Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Bußgeld gegen TUIfly-Kapitän wegen...

Beitrag 1 - 14 von 14
Beitrag vom 17.04.2013 - 08:55 Uhr
UserBrille
User (181 Beiträge)
Soll man das Flugzeug in der Luft parken?
Ich finde es gut, dass die Zentral Frankfurt gewählt hat, da kommt man wenigstens auch gut mit allen möglichen Verkehrsmitteln nach Hause, oder in ein Hotel.....
Beitrag vom 17.04.2013 - 09:19 Uhr
Usergyps_ruepelli
User (502 Beiträge)
Und in Köln nicht, oder wie?

Und übrigens: Regeln sind Regeln. Wenn eine Fluglinie ihren Captain anweist, eine Regel zu missachten, dann kommt sie mir mit 2500 Euro zu billig davon. Das zehn- bis hundertfache erscheint mir angebracht - allein schon, damit sowas nicht einreißt.
Beitrag vom 17.04.2013 - 10:23 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Und sei es auch Schwachsinn, so hat es doch Methode:

Und übrigens: Regeln sind Regeln. Wenn eine Fluglinie ihren Captain anweist, eine Regel zu missachten, dann kommt sie mir mit 2500 Euro zu billig davon. Das zehn- bis hundertfache erscheint mir angebracht - allein schon, damit sowas nicht einreißt.

Wenn es Wetterbedingt mal eine Ausnahme gibt, geht Deutschland noch nicht unter, vielleicht aber FRA. Wer Jahrelang die Drehscheibenfunktion fördet muss sich nicht wunderm dass es irgendwann auch viele Bewegungen gibt.
Gut, das Helmut Schmidt bei der großen Flut das Grundgesetz gebrochen hat, vielleicht nicht ganz vergleichbar aber nach Deiner Meinung hätte er anschließend ins Gefängnis gehört.
Beitrag vom 17.04.2013 - 10:41 Uhr
Userfbwlaie
User (4891 Beiträge)
@gyps_ruepelli,

an Stelle von TUIFly hätte ich dem Piloten eine einmaligen Entgeltzuschuss von 2500EUR Netto gezahlt, weil die Anweisung missverständlich war und den Mund gehalten. Ferner hätte ich überprüft, wie es zu diesem Kommunikationsproblem kommen konnte.

Aber so: Anstiftung zum Fehlverhalten! Kommt das auch bei der Wartung oder an anderen Stellen vor.....
Das muss wieder einen personifizierten "Nachschlag" geben......

In Notlagen - die man auch wirklich begründen kann -kann man auf jedem Flugplatz zu jeder Zeit landen.
Köln war offen und bereit...
Beitrag vom 17.04.2013 - 10:55 Uhr
Usergyps_ruepelli
User (502 Beiträge)
Gut, das Helmut Schmidt bei der großen Flut das Grundgesetz gebrochen hat, vielleicht nicht ganz vergleichbar aber nach Deiner Meinung hätte er anschließend ins Gefängnis gehört.

