Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Airlines müssen Passagiere auch bei...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 04.10.2012 - 15:33 Uhr
UserAngros
User (712 Beiträge)
Gab es denn nicht erst vor wenigen Wochen ein komplett gegensätzliches Urteil, oder erinnere ich mich hier falsch?
Beitrag vom 04.10.2012 - 16:57 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
So langsam bekomme ich den Eindruck, der EUGH will die Europäischen Airlines in den Ruin treiben. Man müsste die Urteile im Einzelnen mal genau durchlesen, hier liegt aber vieles absolut nicht im Einflußbereich der Airlines und die Entschädigungen stehen in keinem Verhältnis zum Flugpreis.
Und wann ist der Passagier "rechtzeitig" am Gate? Alles sehr fragwürdig...
Beitrag vom 04.10.2012 - 17:28 Uhr
UserFlyingT
User (331 Beiträge)
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es nicht um Passagiere die direkt vom Streik betroffen sind.
Vielmehr wurden wohl PAXe zwangsumgebucht, die am nächsten Tag der "Streikfolgebeseitigung" im Wege standen; Sprich: Hatten wohl Plätze auf regulär stattfinden Flügen gebucht, mussten aber in Folge von Umorganisation nach Streik sitzen bleiben/anders fliegen.

Die Diskussion gab es schon mal an anderer Stelle in Folge der Vulkanproblematik:
Damals war es so, dass nach Wiederaufnahme der Flüge zuerst du regulär gebuchten PAXe fliegen durften und erst danach wurde mit gestrandeten aufgefüllt.

IMHO schon ein Unterschied.