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Beitrag vom 21.02.2016 - 17:09 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Unter Generalverdacht steht immer man, falls man in den "Sicherheitsbereich" eines Flughafens will....

Das ist doch Unsinn!
Beitrag vom 21.02.2016 - 19:02 Uhr
UserFW 190
User (2119 Beiträge)
@FW 190,
wieviel Zeit benötigt ein erfahrener Airbus- oder Boeing-Pilot bis sein Flugzeug unkontrollierbar nach unten fliegt?

Jedenfalls mehr als die 2 Minuten wenn er sich auf Reiseflughöhe befindet. Der GWI Flug hat 7 Minuten gedauert. Vergiss die protections nicht. So schnell rammt man den Airbus nicht in den Boden.

@gpower, dann sag doch mal den Code hier an wenn Du ihn gegoogelt hast. Und wenn Du mal vorne zum Klo gehst, kannst Du das Eingabeterminal sehen. Da kommt der 2. rein wenn der verbliebene z.B. in der Zwischenzeit bewusstlos wurde. Es geht doch um das ABSOLUTE Verschliessen von innen. Und ich hatte doch geschrieben, dass der rausgehende einen nur ihm bekannten Code eingeben kann der nur für diesen Flug gilt und den sein Kollege nicht unterdrücken kann.

Und in den 2 Minuten werden sich genügend Passagiere finden die dem eventuell bedrohten Piloten vor der Tür zur Hilfe kommen. Mehrfach haben Passagiere in den letzten 14 Jahren Leute überwältigt.

@ siebenfritz, ja Herr L. war das Problem, aber die nach 9/11 eingebaute Türsicherung hat verhindert, das Problem zu lösen bzw. er hat diese Schwachstelle gezielt genutzt um sein Problem "auszuleben".


Dieser Beitrag wurde am 21.02.2016 19:03 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.02.2016 - 19:15 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
Vergiss die protections nicht. So schnell rammt man den Airbus nicht in den Boden.
Wenn man weiß wie man diese außer Kraft setzen kann reichen 2 Minuten locker. Bis der Kollege gerafft hat was los ist vergeht jede Menge wertvolle Zeit.
Wie lange brauchen Sie denn wenn Kollege in den zwei Minuten alle Motoren abgestellt hat?
Es geht doch um das ABSOLUTE Verschliessen von innen.
Ein einfacher Holzkeil oder zwei und sie können Ihren nur Ihnen bekannten Code mit ins Grab nehmen. Und wenn man weiß dass Sie eine Möglichkeit kennen die Tür zu öffnen wird man Sie auch dazu zwingen können wenn Sie gar nicht rein wollen.
Die bei Flug 93 haben deutlich mehr als zwei Minuten gehabt. Wir alle wissen was es genützt hat. Sehen Sie es einfach ein, Sie müssen bei Leuten wie Herrn L. ansetzen und nicht bei der Tür.
Beitrag vom 21.02.2016 - 20:43 Uhr
UserMiikie
User (99 Beiträge)
"Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!"

Auch wenn Herr Dobrindt hier mal wieder mit irgendwelchen Wünschen hausieren geht ist dies rechtlich nicht zu halten.

In Deutschland, da Rechtstaat und nicht Bananenrepublik, ist es nicht so einfach möglich Rechte einzelner zu beschneiden...

Auch eine hier häufig genannte Alkoholkontrollen im Straßenverkehr darf nur von hoheitlichen Beamten, sprich Polizei, und nur nach begründetem Anfangsverdacht erfolgen.

Im Übrigen sehe ich keinen Kausalzusammenhang zwischen dem GWI-Unglück und Alkohol und Drogenkontrollen. Der Copilot dieses Fluges war weder alkoholisiert noch stand er unter Drogen.... Und ob man bei der unterschiedlichen Menge an Medikamenten diese wirklich mit einem
Bluttest finden könnte ist mehr als fraglich.

Im Übrigen gibt und gab es immer schon bei begründetem Anfangsversacht Alkoholkontrollen bei Flight Crews....
Beitrag vom 21.02.2016 - 21:33 Uhr
Userfbwlaie
User (4898 Beiträge)
@FW 190,
die Computer, die das Flugzeug steuern, kann man doch ausschalten bzw. neu starten - vgl. XL(?)-Flieger, der die "protections" testen wollte, aber nicht wußte, wie man testet...
Die aktuellen 737 haben m. E. keinen Schutz.

