sollte damals ausdrücklich so gestaltet werden, dass Handys und Tablets nicht darunter fallen. Denn die wollen die Airlines haben. (Gründe habe ich genannt)

Und nein Airlines dürfen seitdem keine Powerbanks mehr verkaufen. Und das würde dann auch für In Ears gelten.

Alkohol ist da ein gesonderter Fall und eignet sich überhaupt nicht als Vergleich.
Beitrag vom 14.08.2026 - 14:15 Uhr
Usercontrail55
User (6284 Beiträge)
Das Case ist nur ein Energiespeicher ohne eigene Funktion, der ausschließlich darauf ausgelegt ist, seine elektrische Ladung an einen akkubetriebenen Verbraucher (in diesem Fall die Ohrpömpel) weiterzugeben.

Da Sie selbst "Case" nutzen um klarzumachen, was Sie meinen, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass Sie das Hauptproblem verstanden haben.

Aber am Punkt Funktion liegt wahrscheinlich Ihr Missverständnis: Der Case hat durchaus weitere Funktionen: Er schützt die Ohrhörer und dient als Aufbewahrung, daher ja "Case" / Schachtel.

Letztendlich geht es bei Regeln ja darum, das jeder weiß was er tun darf und was nicht.
Und wenn die Swiss meint, dass neben Powerbanks auch Ladecases für In-Ears an Bord nicht benutzt werden dürfen, dann muss sie das zumindest auch so klar mitteilen, dass das jeder versteht.
Die Beschreibungen bei Swiss sind da ziemlich klar. Man unterscheidet zwischen batteriebetrieben Geräten und externen Stromquellen. Sagt sogar, das externe Stromquellen keine elektronischen Geräte sind. Dass das so für jeden, mit breitgestreutem technischem Verständnis so klar und eindeutig ist, sei dahingestellt. Technisch hat Swiss recht. Der Kopfhöhrer ist batteriebetrieben und das Case ist eine Powerbank ( mit Aufbewahrungsfunktion)
Also sollte sie neben Powerbanks auch die Benutzung von In-Ears klar regeln,
Das hat sie, über die Definition. Da sie keine Ausnahmen definiert, gilt die Definition. Die Frage ist, ob das reicht.
statt im Geheimen eigene Listen der betroffenen Geräte festzulegen
und erst nach einem Vorfall darauf zu verweisen, was eigentlich gemeint war.
Beitrag vom 14.08.2026 - 14:52 Uhr
Userfplgoe
User (70 Beiträge)
Warten wir einfach auf den nächsten Vorfall, dann wird sich vermutlich schnell zeigen, wie die Sache rechtssicher festzumachen ist.