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Beitrag 1 - 12 von 12
Beitrag vom 02.03.2011 - 14:07 Uhr
UserDebaser
User (387 Beiträge)
Ja, klar. Die Seelen der armen Täter sollen ja keinen Schaden nehmen.

Es gibt meiner Meinung nach keinen Unterschied zwischen einem, der eine Bombe in einem Flugzeug versteckt, die am Ende nicht zündet, und einem, der die Piloten mit einem Laserpointer blendet, das Flugzeug aber am Ende nicht abstürzt.

Solche Leute gehören hinter Schloß und Riegel, und zwar eine zweistellige Anzahl von Jahren.

Verdammtes Jugendstrafrecht. Mit 18 oder 19 ist man erwachsen, erhält für Straftaten aber praktisch keine Strafe. Ich finde, es sollte von 10-14 gelten (wo man heute noch nicht strafmündig ist) - darüber sollte generell Erwachsenenstrafrecht gelten. Jeder 14-jährige kann ermessen, was man darf und was nicht, und kann den Unterschied zwischen Pilotenblenden und Klingelstreich ermessen. Auch dann, wenn seine Eltern, wie heute üblich, auf Erziehung vollständig verzichtet haben.
Beitrag vom 02.03.2011 - 16:06 Uhr
Usernighthawk
EDDF
User (353 Beiträge)
Ist halt in Deutschland so. Es muss immer erst was passieren. Steine auf die Autobahn werfen ist ja auch völlig harmlos - es sei denn, es wird "zufällig" jemand getroffen, dann ist das Geschrei groß. Aber es könnte ja an der schlimmen Kindheit der Täter gelegen haben...

Wenn es um die Gesundheit anderer und um Leib und Leben geht, sollte die Strafe schon empfindlicher ausfallen. Und wer über 18 ist, ist für mich voll schuldfähig. Über dieses Urteil lachen die sich vermutlich kaputt.
Beitrag vom 02.03.2011 - 17:10 Uhr
UserFW-Condor
User (218 Beiträge)
Verbrechen gegen Leib und Leben werden in Deutschland "Kapitalverbrechen" genannt. Die Namensgleichheit mit materiellen Besitztum ist rein zufällig oder?
Ich bin kein Verfechter von maßlosen Urteilen ( so wie von Richter Gnadenlos in HH vor einigen Jahren ), aber Strafe muß deutlich spürbar sein. Sozialstunden finde ich persönlich gut, allerdings sehe ich den Lerneffekt erst, wenn diese Strafe über eine längere Zeit andauert. Also 10 Stunden pro Woche über 2 Jahre zum Beispiel.
Diese Übeltäter ins Gefängnis zu bringen ist eher schädlich als nützlich, denke ich.

Dieser Beitrag wurde am 02.03.2011 17:11 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.03.2011 - 22:19 Uhr
Userfbwlaie
User (4894 Beiträge)
FW-Condor,

am liebsten würde ich die auch in den Knast stecken, aber Du hast auf "Kapital..." hingewiesen.
Resozialisierung ist meist billiger bei Ersttätern - Knastaufenthalt kostet viel Geld und kann den sozial Abstieg fördern!
Mit Deinem letzten Satz liegst Du wohl richtig!!!
Beitrag vom 03.03.2011 - 22:54 Uhr
UserDebaser
User (387 Beiträge)
Hallo fbwlaie,

danach kann es nicht gehen - ansonsten könnten wir Gefängnisstrafen ganz abschaffen, denn sie sind immer teuer, und führen die Täter stets in den sozialen Abstieg. Aber wir bleiben aus gutem Grund beim Instrument der Freiheitsstrafe. (Und woher weißt Du, daß es sich um Ersttäter handelt? Das wäre großer Zufall.)

Jeder, der eine Straftat begeht, macht das aus freien Stücken; keiner wird dazu gezwungen. Er weiß genau, wenn er gefaßt wird, geht es ab in den Knast, und anschließend wartet der soziale Abstieg. Und trotzdem begeht er die Straftat. Da habe ich kein Mitgefühl wegen des Abstiegs (im Gegensatz z.B. zu einem Arbeitslosen).

Und diesen einfachen kausalen Zusammenhang kriegen schon Kinder hin - Jugendliche allemal, und Erwachsene erst recht. Diese Täter waren 18 und 19 - sie wollen ein Flugzeug zum Absturz bringen (auch wenn sie hinterher natürlich sagen, sie wollten es nicht - was anderes erwartet?), und nur durch viel Glück haben hunderte Menschen überlebt. Die beiden gehören in den Knast, bis sie alt und grau sind. Als Sühne, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen, und als Abschreckung für andere, die ähnliches vorhaben.

Nochmal: Ich sehe keinen Unterschied zwischen jemandem, der eine Bombe in einem Flugzeug deponiert, und jemandem, der die Piloten mit einem Laserpointer blendet.