Beitrag vom 21.02.2016 - 21:35 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
Sollen doch die angedachten Kontrollen auch auf Lokführer, S- und U-Bahnfahrer, Busfahrer, Taxifahrer usw ausgedehnt werden. Das wäre nachvollziehbar, sinnvoll und verständlich. Nur die Piloten zu stigmatisieren und als "Risikogruppe" der Öffentlichkeit zu präsentieren, halte ich für falsch.
Würden Sie es dann anstandslos akzeptieren dass es Ihnen jeden Tag passieren kann herausgezogen zu werden so wie bei einer Verkehrskontrolle auf der Straße? Oder wollen Sie mal wieder eine bestimmte Berufsgruppe zu etwas Besonderem hochheben, die es in Wirklichkeit gar nicht ist?

Nein, will ich eben nicht. Und alle Menschen, welche andere Menschen egal mit welchen Mittel von A nach B transportieren, sollten dies nüchtern, ausgeschlafen und "clean" tun. Wieso sollen denn nur die Piloten gecheckt werden? Gibt's unter den Eisenbahnern nicht vielleicht auch den einen oder anderen Alkoholiker?

In TXL sollten ab Anfang des Jahres genau diese Kontrollen auf Alkohol eingeführt werden. Die Crews haben sich geweigert, da die Kontrollen von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes erfolgen sollten. Da dies nicht zulässig ist, wurde die Sache wieder abgeblasen. Die (Bundes-)Polizei darf bislang nur bei einem begründeten Verdacht überprüfen, und nicht frei nach Schnauze.
Beitrag vom 21.02.2016 - 21:50 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
In Deutschland, da Rechtstaat und nicht Bananenrepublik, ist es nicht so einfach möglich Rechte einzelner zu beschneiden...
Will ja auch gar keiner. Aber es gibt nun mal nachweislich Sicherheitsdefizite. Und wenn jemand einen Airbus mit 150 Personen an Bord in den Berg rammen kann ohne dass jemand das verhindert, dann ist das ein Sicherheitsdefizit ohne jede Frage. Und dieses Problem lässt sich nicht mit irgendeiner Änderung von Cockpittüren ändern. Man muss das Cockpitpersonal entschärfen. Da gibt es zu strengeren Kontrollen keine Alternative.
Ob es das unter Eisenbahnern auch bald geben wird, ist für Sie irrelevant. Ich habe aber auch damit kein Problem.
Auch eine hier häufig genannte Alkoholkontrollen im Straßenverkehr darf nur von hoheitlichen Beamten, sprich Polizei, und nur nach begründetem Anfangsverdacht erfolgen.
Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Sie können die Alkoholkontrolle ablehnen, dann kommt die Sache mit der Blutprobe und der richterlichen Verfügung. Beschweren können Sie sich hinterher, aber erst mal gehen Sie mit und werden angezapft, wenn der Cop es verlangt und der Richter mitmacht.

Dieser Beitrag wurde am 21.02.2016 21:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.02.2016 - 21:57 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
Ich glaube nicht, dass Ihre zwei Kollegen damals in Helsinki freiwillig ins Röhrchen gepustet haben, damit ein Anfangsverdacht begründbar war. Und trotzdem hat das Ganze seinen richtigen Weg gefunden. Den Rest kennen wir hier ja alle.
Soweit ich mich an den Fall in HEL erinnere, waren es entweder Stationspersonal oder die FBs die hier Einfluß genommen haben. Das System hat also funktioniert.
Die FBs waren es damals definitiv nicht die das ganze Treiben beendet haben. Gute Frage, warum eigentlich nicht. Und an genau der selben Stelle hat das System bei Herrn L. versagt. Das System hat also nicht funktioniert und deshalb ist Hilfe von außen notwendig. Auch wenn Sie sich dadurch "diskriminiert" fühlen, die Sicherheit der Passagiere geht vor. Da hat der Gesetzgeber absolut Recht.
Beitrag vom 21.02.2016 - 22:15 Uhr
Userfbwlaie
User (4898 Beiträge)
@A345;
Du hast schon Recht - sonst muß man bald vor der Einfahrt ins Parkaus auch noch ins Röhrchen pusten...
Wagt keiner von Dobrindts Hausjuristen, den Mund mal zu öffnen? Armes Bayern!
Der merkt schon wieder nicht, dass er bei seiner Aktion wieder ein viel zu großes Rad dreht!