Ging es bei der widerrechtlichen Landung in FRA um Menschenleben oder um den bequemen Heimweg und die Maximierung des Profits der Fluglinie? Sorry, aber man lasse bitte mal die Kirche im Dorf. Auch das Big Business hat sich an die Regeln zu halten. Begründete Notfälle sind ein ganz anderes Paar Stiefel.
Beitrag vom 17.04.2013 - 15:40 Uhr
UserBrille
User (181 Beiträge)
@gyps_ruepelli
....schon mal nach 23:00h in Köln gewesen?
Beitrag vom 17.04.2013 - 16:04 Uhr
Usergyps_ruepelli
User (502 Beiträge)
Ich habe in Köln schon ganz Nächte durchgefeiert.
Beitrag vom 17.04.2013 - 16:38 Uhr
Userstrato
User (97 Beiträge)
Ich habe in Köln schon ganz Nächte durchgefeiert.
Was Brille wahrscheinlich meinte ist das Problem, dass in CGN zwischen 23 und ca. 1:30 gerne mal die Hölle los ist, weil die Luft voll ist mit UPS, FedEx und anderen Frachtröhren.
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen FRA als die sicherere Alternative anzusehen und dann auch da hin zu fliegen. Allerdings muss man dann auch so argumentieren und nicht eine Entscheidung aus einem Büro ohne Fenster vorschieben. Wenn der Richter dann meint das Bußgeld sei rechtens, dann iss datt halt so.
Wenn die Entscheidung im Cockpit aus Kostengründen für die Firma so gefällt wurde schließe ich mich der Meinung von gyps an.
Beitrag vom 17.04.2013 - 16:48 Uhr
Usergyps_ruepelli
User (502 Beiträge)
Nichts anderes meinte ich. Auch ich bin der Auffassung, dass eine Nachtflugregelung verspätete Anflüge zulassen sollte. Nur darf es eben nicht so aussehen, dass von Airlineseite auf Piloten eingewirkt wird, bestehende Vorschriften zu missachten. Ich habe da dann ganz schnell das geschäftsgebahren von Leuten wie Mr. O'Leary im Kopf, der vor einer solchen Anweisung sicher nicht zurückschrecken wird, wenn sie Profit bringt.
Beitrag vom 17.04.2013 - 18:44 Uhr
UserEDDM08R
Bauing. Student
User (129 Beiträge)
Und wie sieht es mit dem zuständigen Lotsen aus, der hat ja die Maschine zur Landung freigegeben.
Beitrag vom 18.04.2013 - 18:25 Uhr
UserLumi
User (706 Beiträge)
Gyps_Ruepeli hat vollkommen Recht; meines Erachtens nach aber hat das verhängte Bußgeld zuwenig erzieherischen Charakter und ist deswegen in seiner Höhe ungeeignet. Es ist statistisch erwiesen daß die Anzahl der Ausreden sich im umgekehrten Verhältnis zur Höhe des Bußgeldes entwickeln wird. Nach 23:00 Uhr werden also in Frankfurrt demnächst noch die executive jets der Dax-Vorstände landen nach dem Motto : "2,5 TEURO ? Peanuts , so what !"

Dieser Beitrag wurde am 18.04.2013 18:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 18.04.2013 - 22:06 Uhr
Userfreightdawg
busfahrer
User (241 Beiträge)
Der Lotse wird in der Öffentlichkeit gerne mit dem verkehrsregelnden Polizisten verglichen. Dem ist allerdings nicht so. Auch in diesem Fall ist der Lotse nur bedingt weisungsbefugt.
Die Aufgabe des Lotsen ist (ich trete jetzt mit meiner einfach-plakativen Beschreibung hoffentlich keinem ATC'ler auf die Füsse) primär die Staffelung der Flugzeuge. Sprich er muss sicherstellen, dass Sicherheitsabstände eingehalten werden und Bahnen, wie Lufträume frei sind dass keine Kollisionsgefahr besteht und gibt entsprechende Anweisungen, die dann auch von den Piloten zu befolgen sind.
Wenn aus seiner Sicht keine Sicherheitsbedenken gegen die Landung sprechen, dann bekommt der Pilot auch eine entsprechende Landefreigabe. Vielleicht wird er den Piloten auf die Uhrzeit und entsprechende Beschränkungen hingewiesen haben, doch ist dies nicht die Aufgabe der Flugsicherung.
Hier kommt nun die Luftaufsicht ins Spiel, die nach einer entsprechenden Landemeldung (oder evtl auch Anzeige) aktiv wird.
Beitrag vom 19.04.2013 - 08:01 Uhr
UserFly-away
Moderator
2 Beiträge gelöscht
Fly-away
Moderator
Beitrag vom 19.04.2013 - 09:34 Uhr
UserBrille
User (181 Beiträge)
Ich habe in Köln schon ganz Nächte durchgefeiert.
Was Brille wahrscheinlich meinte ist das Problem, dass in CGN zwischen 23 und ca. 1:30 gerne mal die Hölle los ist, weil die Luft voll ist mit UPS, FedEx und anderen Frachtröhren.
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen FRA als die sicherere Alternative anzusehen und dann auch da hin zu fliegen. Allerdings muss man dann auch so argumentieren und nicht eine Entscheidung aus einem Büro ohne Fenster vorschieben. Wenn der Richter dann meint das Bußgeld sei rechtens, dann iss datt halt so.
Wenn die Entscheidung im Cockpit aus Kostengründen für die Firma so gefällt wurde schließe ich mich der Meinung von gyps an.

Jo, die Vermutung ist richtig, aber auch ich schließe mich gyps_ruepelli an, wenns nur ums Geld ging.