Die Strafe ist ein Witz, die lachen sich darüber kaputt, und ein paar Tage später machen sie's nochmal - "verdammt, irgendwann muß es doch klappen...!"

Schon faszinierend, die gleichen Kräfte, die sich dafür starkmachen, daß 16-jährige schon wählen dürfen, sind der Meinung, daß man bis zum 21.Lebensjahr nicht wissen kann, was eine Straftat ist, und für eine solche kaum bestraft werden darf. Im Gegenteil, den Tätern wird eine Betreuung zuteil, auf die die Opfer wahrscheinlich vergeblich warten (allgemeine Feststellung; hier hat es ja mit viel Glück keine Opfer gegeben).
Beitrag vom 04.03.2011 - 00:25 Uhr
Userfbwlaie
User (4894 Beiträge)
@Debaser,
na, wir wollen doch keine US-Zustände haben: Die haben relativ gesehen den größten Anteil der Bevölkerung inhaftiert...
Ob diese Jugendlichen Ersttäter waren, kann ich nicht sagen. Ob sie begriffen haben, was sie angestellt haben, weiß ich nicht. Sicherlich besteht bei diesem Strafmaß die Gefahr, daß sie es nochmals versuchen...
Vielleicht muß etwas passieren... ansich mußten sie wissen, was sie taten.
Stafmündigkeit und Wahlrecht passen für mich irgendwie auch nicht zusammen - viele "Erwachsenen" gehen
allerdings nicht zur Wahl.
Beitrag vom 04.03.2011 - 15:14 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Bin neulich erst wieder mit nem grünen Laser beschossen worden, hab den Lotsen die Koordinaten übermittelt. Hab da null Verständnis für - das setze ich gleich mit versuchter Körperverletzung, denn meine Flugtauglichkeit hängt da mit drin. Und da mir so'n jugendlicher Spacken keine Rente bezahlen kann, soll er die Konsequenzen tragen, fertig aus.

Wie oben schon genannt - Steine von Brücken werfen ist das direkte Äquivalent, wer das wegen schlimmer Kindheit nicht als Straftat wahrnehmen kann,sollte sich besser kastrieren und das Wahlrecht wieder entziehen lassen sowie rund um die Uhr von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigen lassen, denn dann fehlt da was ganz entscheidendes zum Teilnehmen am Gesellschaftsleben.
Beitrag vom 04.03.2011 - 19:31 Uhr
Userfbwlaie
User (4894 Beiträge)
@Reynolds,

der Missbrauch eines Laser soll nicht bagatellisiert werden.
Auch die Laser aus dem Supermarkt sind nicht ungefährlich.
Sicher ist auch bei Ersttätern ein abschreckendes Urteil wichtig, da man kaum Täter fassen kann.
Beitrag vom 16.03.2011 - 00:57 Uhr
UserDebaser
User (387 Beiträge)
HAB ICH'S NICHT GESAGT? (sorry für's Schreien)

 http://www.mopo.de/hamburg/panorama/polizei/wieder-laser-attacke--philipp-p--kann-s-nicht-lassen/-/7730198/8037644/-/index.html

Echt, bei solchem Abschaum hilft nur noch wegsperren, am besten für die nächsten 20 Jahre.
Beitrag vom 16.03.2011 - 12:19 Uhr
Usersixpence
*sixpence-pictures // fine art photography // design
User (727 Beiträge)
was denken sich die richter eigentlich? es scheint mir, als ob es in deren köpfen nur formaljuristische überlegungen und vorbehalte gibt, die immer die täter im auge haben, nicht aber potentielle oder tatsächliche schäden der opfer. solch "gelangweilte" erwachsene müssen voll bestraft werden und zu fühlen bekommen, was sie anrichten. wenn die richter es nicht begreifen, müssen kurse eingerichtet werden, in denen sie etwas über opferschmerzen und -leiden und -ängste vermittelt bekommen.


saludos a todos
charlie.f.kohn@sixpence-pictures.com
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Beitrag vom 16.03.2011 - 15:13 Uhr
Userfbwlaie
User (4894 Beiträge)
@debaser,

es liegt natürlich auch am Gesetzgeber, starke Laser - die ansich fast keiner gebraucht - als Waffen oder Ähnliches zu deklarieren und somit auch den Markt einzuschränken. Das hilft natürlich nicht immer...

Zumindest wurde der Richter düpiert, ob dieser es allerdings auch so sieht, bleibt abzuwarten...

Ob bei dem Täter das Kassieren des Führerscheins oder ein Gefängnisaufenthalt helfen würde, muß ich nicht entscheiden. Ein Gefängnisaufenthalt würde zumindest Laserangriffe durch diese Person auschließen!
Beitrag vom 16.03.2011 - 17:12 Uhr
UserGast3
User (121 Beiträge)
Ein Gefängnisaufenthalt würde zumindest Laserangriffe durch diese Person auschließen!

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