Dieser Beitrag wurde am 21.02.2016 22:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.02.2016 - 22:21 Uhr
UserMiikie
User (99 Beiträge)
Ich finde es erschreckend, wie hier in dieser Diskussion bereitwillig Grundrechte aufgegeben werden!

@siebenfritz: Ihre Naivität in Ehren. Eine Blutprobe kann nur von einem Richter oder Staatsanwalt in Auftrag gegeben. Und dieser, glauben Sie mir, wird das nur nach gründlicher Abwägung machen, da zumindest Richter und Staatsanwälte durchaus die Rechte des einzelnen kennen und diese auch schützen werden!
Beitrag vom 21.02.2016 - 22:29 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
@siebenfritz: Ihre Naivität in Ehren.
Gleichfalls. Ihren Realitätssinn vermisse ich an dieser Stelle. Stellen Sie sich mal vor Sie werden von der Polizei angehalten und verweigern die Atemkontrolle obwohl Sie eine Fahne haben. Glauben Sie ernsthaft die beiden müssen Sie ziehen lassen? Ein Anruf auf dem Revier, dann ab ins Krankenhaus und bis Sie dort eingetroffen sind liegt die richterliche Verfügung per Fax vor. Bereitschaftsdienste gibt es auch dort. Was meinen Sie wie oft das jede Nacht in Deutschland praktiziert wird? Naivität ist der richtige Ausdruck, denn lasse ich gerne stehen.
Beitrag vom 21.02.2016 - 22:31 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
Ich finde es erschreckend, wie hier in dieser Diskussion bereitwillig Grundrechte aufgegeben werden!
Sie haben kein Grundrecht, alkoholisiert ein Fahrzeug zu lenken. Im Gegenteil, ich habe ein Grundrecht dass man Ihnen das abstellt.
Beitrag vom 21.02.2016 - 22:34 Uhr
Usersiebenfritz
User (269 Beiträge)
Eine Blutprobe kann nur von einem Richter oder Staatsanwalt in Auftrag gegeben.
Mir scheint Sie kennen den Unterschied zwischen Richter und Staatsanwalt noch nicht.
Beitrag vom 22.02.2016 - 07:41 Uhr
UserMiikie
User (99 Beiträge)
Ich versuche es gerne mit Erwachsenenenbildung, allerdings denke ich, das der ein oder andere überfordert ist....

Wenn jemand mit einer alkoholfahne angehalten wird, ist dies als begründeter Anfangsverdacht ausreichend, siehe mein Artikel vorher.....

Dieser Artikel, um den sich hier alle Kommentare drehen, hatte als Thema den GWI-Absturz und wie man so etwas verhindern kônnte.....

Weder ein Alkoholtest noch ein Drogentest hätte dies verhindert....

Beitrag vom 22.02.2016 - 07:52 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@gpower, dann sag doch mal den Code hier an wenn Du ihn gegoogelt hast.

Kein Problem, vielfliegertreff.de, 3 Klicks und der Code stimmt. Wenn Sie ein Insider sind kennen Sie den Code und wissen was er macht. Wenn nicht, vergessen Sie es.

Es geht doch um das ABSOLUTE Verschliessen von innen. Und ich hatte doch geschrieben, dass der rausgehende einen nur ihm bekannten Code eingeben kann der nur für diesen Flug gilt und den sein Kollege nicht unterdrücken kann.

Ich verstehe Ihre Absicht, aber es bleibt, egal bei welchem Verfahren, ein Restrisiko. So verlagern Sie das Restrisiko vor die Tür. Jedes mal wenn ein Cockpitmitglied das Cockpit verlässt ist der Code VOR der Tür. Was glauben Sie, wie lange ein Profi braucht bis er Ihren Code hat? Absolute Sicherheit gibt es nicht, die Kunst ist, das Restrisiko zu minimieren.
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