Beitrag vom 06.02.2014 - 14:32 Uhr
Wer kommt denn in so eine Fall für die Reparatur auf? Ich meine, wenn es tatsächlich beim enteisen geschehen ist.
Beitrag vom 06.02.2014 - 15:54 Uhr
Wenn man tatsächlich nachweisen kann, dass es ein Fehler beim enteisen war, wird das wohl die Haftpflicht des betreffenden Flughafens zahlen müssen.
Beitrag vom 06.02.2014 - 15:57 Uhr
Wenn man tatsächlich nachweisen kann, dass es ein Fehler beim enteisen war, wird das wohl die Haftpflicht des betreffenden Flughafens zahlen müssen.
Wenn man das aber nicht kann, dann bleibt der Betreiber auf den Kosten bzw. deren Versicherung sitzen - richtig?
Beitrag vom 06.02.2014 - 19:09 Uhr
Es wird genauso gehandhabt werden wie in jedem anderen Fall auch. Es bleibt zu beweisen wer den Schaden verursacht hat, ansonsten haftet man selbst.
Bei den Modernen Enteisungsfahrzeugen die ich kenne, kann ich mir aber nicht vorstellen, das ein Kontakt mit der Zelle einfach so unbemerkt bleibt.